Diese Grundvoraussetzungen müssen beim Leasing erfüllt sein

Zuallererst musst du bei einem Leasingvertrag natürlich die Voraussetzungen erfüllen, die für alle Verträge gelten. Ein Mindestalter von 18 Jahren sowie ein fester Wohnsitz in Deutschland sind bei jedem Anbieter Pflicht.

Genau wie bei einem Autokredit ist auch beim Leasing eine ausreichende Bonität die Grundvoraussetzung. Das gilt sowohl für Privatkunden als auch für Gewerbe. Dazu wendet sich dein Anbieter direkt an Wirtschaftsauskunfteien wie die SCHUFA oder Creditreform, die Auskunft über das Zahlungsverhalten von Privatpersonen und Unternehmen geben

Zusätzlich dazu müssen Privatkunden und Unternehmen ihre Zahlungsfähigkeit nachweisen, damit ihr Antrag auf einen Leasingwagen bewilligt wird. Je nachdem, ob es sich um einen Privatleasingvertrag oder ein Gewerbeleasing handelt, werden dabei verschiedene Faktoren in die Beurteilung einbezogen.

Welche Voraussetzungen muss ich beim Leasing als Privatkunde erfüllen?

Für einen Leasinganbieter ist es wichtig, vor dem Vertragsabschluss sicherzustellen, dass ein Kunde die monatlichen Leasingraten zuverlässig begleichen kann. Als Privatkunde musst du dafür unterschiedliche Nachweise vorlegen, die das bestätigen.

1. Ein regelmäßiges Einkommen: Neben einer positiven SCHUFA-Auskunft sollten Privatpersonen beim Leasing auch ein regelmäßiges Einkommen vorweisen können. Im Idealfall bedeutet das einen unbefristeten Arbeitsvertrag, der für den gesamten Leasingzeitraum gilt. So stellt dein Anbieter sicher, dass du die Leasingraten über die gesamte Vertragslaufzeit hinweg zuverlässig begleichen kannst.

2.  Einkommen in ausreichender Höhe: Beim Leasing ist auch die Höhe deines Einkommens entscheidend: Deine Einnahmen müssen dabei in einem sinnvollen Verhältnis zu deinen Lebenshaltungskosten und den monatlichen Leasingraten stehen. Wenn dein Einkommen ausreicht, um sowohl die monatlichen Leasingraten und die allgemeinen Lebenshaltungskosten komfortabel abzudecken, besteht eine gute Chance, dass dir dein Leasinganbieter deinen Wunschwagen zur Verfügung stellt. Wer aktuell staatliche Transferleistungen (also ALG1 oder ALG2 / Hartz4) bezieht, seine Bezüge mit zusätzlichen Einnahmen aufgestockt oder als Minijobber arbeitet, kommt in der Regel für ein Autoleasing nicht infrage.

Wichtig:

Nicht nur die Höhe des Einkommens, sondern auch die individuellen Lebensumstände spielen für den Abschluss eines Leasingvertrags eine Rolle. Während ein alleinverdienender Familienvater unter Umständen die Voraussetzungen eines Leasinganbieters nicht erfüllt, kann der Antrag eines Singles ohne Kinder mit demselben Gehalt bewilligt werden.

Voraussetzungen beim Gewerbeleasing

Für Geschäftskunden gelten beim Leasing grundsätzlich die gleichen Voraussetzungen wie beim Privatleasing: Auch Unternehmen müssen ihre Kreditwürdigkeit und ihre Zahlungsfähigkeit eindeutig nachweisen können, bevor ihr Antrag auf einen Leasingwagen bewilligt wird. Neben einer positiven Auskunft über das Zahlungsverhalten eines Unternehmens werden auch Daten von Wirtschaftsauskunfteien (wie etwa Creditreform) angefordert. Auch die SCHUFA-Auskunft der Geschäftsführung sollte einwandfrei sein.

Gewerbeleasing VoraussetzungenNeben einem Nachweis über die Bonität eines Unternehmens und seiner Geschäftsführung verlangen viele Leasinggesellschaften eine betriebswirtschaftliche Auswertung (BWA), die Auskunft über die Erträge eines Unternehmens gibt. Diese Voraussetzung ist vor allem für junge Firmen, die aufgrund ihres jungen Alters noch keine vollständige Auswertung ihrer Einkünfte vorlegen können, eine Hürde. Neu gegründete Unternehmen werden beim Leasing deshalb besonders häufig abgelehnt.

In dem Ratgeber-Artikel "Gewerbeleasing: Voraussetzungen" kannst du mehr zum Thema lesen.

Welche Unterlagen muss ich beim Leasing vorlegen

Um nachzuweisen, dass du die Voraussetzungen für einen Leasingvertrag erfüllst, musst du verschiedene Dokumente bei deinem Anbieter vorlegen. Welche Nachweise du erbringen musst, hängt davon ab, ob du deinen Wagen als Privatperson oder als Unternehmen leasen möchtest.

Privatleasing

  1. Positive SCHUFA-Auskunft 

  2. Vollständig ausgefüllte Selbstauskunft (wird von der Leasinggesellschaft bereitgestellt)

  3. Kopie deines Ausweises/ Reisepasses (Vorder- und Rückseite)

  4. Gehaltsnachweise der letzten 3 Monate

  5. U.U. den aktuellen Arbeitsvertrag

  6. Für ausländische Leasingkunden: Aufenthaltsgenehmigung und Meldebestätigung

Gewerbeleasing

  1. Positive SCHUFA-Auskunft 

  2. Vollständig ausgefüllte Selbstauskunft (wird von der Leasinggesellschaft bereitgestellt)

  3. Kopie deines Ausweises / Reisepasses der Geschäftsführung (Vorder- und Rückseite)

  4. Für ausländische Leasingkunden: Aufenthaltsgenehmigung und Meldebestätigung der Geschäftsführung

  5. Auszug aus dem Handelsregister

  6. Betriebswirtschaftliche Auswertung

  7. Für Einzelunternehmen und Freiberufler: Nachweise des Steuerberaters über Beginn / Art der Selbstständigkeit, Eintrag im Kammer- oder Berufsregister

Warum sind die Voraussetzungen beim Leasing so streng?

Auch wenn die strikten Voraussetzungen der großen Leasinganbieter für viele Kunden streng oder unflexibel wirken, sind sie ein sinnvoller Schutz für beide Parteien: Während der Leasinggeber sich mit einer Bonitätsprüfung vor dem Risiko eines Zahlungsausfalls schützt, wird auch der Kunde davor bewahrt, eine finanzielle Fehlentscheidung zu treffen. Schließlich lässt sich ein Leasingvertrag nicht so einfach kündigen, sodass hier ein hohes Risiko für eine Verschuldung (und unter Umständen sogar eine Privatinsolvenz) droht. Wenn ein seriöser Leasinganbieter deinen Antrag ablehnt, solltest du also genau überlegen, ob ein Leasingvertrag aktuell in dein Budget passt.

Voraussetzungen nicht erfüllt? So kann Leasing trotzdem klappen

Auch wenn du die Voraussetzungen deines Leasinganbieters aktuell nicht vollständig erfüllst, gibt es alternative Wege, auf denen dein Leasingvertrag trotzdem bewilligt wird:

  1. Eine Anzahlung: Falls dein Anbieter vermutet, dass die monatlichen Leasingraten dein Budget übersteigen, kannst du sie mithilfe einer einmaligen Sonderzahlung zu Vertragsbeginn absenken. Das erhöht nicht nur die Chance auf einen bewilligten Leasingvertrag, sondern schont auch dein Budget während der Leasinglaufzeit.

  2. Eine Kaution: Auch eine Kaution, die du zum Vertragsbeginn bei deinem Leasinganbieter hinterlegt, kann dabei helfen, wenn du die Voraussetzungen für einen Leasingvertrag nicht vollständig erfüllst. Diese Kaution beträgt bis zu 25 % des Fahrzeugwertes und funktioniert als Absicherung, falls du deine Leasingraten einmal nicht begleichen kannst. Wenn während der gesamten Vertragslaufzeit keine Zahlungsausfälle passieren, bekommst du die volle Summe bei der Rückgabe deines Wagens erstattet.

    Wichtig:

    Bevor du eine Kaution bei deinem Leasinganbieter hinterlegt, solltest du prüfen, ob und zu welchem Prozentsatz der Betrag verzinst wird. Anders als bei einer Mietkaution besteht beim Autoleasing keine Pflicht zur Verzinsung.

  3. Ein Bürge: Wer nicht das notwendige Kapital für eine Anzahlung oder eine Kaution zur Verfügung hat, kann seine Zahlungsfähigkeit auch mithilfe eines Bürgen absichern. Für Privatpersonen können Personen bürgen, die die Bonitäts- und Einkommensvoraussetzungen des Leasinganbieters in vollem Maße erfüllen. Der Bürge muss dabei über die notwendigen Einnahmen verfügen, um im Falle von Zahlungsschwierigkeiten die Leasingkosten bis zum Vertragsende zu übernehmen. Um seine Zahlungsfähigkeit nachzuweisen, muss der Bürge dieselben Unterlagen vorlegen, wie der Leasingnehmer.
    (Junge) Unternehmen, die die Voraussetzungen für einen Gewerbeleasingwagen noch nicht erfüllen, können einen Bürgen stellen. Auch die Geschäftsführung oder ein Gesellschafter kommen dabei infrage – vorausgesetzt, sie können eine ausreichende Bonität vorweisen.

Gut zu wissen:

In vielen Fällen bedeutet eine Ablehnung deines Antrags nicht, dass du pauschal vom Leasing ausgeschlossen bist. Oft genügt es, sich für ein anderes Fahrzeug mit günstigeren Monatsraten zu entscheiden.

Leasing ohne SCHUFA oder Bonitätsprüfung?

Für Kunden, die die strengen Voraussetzungen der Leasinganbieter nicht erfüllen, können Leasing Deals ohne eine SCHUFA-Prüfung oder einen anderen Bonitätsnachweis auf den ersten Blick wie eine sinnvolle alternative scheinen. Hier ist jedoch die größte Vorsicht geboten: Bei solchen Anbietern erleben viele Kunden teure Überraschungen.

Leasingverträge, bei denen keine SCHUFA-Anfrage oder eine Bonitätsprüfung vorgenommen wird, sind meistens alles andere als günstig: Um sich vor dem Risiko eines Zahlungsausfalls zu schützen, verlangen Anbieter Leasingraten, die weit über den marktüblichen Preisen liegen. Dazu kommen versteckte Kosten, die dafür sorgen, dass Leasing Angebote ohne SCHUFA und Co. schnell zum finanziellen Risiko werden.

Leasing steht grundsätzlich allen Personen ab 18 Jahren mit einem festen Wohnsitz in Deutschland zur Verfügung. Anbieter achten bei der Vermittlung von Leasingfahrzeugen vor allem auf eine ausreichende Zahlungsfähigkeit und eine gute Bonität.

Unternehmen, Selbstständige und Freiberufler müssen beim Gewerbeleasing zusätzliche Angaben machen. Dazu gehören etwa eine betriebswirtschaftliche Auswertung, ein Auszug aus dem Handelsregister und ein Nachweis von der Steuerberatung über Beginn und Art der gewerblichen Tätigkeit.

Kunden, die die Anforderungen ihres Leasinganbieters nicht vollständig erfüllen, können sich mithilfe einer Kaution oder einer Anzahlung trotzdem ein Leasingfahrzeug sichern. Alternativ kann auch ein Bürge dem Risiko eines Zahlungsausfalls vorbeugen.