Als Fremdfabrikat gelten in der Regel natürlich Autos einer anderen Marke. Manchmal sind auch Fahrzeuge, die aus der gleichen Unternehmensgruppe stammen, ausgeschlossen. So gehören die Marken SEAT oder Škoda beispielsweise zum VW-Konzern und könnten daher für eine VW Eintauschprämie nicht infrage kommen. Informiere dich vorher gründlich über die aktuellen Bedingungen.
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Eintauschprämie Auto
Häufig wird der Begriff der Eintauschprämie als Synonym für die sogenannte Eroberungsprämie genutzt. Hierbei erhält der Kunde einen Rabatt, wenn er sich zu einem Markenwechsel entschließt. Anders als bei der Wechselprämie (auch als Abwrackprämie bekannt) handelt es sich hierbei nicht um eine staatliche Unterstützung. Ob und in welcher Höhe die Eintauschprämie angeboten wird, entscheidet jeder Fahrzeughersteller individuell.
Voraussetzungen Eintauschprämie
An die Eintauschprämie sind in der Regel bestimmte Voraussetzungen geknüpft. Obwohl jeder Hersteller die jeweils geltenden Konditionen selbst bestimmt, umfassen sie im Normalfall folgende Punkte:
Das Altfahrzeug muss markenfremd sein.
Das Altfahrzeug darf maximal 4 Wochen vor dem Abschluss des Leasingvertrags abgemeldet werden.
Das Altfahrzeug muss für einen bestimmten Zeitraum (oft 4-6 Monate) auf den Leasingnehmer zugelassen sein.
Achtung:
Bei welchen Marken gibt es die Auto Eintauschprämie?
Viele Automarken bieten eine Eintauschprämie an, deren Höhe und Voraussetzungen sich jedoch zum Teil sehr voneinander unterscheiden. Zudem gibt es die Prämie bei einigen Marken relativ verlässlich über einen langen Zeitraum hinweg, andere rufen ab und an einen bestimmten Aktionszeitraum dafür aus. Es lohnt sich also, sich regelmäßig über die geltenden Bedingungen zu erkundigen.
Diese Marken bieten häufig eine Eintauschprämie an:
Audi
VW
BMW
Renault
Citroën
Škoda
* Weitere Informationen zum offiziellen Kraftstoffverbrauch und den offiziellen spezifischen
CO2-Emissionen neuer Personenkraftwagen können dem "Leitfaden über den Kraftstoffverbrauch,
die CO2-Emissionen und den Stromverbrauch neuer Personenkraftwagen" entnommen werden, der an
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vom Oktober 2024.