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Leasingvertrag

Ein Leasingvertrag ist ein Nutzungsüberlassungsvertrag, der zwischen Leasinggeber und Leasingnehmer geschlossen wird. Der Leasinggeber verpflichtet sich darin, dem Leasingnehmer das Nutzungsrecht eines Fahrzeugs für einen definierten Zeitraum zu überlassen. Der Leasingnehmer zahlt dem Leasinggeber im Gegenzug ein Entgelt in Form der monatlichen Leasingraten.

Bei einem Leasingvertrag handelt es sich - wie bei der Miete / Pacht - um ein Dauerschuldverhältnis. Dieses beinhaltet wiederkehrende, sich für einen bestimmten Zeitraum wiederholende Leistungen und Gegenleistungen, die einmalig im Vertrag definiert werden. 

Leasingvertrag Mietvertrag Unterschied - Was ist anders?

Das Prinzip, ein Fahrzeug zu leasen, gleicht dem Mieten einer Wohnung. In beiden Szenarien zahlst du einen monatlichen Betrag und darfst im Gegenzug das Leasing- bzw. Mietobjekt nutzen. Nicht umsonst leitet sich der Begriff Leasing vom englischen Verb „to lease” ab.

Dennoch gibt es wichtige Unterschiede:

Während im Rahmen eines Mietvertrags der Vermieter für die Instandhaltung der Wohnung verantwortlich ist, ist das beim Leasing anders. Hier ist der Leasingnehmer in der Verantwortung, sich um unter anderem Wartung, Reparaturen, Inspektionen oder die Versicherung zu kümmern (wie etwa bei der GAP-Versicherung) und dafür auch die Kosten zu tragen. Eine Übertragung des Eigentums findet aber sowohl beim Leasing- als auch beim Mietvertrag nicht statt.

Gut zu wissen:

Entgegen der häufig verbreiteten Meinung wirst du als Leasingnehmer zum Besitzer des Fahrzeugs, der Leasinggeber jedoch bleibt Eigentümer.

Ein weiterer Unterschied besteht in der Vertragslaufzeit. Während das Nutzungsrecht anhand der Leasinglaufzeit im Leasingvertrag zeitlich begrenzt ist, wird ein Mietvertrag in der Regel für einen unbestimmten Zeitraum geschlossen.

Welche Angaben gehören in einen Leasingvertrag?

Diese Punkte enthält ein Leasingvertrag unter anderem:

  • Namen des Leasinggebers und -nehmers

  • Vertragslaufzeit

  • fahrberechtigte Personen

  • Merkmale des Fahrzeugs (z.B. Marke, Modell, Ausstattung, Zustand, ...)

  • Übergabedatum / Übergabeort

  • Rückgabedatum / Rückgabeort

  • Fahrleistung pro Jahr bei Kilometerleasing (inkl. Kosten für Mehrkilometer)

  • Höhe des Restwerts nach Vertragsende bei Restwertleasing

  • ggf. Höhe der Leasingsonderzahlung

  • ggf. Höhe der Zulassungskosten / Überführungskosten

  • Höhe der Leasingraten pro Monat

  • ggf. Informationen zur Leasingübernahme

  • Kündigungskonditionen 

  • AGB (z.B. Datenschutzklausel)

  • ggf. weitere Dienstleistungen (Versicherungen, Wartung,...)

Unterlagen Leasingvertrag - das brauchst du

Um einen Leasingvertrag abschließen zu können, sind bestimmte Unterlagen erforderlich. Welche genau das sind, hängt davon ab, ob es sich um Privat- oder Gewerbeleasing handelt.

Unterlagen Privatleasing:

  • Kopie Ausweis / Reisepass (plus Aufenthaltsgenehmigung und Meldebestätigung bei ausländischen Leasingnehmern) 

  • Gehaltsnachweise, meist der letzten 3 Monate

  • Selbstauskunft

Unterlagen Gewerbeleasing:

  • Kopie Ausweis / Reisepass des Geschäftsführers (plus Aufenthaltsgenehmigung und Meldebestätigung bei ausländischen Leasingnehmern) 

  • Selbstauskunft

  • Auszug aus dem Handelsregister

  • BWA (Betriebswirtschaftliche Auswertung)

  • Bescheid des Steuerberaters über Beginn und Art der Tätigkeit und über Eintragung in Kammer / Berufsregister (nur bei Freiberuflern und Einzelunternehmern) 

Leasingvertragsarten: Kilometerleasing und Restwertleasing

Im Wesentlichen unterscheidet man zwischen den Leasingvertragsarten Kilometerleasing und Restwertleasing.

Beim Kilometerleasing vereinbaren Leasinggeber und -nehmer eine jährliche Fahrleistung, die während der Vertragslaufzeit nicht überschritten werden darf. So lässt sich der Restwert relativ genau bestimmen, da dieser eng an die gefahrenen Kilometer gekoppelt ist. Das Restwertrisiko liegt in diesem Falle beim Leasinggeber.

Auch beim Restwertleasing berechnen sich die monatlichen Raten auf Grundlage eines im Vertrag festgelegten Restwerts. Das Restwertrisiko liegt nun beim Leasingnehmer, denn am Ende der Leasinglaufzeit wird das Auto verkauft. Sollte der Restwert des Wagens bei Rückgabe unter dem kalkulierten Betrag liegen, zahlt der Leasingnehmer diese Differenz. Liegt der Restwert höher, bekommt der Leasingnehmer die Differenz ausgezahlt.

Tipp:

Lies den Leasingvertrag genau durch! Manchmal sieht ein Restwertleasingvertrag einem Kilometerleasingvertrag sehr ähnlich, zum Beispiel, wenn darin eine jährliche Fahrleistung festgelegt wird.

Bei einem Leasingvertrag überlässt der Leasinggeber dem Leasingnehmer das Nutzungsrecht für ein Leasingfahrzeug für einen bestimmten Zeitraum. Im Gegenzug zahlt der Leasingnehmer über die gesamte Vertragslaufzeit hinweg einen monatlichen Betrag, die Leasingraten, an den Leasinggeber.

In der Regel ist eine vorzeitige Kündigung des Leasingvertrags außer bspw. bei einem Totalschaden oder Diebstahl nicht möglich. Der Leasinggeber ist nicht verpflichtet, einer außerordentlichen Kündigung zuzustimmen. Eine Alternative stellt die sogenannte Leasingübernahme dar. Hierbei übernimmt ein neuer Leasingnehmer den Leasingvertrag inklusive aller geltenden Konditionen wie Höhe der Leasingraten oder Vertragslaufzeit. Ob eine Leasingübernahme möglich ist, muss mit dem jeweiligen Leasinggeber abgeklärt werden.

Einen Leasingvertrag vorzeitig zu beenden, kann schwierig sein, denn du als Leasingnehmer bist an die vereinbarte Vertragsdauer gebunden. Möchtest du den Vertrag dennoch früher auflösen, sind die auf dich zukommenden Kosten im Allgemeinen genauso hoch wie ohne vorzeitige Kündigung.

Ob du deinen Leasingvertrag verlängern kannst, musst du individuell mit dem Leasinggeber absprechen. Generell ist es jedoch möglich, das Fahrzeug nach Ablauf der Leasinglaufzeit durch einen Anschluss-Leasingvertrag weiterzufahren.

Eine Leasingübernahme stellt eine Alternative zur vorzeitigen Kündigung des Leasingvertrags dar. Für Leasingnehmer, die aus ihrem Vertrag aussteigen wollen, ist sie oft die günstigere Variante. Hierbei übernimmt eine andere Person das Leasingauto mit den gleichen Vertragskonditionen.

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