Gewerbeleasing unterscheidet sich grundsätzlich nicht vom Leasing für Privatkunden. Erst im Detail ergeben sich für Geschäftskunden Vorteile, wie etwa besonders günstige Monatsraten und steuerliche Vorteile.
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Leasing für Gewerbekunden
Gewerbeleasing ist in den meisten Branchen schon lange die Norm – schließlich sichert man sich als Unternehmen mit einem geleasten Firmenwagen eine ganze Reihe von Vorteilen. Den wirklich besten Leasingdeal für dein Unternehmen findest du mit einem einfachen Preisvergleich: Die 149.102 aktuellsten Gewerbeleasing Angebote exakt nach deinen Ansprüchen. Finde den Leasingwagen, der genau in deinen Arbeitsalltag passt.
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Der Weg zum Firmenwagen: Wie funktioniert gewerbliches Leasing?
Gewerbeleasing ist für viele Unternehmen sowie für Selbständige die flexible, günstige und komfortable Alternative zum Neukauf eines Firmenwagens. Statt viel Kapital in eine große Einmalzahlung wie beim Barkauf zu investieren, sichert man sich das Nutzungsrecht für einen Wagen gegen eine monatliche Leasingrate. Die Firma ist dabei nicht an den Wagen gebunden, sondern kann ihn nach Ablauf der Vertragslaufzeit, die üblicherweise zwischen 12 und 48 Monaten liegt, ganz einfach an den Leasinganbieter zurückgeben.
Gut zu wissen:
Warum sich Gewerbeleasing für Unternehmen lohnt
Egal welche Branche, Rechtsform oder Betriebsgröße: Firmenautos können die Arbeit in vielen Unternehmen deutlich erleichtern. Ob zur Lieferung von Waren oder als repräsentatives Transportmittel bei Geschäftsterminen: Für jedes Anliegen gibt es ein passendes Auto. Auch für die Mitarbeitenden eines Betriebs ist ein Firmenauto ein spannender Benefit und kann einen wichtigen Beitrag zu ihrer Zufriedenheit leisten.
Unabhängig davon, wozu ein Firmenwagen eingesetzt wird, sichert man sich beim gewerblichen Leasing eine Reihe von wichtigen Vorteilen:
Gewerbeleasing schont die Liquidität: Eine große Einmalzahlung in Höhe von mehreren Tausend Euro, wie sie beim Barkauf eines Firmenwagens fällig wird, würde das Budget vieler Unternehmen stark belasten. So eine Einmalzahlung kann bei der Steuer außerdem nur über die Nutzungsdauer von mehreren Jahren abgeschrieben werden. Anders ist das beim Leasing, wo Unternehmen mit monatlichen Kosten von wenigen hundert Euro pro Wagen rechnen können. Man schont das Budget und kann das verfügbare Kapital anderweitig verwenden.
Steuerliche Vorzüge: Der wichtigste Vorteil beim Leasing für Unternehmen: Die monatlichen Raten sind steuerlich in vollem Maße als Betriebsausgaben absetzbar. Daneben können auch Tankquittungen, Zulassungskosten, Leasingsonderzahlungen und Versicherungsbeiträge steuerlich geltend gemacht werden. Wer sein Gewerbeleasing steuerlich absetzen möchte, kann das über die jährliche Steuererklärung tun.
Gut zu wissen:
Das Autoleasing hat keinen Einfluss auf den Verschuldungsgrad eines Unternehmens, denn das Fahrzeug ist nicht in der Bilanz der Leasingnehmer gelistet und taucht lediglich in der Gewinn- und Verlustrechnung auf.
Sichere Budgetplanung: Trotz umsichtiger Planung kann es im Unternehmen immer zu unerwarteten Entwicklungen kommen. Wer gerade in eine neue Fahrzeugflotte investiert hat und kurzfristig Kapital für Personal, Arbeitsmaterial oder Räumlichkeiten benötigt, steht vor einem großen Problem. Leasing ist deine planbare Alternative: Die monatlichen Leasingraten bleiben über den gesamten Vertragszeitraum hinweg gleich und bieten dir eine stabile Grundlage für die Budgetplanung ohne unerwartete Zusatzkosten.
Ein repräsentativer Firmenwagen: Mit einem aktuellen Geschäftswagen hinterlässt du bei Kundenmeetings und geschäftlichen Terminen einen professionellen Eindruck. Beim Leasing hast du die Möglichkeit, deinen Wagen regelmäßig gegen ein aktuelles Modell auszutauschen, das den neuesten Technik-, Sicherheits- sowie Umweltstandards entspricht.
Niedrige Nebenkosten: Ein geleaster Neuwagen ist in der Regel besonders schadensresistent, sodass die Werkstattkosten für einen Firmenwagen vergleichsweise niedrig ausfallen. Gleichzeitig hat dein Unternehmen auch Anspruch auf eine Herstellergarantie, mit der du hohe Werkstattkosten umgehst.
Kein Restwertrisiko: Da dein Unternehmen den geleasten Wagen zum Ende der Laufzeit wieder an den Anbieter zurückgibt und nicht selbst verkaufen muss, entfällt beim (Kilometer-)Leasing auch das Restwertrisiko. Bei der Rückgabe musst du dir deshalb auch keine Sorgen um eine hohe Ausgleichszahlung machen.
Private Fahrten mit dem Gewerbeleasingwagen versteuern
Jeder Gewerbetreibende, der im Berufsalltag ein Auto fährt, kann von einem Gewerbeleasingvertrag profitieren. Wird der Wagen ausschließlich geschäftlich genutzt, kann die monatliche Leasingrate im Ganzen von der Steuer abgesetzt werden.
Wenn gelegentlich auch private Fahrten dazu kommen, gestaltet sich die Versteuerung ein wenig komplexer: Hier muss nämlich ein sogenannter geldwerter Vorteil steuerlich geltend gemacht werden. Dafür gibt es zwei Optionen:
Nach der sogenannten Ein-Prozent-Regelung wird monatlich 1 % des Bruttolistenpreises eines Firmenwagens als geldwerter Vorteil versteuert. Für Fahrten vom Wohnort zum Arbeitsplatz kommen weitere 0,03 % vom Bruttolistenpreis sowie eine Pauschale von 0,30 € pro Kilometer hinzu. Auf den daraus berechneten Betrag fällt die Steuer an.
Die zu versteuernde Summe kann auch mithilfe eines Fahrtenbuches ermittelt werden. Der private Nutzungswert wird anteilig aus dem Verhältnis der Privatfahrten zur Gesamtfahrstrecke mit den Gesamtkosten für den Geschäftswagen verrechnet. Wichtig ist hier, dass jede Fahrt – geschäftlich, privat oder die Fahrt zum Arbeitsplatz –lückenlos dokumentiert wird.
Gut zu wissen:
Bei E-Autos oder Hybriden, die ab dem 01.01.2019 als Geschäftswagen angeschafft wurden, müssen nur 0,5 % (bzw. 0,25 % bei Autos mit einem Bruttolistenpreis unter 40.000 €) als geldwerter Vorteil versteuert werden. Wer ein Fahrtenbuch führt, verrechnet hier nur die Hälfte der Leasingkosten.
Welche der beiden Optionen die meisten Vorteile bietet, hängt davon ab, wie viele private Fahrten mit dem Firmenwagen unternommen werden, welche Entfernung zum Arbeitsplatz zurückgelegt wird und wie hoch der Listenpreis des Firmenwagens ist. Auch zeitliche Kapazitäten sollten berücksichtigt werden, schließlich bedeutet ein Fahrtenbuch auch immer einen Mehraufwand. Daneben spielt auch die steuerliche Einstufung eine Rolle. Die Entscheidung sollte deshalb immer in Absprache mit einem Steuerberater gefällt werden.
Die wichtigsten Voraussetzungen beim Gewerbeleasing
Leasing für Geschäftskunden kann grundsätzlich von jedem Gewerbetreibenden in Anspruch genommen werden. Die einzige Voraussetzung lautet: Es muss sich um ein angemeldetes Unternehmen, inklusive eines Gewerbescheins, oder eine freiberufliche Tätigkeit handeln. Konkret bedeutet das, dass Vertreter der folgenden Geschäftsformen die Möglichkeit haben einen Gewerbeleasingvertrag einzugehen:
Kapitalgesellschaften, also Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbH) oder Aktiengesellschaften (AG)
Personengesellschaften, also Gesellschaften des bürgerlichen Rechts (GbR), offene Handelsgesellschaften (OHG) oder Kommanditgesellschaften (KG)
Selbstständige wie Gewerbetreibende oder Freiberufler:innen
Die Geschäftsführung tritt hier als Leasingnehmer auf.
Wichtig:
Manche Leasinggeber setzen voraus, dass ein Gewerbe auch die Haupteinnahmequelle des Leasingnehmers ist. Der Nachweis erfolgt über einen Steuerbescheid. Andere schließen Unternehmensformen wie die UG kategorisch von ihrem Angebot aus. Prüfe vor dem Vertragsabschluss immer, welche Voraussetzungen im Einzelfall gelten.
Neben der richtigen Unternehmensform sollten Gewerbetreibende auch eine ausreichende Kreditwürdigkeit vorweisen können. Dazu gehören eine positive SCHUFA-Auskunft und aussagekräftige Einkommensnachweise aus den letzten Jahren.
Welche Versicherungen sind beim Gewerbeleasing nötig?
Als Leasingnehmer trägst du auch die Verantwortung für deinen Leasingwagen – Unternehmen sind hier keine Ausnahme. Das ist zwar mit etwas mehr Verwaltungsaufwand verbunden, bietet aber auch Sparpotenzial: Statt eines teuren All-inclusive-Deals wählst du die passende Versicherung für deinen Wagen selbst aus.
Bei der Versicherung deines Leasingwagens ist es sehr wichtig darauf zu achten, dass das Auto nicht unterversichert ist: Eine Vollkasko- und eine GAP-Versicherung sind hier unerlässlich. Eine Vollkaskoversicherung schützt einen Wagen nicht nur gegen Wetter-, Wind- und Marderschäden, sondern auch bei Diebstahl und Unfällen. Gerade im Fall eines Totalschadens kommt sie für hohe Schadensersatzforderungen auf. Beim Neuwagenleasing ist ein Vollkaskoschutz häufig sogar verpflichtend.
Die zweite wichtige Versicherungsmaßnahme ist die GAP-Versicherung: Bei einem Unfall übernimmt sie die Differenz zwischen dem Wiederbeschaffungswert eines Wagens und den ausstehenden Leasingraten. Eine GAP-Versicherung bewahrt ein Unternehmen im Fall eines Totalschadens vor hohen Nachzahlungsforderungen des Leasinggebers.
Gesetzlich vorgeschrieben ist außerdem eine Kfz-Haftpflichtversicherung, die bei unfallbedingten Personenschäden greift.
Was tun, wenn der Antrag zum Firmenleasing abgelehnt wird?
Gerade für Neugründer und junge Unternehmen ist es nicht immer leicht, einen Gewerbeleasingvertrag einzugehen. Ohne Einkommensnachweise oder eine ausreichende Bonität schrecken viele Anbieter davor zurück, ihre Autos an neu gegründete Firmen oder Kleinunternehmen zu vermitteln.
Aber auch in solchen Situationen gibt es Lösungen: Eine Sonderzahlung bzw. Kaution nimmt vielen Anbietern die Sorge vor einem Zahlungsausfall – und senkt dabei gleichzeitig die monatlichen Leasingraten. Eine weitere Möglichkeit ist ein zuverlässiger Bürge, der für das Unternehmen einsteht, falls es zahlungsunfähig wird.
Eine weitere Option sind Leasingverträge mit einer Laufzeit von nur einem Jahr. Viele Anbieter schätzen das Risiko eines Zahlungsausfalls hier so gering ein, dass sie ihre Autos für kürzere Zeiträume auch an junge Unternehmen vermitteln.
Neuwagen, Gebrauchtwagen, Elektroauto – was lohnt sich für Unternehmen?
Bei deiner Entscheidung für deinen nächsten Leasingwagen, bist du als Unternehmer nicht ausschließlich auf Neuwagen oder Verbrenner beschränkt. Auch Gebrauchtwagen und E-Autos können von Unternehmen geleast werden – und das sogar zu besonders günstigen Raten.
Lohnt sich Gebrauchtwagenleasing für Gewerbe?
Obwohl die Leasingraten für ein gebrauchtes Auto meist unter denen für einen Neuwagen liegen, ist Gebrauchtwagenleasing für Unternehmen in der Regel nicht interessant. Ältere Fahrzeuge verbrauchen in der Regel mehr Treibstoff und müssen häufiger gewartet werden, sodass sich mit den höheren Betriebskosten kaum eine Ersparnis ergibt. Gleichzeitig muss ein Gebrauchtwagen zum gleichen Bruttolistenpreis versteuert werden wie ein Neuwagen. Obwohl ein Gebrauchtwagen also an Wert verloren hat, müssen private Fahrten trotzdem mit dem Bruttolistenpreis abgerechnet werden. Für Unternehmen lohnen sich also vor allem Leasingangebote für Neuwagen – egal, ob Verbrenner oder E-Auto.
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