Auch die Versicherungskosten für einen geleasten Firmenwagen fallen oft günstiger aus als für Privatkunden. Wer sich selbstständig auf die Suche nach einem guten Versicherungsangebot macht, wird häufig mit einem Preisvorteil belohnt.
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Leasing für Kleingewerbe: Die wichtigsten Informationen & Angebote
Gewerbeleasing steht nicht nur großen Firmen offen – auch Kleingewerbe. Selbstständige und Freiberufler können sich ihren Firmenwagen zu besonders guten Konditionen und mit einer Menge Vorteilen sichern.
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Ergibt Leasing auch für Kleingewerbe Sinn?
Mit einem Leasingwagen sichern sich Unternehmen jeder Größe viele verschiedene Vorteile – nicht ohne Grund ist Leasing bei der Neuanschaffung von Firmenwagen die beliebteste Wahl. Auch Kleingewerbetreibende, Freiberufler, Selbstständige oder Einzelunternehmer können sich einen Leasingwagen mit besonders guten Konditionen sichern.
Zum Gewerbeleasing werden üblicherweise die folgenden Unternehmensformen zugelassen:
Kapitalgesellschaften (z. B. GmbH oder Aktiengesellschaft (AG))
Personengesellschaften (z. B. Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR), offene Handelsgesellschaft (OHG) oder die Kommanditgesellschaft (KG))
Selbstständige (Gewerbetreibende und Freiberufler)
Die wichtigste Voraussetzung: Die gewerbliche Tätigkeit muss hauptberuflich ausgeführt werden. Wer sein Kleingewerbe nur nebenberuflich führt, sollte vorab prüfen, welche Anforderungen der Leasinggeber an seine Gewerbekunden stellt.
Welche Vorteile sichern sich Kleinunternehmer beim Leasing
Beim Gewerbeleasing gehen die Vorteile weit über die günstigen Leasingraten hinaus. Als Kleinunternehmer kannst du in den verschiedensten Bereichen profitieren:
Steuervorteile: Als Geschäftskunden können auch Kleinunternehmen ihre Leasingkosten als Betriebsausgaben in der Gewinn-und-Verlustrechnung vom Gewinn abziehen. Sie sind also vollständig von der Steuer absetzbar. Das Gleiche gilt für Sonderzahlungen, Zulassungsgebühren und andere verbundene Ausgaben. Voraussetzung ist, dass der Wagen zu mindestens 90 % beruflich genutzt wird. Wer seinen Firmenwagen auch privat fährt, muss ein Fahrtenbuch führen oder die 1%-Regelung anwenden.
Daneben ist es möglich, die Umsatz- bzw. Mehrwertsteuer, die beim Leasing anfällt, als Vorsteuer geltend zu machen. Entweder wird die Umsatzsteuer vom Finanzamt erstattet oder mit den Umsätzen verrechnet, sodass die Steuerlast gegenüber dem Finanzamt sinkt. Aus diesem Grund sind für Geschäftskunden auch die Nettopreise (exkl. Mehrwertsteuer) relevant.
Kein Restwertrisiko: Anders als beim Kauf oder der Kreditfinanzierung geht der Leasingwagen nicht in das Betriebsvermögen der Firma über. Das minimiert auch das Restwertrisiko, sodass du dir keine Gedanken darum machen musst, wie viel der Wagen beim Wiederverkauf wert sein wird (Restwertrisiko).
Verbesserte Liquidität: Beim Kauf eines Wagens geht auf einen Schlag sehr viel Kapital verloren. Gerade als Kleinunternehmer kannst du diese finanziellen Rücklagen häufig besser für andere Projekte gebrauchen. Beim Leasing musst du keine großen Summen in deinen Wagen investieren und die finanzielle Belastung verteilt sich gleichmäßig auf die gesamte Vertragslaufzeit.
Tipp:
Planungssicherheit: Die Ausgaben, mit denen du beim Leasing rechnen musst, sind besonders planbar. Jeden Monat fallen Kosten in derselben Höhe an, Zinsänderungen spielen hier keine Rolle.
Aktuelle Modelle: Ein neuer Geschäftswagen mit der aktuellsten Ausstattung und Technik kann sich positiv auf das Firmenimage auswirken. Da beim Gewerbeleasing Laufzeiten im Rahmen von ein bis drei Jahren üblich sind, hast du die Möglichkeit dein Auto in regelmäßigen Abständen gegen ein aktuelles Modell auszutauschen.
Tipp:
Für Kleinunternehmer, die ihren Firmenwagen nur für eine kurze Zeit benötigen, lohnt sich ein Auto-Abo mit kurzen oder flexiblen Laufzeiten. Im All-Inclusive Preis sind Services wie die Versicherung, Wartungen und Reparaturen bereits eingeschlossen.
Bilanzneutral: Wenn ein Kleinunternehmer einen Leasingvertrag abschließt, hat das keinen Einfluss auf den Verschuldungsgrad des Betriebs und muss deshalb auch nicht in der Bilanz aufgeführt werden. Die Leasingraten werden nur in der GuV-Rechnung berücksichtigt. Das bedeutet auch, dass Eigenkapitalquote und Kreditrahmen bei der Bank erhalten bleiben.
Welche Voraussetzungen gibt es beim Leasing für Kleingewerbe?
Nicht nur große Firmen, sondern auch kleine Unternehmen, Selbständige, Einzelunternehmen und Freiberufler können sich die Vorteile eines günstigen Gewerbeleasingvertrags sichern. Die wichtigste Voraussetzung ist, dass die Tätigkeit hauptberuflich ausgeübt wird. Als Nachweis musst du also eine Gewerbeanmeldung, einen Bescheid über Art und den Beginn deiner Tätigkeit oder einen Eintrag in das Berufsregister vorlegen können. Bei Freiberuflern genügt eine aktuelle Bescheinigung des Steuerberaters.
Wichtig zu wissen:
Jeder Leasinggeber legt seine Voraussetzungen eigenständig fest. Unter Umständen werden deshalb auch nebenberuflich Selbständige für ein Gewerbeleasing zugelassen. Es lohnt sich also, die Konditionen der einzelnen Anbieter zu prüfen oder eine unverbindliche Anfrage zu stellen.
Neben einem Nachweis der gewerblichen Tätigkeit muss beim Gewerbeleasing auch die Kreditwürdigkeit des Unternehmens geprüft werden. Das funktioniert in der Regel über eine Anfrage bei einer Wirtschaftsauskunftei wie der SCHUFA oder Creditreform. Als Unternehmer solltest du dabei auch die folgenden Unterlagen bereithalten:
Selbstauskunft (wird vom Leasinggeber bereitgestellt)
Kopie des aktuellen Handelsregisterauszugs bzw. der Gewerbeanmeldung
Für Einzelunternehmer und Freiberufler: Bescheid des Steuerberaters über Art und Beginn der selbstständigen Tätigkeit, Bescheid über Eintragung in Kammer oder Berufsregister
Betriebswirtschaftliche Auswertung oder Gewinn- und Verlustrechnung (aus dem aktuellen sowie dem Vorjahr)
Beidseitige Kopie eines Ausweisdokuments der Geschäftsführung (Personalausweis oder Reisepass)
Optional: Fahrzeugscheinkopie eines Wagens aus dem aktuellen Fuhrpark
Wie viel kostet Leasing für Kleinunternehmen?
Auch beim Gewerbeleasing wird die Höhe der Raten von verschiedenen Variablen beeinflusst, sodass sich auf dem Markt ein breites Preisspektrum ergibt:
Bruttolistenpreis: Der Bruttolistenpreis des Wagens ist die Grundlage, auf der die monatlichen Leasingraten berechnet werden. Je günstiger der Wagen, desto niedriger sind in der Regel auch die Leasingraten.
Gewünschte Kilometerleistung: Firmenwagen werden in der Regel als Kilometerleasingvertrag vermittelt. Der Restwert zum Vertragsende wird anhand der voraussichtlichen Fahrleistung berechnet. Je mehr Kilometer du beim Vertragsabschluss buchst, desto höher fällt entsprechend auch die monatliche Leasingrate aus.
Vertragslaufzeit: Beim Leasing kannst du dich üblicherweise für eine Laufzeit zwischen 12 und 48 Monaten entscheiden. Mit einer längeren Laufzeit fallen auch die monatlichen Kosten.
Beim Leasing zahlst du nicht nur für die Miete des Fahrzeuges, sondern musst auch mit weiteren Nebenkosten rechnen. Dazu gehören:
Überführung / Bereitstellung
Zulassung
Versicherung
Kfz-Steuer
Wartung
Reparaturen
Gewerbeleasing und private Fahrten: Was müssen Kleinunternehmer beachten?
Grundsätzlich dürfen mit einem geleasten Firmenwagen auch private Fahrten unternommen werden. Entscheidend ist dabei, welchen Anteil private Fahrten an der Gesamtnutzung haben:
Sobald der Wagen zu mehr als 50 % betrieblich gebraucht wird, gelten die Leasingkosten als Betriebsausgabe. Für die private Nutzung ist ein sogenannter geldwerter Vorteil zu versteuern. Zur Berechnung nutzt du entweder die 1 %-Regel (oder 0,5% bzw. 0,25% bei Elektro- und Hybridfahrzeugen) oder ein Fahrtenbuch.
Wird der Wagen zu 10 % oder weniger zu betrieblichen Zwecken gebraucht, fällt die Nutzung in den privaten Bereich. Alle Kosten müssen also privat beglichen werden. Strecken, die betrieblich gefahren werden, können mit einer Kilometerpauschale von 0,30 € oder den realen Kosten pro Kilometer geltend gemacht werden.
Wenn der Anteil der betrieblichen Fahrten zwischen 10 % und 50 % der gesamten Fahrten ausmacht, wird das Leasingauto pauschal dem privaten Bereich zugeordnet. Allerdings haben Unternehmer hier ein Wahlrecht und können die betriebliche Nutzung beim Finanzamt anmelden. Wer sich für eine Betriebszuordnung entscheidet, darf die privaten Fahrten nicht nach der 1%-Regelung versteuern, sondern muss die tatsächliche Nutzung entweder anhand einer Schätzung oder eines Fahrtenbuches angegeben werden.