Der Weg zum Firmenwagen: Was ist gewerbliches Leasing?

Egal welche Branche, Rechtsform oder Betriebsgröße: Firmenautos sind für viele Branchen eine unverzichtbare Arbeitsausstattung und gleichzeitig sind sie in vielen Fällen eine große Arbeitserleichterung. Ob als Transportmittel von Werkzeugen, Waren oder Arbeitsmaterialien, ob als Wagen für Vertreter im Außendienst oder als Fortbewegungsmittel bei Geschäftsterminen und Kundenmeetings – ohne Firmenfahrzeuge geht es oftmals nicht. Ein Firmenwagen kann aber noch mehr als das! Zur Mitarbeiterbindung kann ein Auto ein toller Benefit sein und die Mitarbeitermotivation steigern. Wer freut sich nicht über einen bequemen Arbeitsweg? Klingt alles super, aber auch teuer! Darum kommt die Frage nach den Finanzierungsmöglichkeiten auf – und da kommt neben dem Kauf das Gewerbeleasing ins Spiel.

Gewerbeleasing: Eine Definition

Gewerbeleasing (auch Firmenleasing oder Geschäftsleasing) ist ein Mietverhältnis zwischen Unternehmen und Leasinganbietern basierend auf einer monatlichen Zahlung von Leasingraten und einer festgelegten Laufzeit. Es kommt grundsätzlich für Unternehmen oder bei freiberuflicher und eigenständiger Tätigkeit in Frage. Mit Abschluss eines Leasingvertrags wird festgelegt, dass das Gewerbe als Leasingnehmer die entsprechenden Wirtschaftsgüter für einen festgelegten Zeitraum unter Entrichtung einer regelmäßigen Gebühr mietet. Im Rahmen des Fahrzeugleasings handelt es sich bei den Wirtschaftsgütern um Kraftfahrzeuge, die zur Verfügung gestellt werden.

Ist es das Ziel, Mitarbeitende mit einem eigenen Firmenwagen wertzuschätzen oder den Fuhrpark zu erweitern, damit Dienstleistungen noch effizienter ausgeführt werden können, dann sollten Unternehmen das Gewerbeleasing definitiv in Betracht ziehen. Oder fehlt nach der Gründung noch ein Firmenwagen für Termine mit der Kundschaft oder mit Geschäftspartner:innen? Statt die Firmenkasse zu plündern oder auf eine Kreditfinanzierung zu setzen, kann das Leasing eine wirtschaftlich sinnvolle Alternative zum Kauf sein. Und als solche wird es immer beliebter. Das Leasing verspricht mehr Flexibilität, Liquidität und außerdem weniger Risiken dank monatlicher Raten und einer festen Laufzeit. Das sind aber nicht alle Vorteile!

Das sind die Vorteile beim Gewerbeleasing

Unternehmensführung ist stark bestimmt von Entscheidungen. Gerade bei der Gründung steht man vor vielen Fragen, für die Antworten gefunden werden müssen. Dabei steht im Fokus: Möglichst sparsam, aber auch möglichst gut ausgestattet das Geschäft führen. Sparsam, aber ausgestattet – da spielt einem das Gewerbeleasing perfekt in die Karten.

Ganz klar: Das Leasing ist günstiger als der Kauf neuer Dienstfahrzeuge oder eines neuen Fuhrparks. Warum? Das ist das Resultat mehrerer betriebswirtschaftlicher Aspekte, vor allem in steuerlicher Hinsicht.

Ein Bündel aus Vorteilen spricht für das Gewerbeleasing

Es gibt so einige positive Aspekte, die an dieser Stelle ihre Aufmerksamkeit verdient haben und hier Erwähnung finden sollten. Fangen wir mit den offensichtlichen Chancen des Firmenleasings an:

  • Die Liquidität wird geschont

  • Es gibt Planungssicherheit

  • Das Firmenimage wird gesteigert

  • Es ist besonders wirtschaftlich

Firmenimage? Was hat denn das mit Leasing zu tun? Die einen Punkte mögen klar sein – die anderen vielleicht weniger. Damit verständlich ist, was sich hinter Liquidität, Planungssicherheit, Firmenimage und Wirtschaftlichkeit im Zusammenhang mit dem Gewerbeleasing verbirgt, gehen wir ins Detail und zeigen die einzelnen Vorteile auf.

Keine Sorgen bei der Liquidität

Das Gewerbeleasing bietet vor allem finanzielle Vorteile – sowohl für ältere als auch für junge Betriebe. Nicht nur bei Letzteren kann das Budget knapp sein. Mit Wachstum eines Unternehmens steigen auch die Ausgaben, sodass auch etablierte Unternehmen ihre Ausgaben im Auge halten müssen. Monatliche Leasingraten kommen diesen dabei entgegen! Anders als beim Kauf müssen nicht mehrere tausend Euro auf einmal locker gemacht werden. So wird kein größeres Loch in die Betriebskasse gerissen und es muss lediglich die monatliche Leasingrate beim Geschäftsleasing einkalkuliert werden.

Unternehmer können sicher planen

Stell dir vor: Du machst eine größere Investition in den Fahrzeugbestand deines Betriebs und dann braucht es unerwartet, aber dringend neues Personal, Maschinen oder Arbeitsräume? Dann stehst du schnell vor der Frage, wie du all das auch noch finanzieren sollst. Immerhin hast du gerade erst eine große Investition getätigt. Damit sowas nicht passiert, ist es schlauer, auf eine monatlich fest vereinbarte Leasingrate zu setzen, die über die Vertragslaufzeit hinweg konstant bleibt und mit der du fest planen kannst. So hast du eine stabile Kalkulationsgrundlage und hast immer noch Puffer für andere größere Investitionen. Durch die konstanten Leasingraten kommen keine unerwarteten Kosten auf dich zu und es kann auf lange Sicht sicher mit den Leasingraten geplant werden. Das Gewerbeleasing bietet somit eine sichere Planung: Die Kosten für Dienstwagen fallen regelmäßig und kalkulierbar an.

Das Fahrzeug ist deine Visitenkarte

Immer aktuelle Modelle fahren: Der Dienstwagen ist wie eine zusätzliche Visitenkarte bei Kundenmeetings. Ein repräsentatives Fahrzeug hinterlässt dabei einen professionellen Eindruck. Wie gut auch, dass man nach Ablauf der Leasinglaufzeit wieder ein anderes Auto wählen kann und somit immer eines der neuesten Fahrzeuge fährt. So profitieren Firmen von den neuesten Technik-, Sicherheits- sowie Umweltstandards und hinterlassen einen professionellen Eindruck bei Kundschaft und Partnerschaften.

Die Wirtschaftlichkeit deines Unternehmens sichern

Mit dem Gewerbeleasing kommst du finanziell besser weg! Warum? Dank der Herstellergarantie kommen keine teuren Reparaturen auf dich und deine Firma zu, denn diese werden durch die kurzen Vertragslaufzeiten vermieden. Nach Auslauf des Vertrags gibst du einfach das Fahrzeug zurück und kannst bequem auf ein neues Modell umsteigen. So fährst du immer geprüfte Neuwagen, die keine hohen Kosten durch Werkstattbesuche verursachen, da du sie nach wenigen Jahren wieder abgibst.

Da es sich beim Gewerbeleasing in der Regel um Kilometerleasingangebote handelt, tragen Gewerbetreibende außerdem kein Restwertrisiko. Dieses liegt und bleibt bei den Leasinggeber. So besteht keine Gefahr, dass am Ende der Leasinglaufzeit eine hohe Ausgleichszahlung an die Leasinggeber fällig wird. Also Achtung: Gehe keinen Restwertleasingvertrag ein.

Gut zu wissen:

Das Autoleasing hat keinen Einfluss auf den Verschuldungsgrad eines Unternehmens, denn das Fahrzeug ist nicht in der Bilanz der Leasingnehmenden gelistet und taucht lediglich in der Gewinn- und Verlustrechnung auf.

Noch ein Hinweis:

Was nicht außer Acht gelassen werden sollte ist, dass viele Hersteller auch immer wieder besondere Angebote machen und Rabatte sowie Prämien für Gewerbetreibende bieten. So kommst du zu Top-Konditionen an deine Firmenfahrzeuge.

Für wen lohnt sich das Gewerbeleasing wirklich?

Im Grunde für alle, die gewerblich tätig sind. Allerdings nur dann, wenn die Fahrzeuge rein beruflich genutzt werden – nur dann profitierst du auch von einer Steuerersparnis. Sollten dennoch auch mal private Fahrten mit dem Firmenwagen anfallen, wird die Versteuerung etwas komplexer, da dann ein sogenannter geldwerter Vorteil versteuert wird. Dazu bestehen zwei Möglichkeiten:

  1. Mit einer Ein-Prozent-Regelung wird monatlich ein Prozent vom Brutto-Listenpreis des Fahrzeugs als geldwerter Vorteil versteuert. Je teurer also das Auto, desto höher ist die steuerliche Belastung. Zudem werden für Fahrten von der Wohnung bis zum Arbeitsplatz weitere 0,03 Prozent vom Brutto-Listenpreis pro Entfernungskilometer einkalkuliert. Hinzu kommt die Entfernungspauschale von 0,30 Euro je Kilometer. Die Steuer fällt dann auf den daraus errechneten Betrag an.

    Tipp:

    Für Hybrid- oder E-Dienstwagen, die zwischen dem 1. Januar 2019 und dem 31. Dezember 2030 geleast werden, gilt die 0,5 Prozent-Regelung. Mitarbeitende müssen dann für die Versteuerung ihres Firmenwagens nur den halben Listenpreis ansetzen. Bei Elektroautos mit einem Bruttolistenpreis unter 60.000 € fällt die Besteuerung sogar auf 0,25 Prozent. Beachte, dass der Bruttolistenpreis bei Elektroautos in der Regel nicht der Verkaufspreis ist und der Herstelleranteil des Umweltbonus zzgl. der MwSt noch addiert werden müssen.

  2. Ein lückenloses Fahrtenbuch kann alternativ zur pauschalen Berechnung zum Einsatz kommen. Wichtig ist aber, dass wirklich jede private Fahrt eingetragen ist und keine Lücken vorhanden sind.

Welche Methode sich am besten anbietet, hängt vom Anteil der Privatfahrten sowie auch von der Entfernung zum Arbeitsplatz, dem Autobruttopreis und auch der Bequemlichkeit ab, da ein Fahrtenbuch viel Aufwand bedeutet. Ebenso können weitere Steuereinstufungen eine Rolle spielen. In dieser Frage solltest du dich also am besten an deinen Steuerberater oder deine Steuerberaterin wenden!

Gewerbeleasing-Voraussetzungen: das gilt es zu beachten

Der Name macht es bereits deutlich: Das Gewerbeleasing eignet sich für Gewerbetreibende, also für Selbständige und für Unternehmer:innen – vorausgesetzt es handelt sich um ein angemeldetes Gewerbe inklusive Gewerbeschein oder um eine freiberufliche Tätigkeit. Erst dann kann die Geschäftsführung als Leasingnehmende auftreten und vom Gewerbeleasingangebot profitieren. Bei solchen Unternehmungen, bei denen die Tätigkeit unter Gewinnerzielungsabsicht, auf eigene Rechnung und auf eigene Verantwortung erfolgt, sind die wichtigsten Gewerbeleasing-Voraussetzungen erfüllt. Dementsprechend können Großunternehmen und Konzerne, aber auch Kleingewerbe und mittelständische Betriebe genauso wie Einzelunternehmen von Gewerbeleasingangeboten profitieren. Es kommt also im Kern für die folgenden Unternehmungen in Frage:

  • Kapitalgesellschaften, also Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbH) oder Aktiengesellschaften (AG)

  • Personengesellschaften, also Gesellschaften des bürgerlichen Rechts (GbR), offene Handelsgesellschaften (OHG) oder Kommanditgesellschaften (KG)

  • Selbstständige wie Gewerbetreibende oder Freiberufler:innen

Manche Leasinggeber fordern allerdings, dass das Gewerbe die Haupteinnahmequelle der Leasingnehmenden ist, wodurch angestellte Privatpersonen mit einem Nebengewerbe ausgeschlossen sind. Aber auch bei einem Kleingewerbe oder Nebengewerbe kann unter Umständen ein Gewerbeleasingvertrag zustande und für dich in Frage kommen. Dabei fordert der Leasinggebende zumeist einen Steuernachweis, dass du als Privatperson „hauptberuflich selbstständig“ bist. Es lohnt sich also immer nachzufragen und alle Möglichkeiten abzuklopfen.

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Das ist aber noch nicht alles! Fürs Firmenleasing muss die Firma außerdem eine ausreichende Kreditwürdigkeit vorweisen können. Ebenso ist eine positive Schufa-Auskunft erforderlich – insbesondere bei Jungunternehmen und Start-Ups als Gewerbekunden, aber auch haftungsbeschränkter Unternehmergesellschaften, bei denen diese Voraussetzungen manchmal nicht erfüllt werden können. Manche Leasinggeber schließen sogar UG kategorisch aus. Die Folge: Sie werden möglicherweise von Leasingbanken und Leasinganbietern abgelehnt. Ein Vorteil haben also diejenigen Unternehmen, die bereits aussagekräftige betriebswirtschaftliche Auswertungen aus dem letzten und dem aktuellen Jahr vorlegen und eine stabile Kreditwürdigkeit vorweisen können.

Die wichtigsten Voraussetzungen beim Gewerbeleasing

Welche Versicherungen sind beim Gewerbeleasing nötig?

In Sachen Versicherungspflicht sind üblicherweise Leasingnehmende in der Verantwortung – und nicht Leasinggeber. Klingt erstmal wenig komfortabel und eher aufwändig, hat aber auch einen großen Vorteil: Keine Rundum-Sorglos-Pakete zu hohen Preisen müssen in Kauf genommen werden. Diese beinhalten zumeist auch Reparaturangebote und Inspektionen, die du dir in den meisten Fällen sparen kannst. In jedem Fall braucht es für das Gewerbeleasing eine Kaskoversicherung – und zwar am besten eine Vollkaskoversicherung. Bei Neuwagen ist sie zumeist sogar verpflichtend. Mit dieser bist du nicht nur gegen Wetter-, Wind- und Marderschäden abgesichert, sondern auch gegen Diebstahl und Unfallschäden. Ohne eine Vollkaskoversicherung kann es also bei einem Totalschaden sehr kostspielig werden! Überdies ist bei teuren Autos eine GAP-Deckung zu empfehlen. Diese sorgt dafür, dass bei einem Unfall der Differenzbetrag zwischen Wiederbeschaffungswert und restlicher Leasingraten erstattet wird. Zudem schreibt das Gesetz eine Kfz-Haftpflichtversicherung vor, die bei Personenschäden bedingt durch einen Unfall aufkommt.

Was ist, wenn der Antrag zum Firmenleasing abgelehnt wird?

Start-Ups, Gründer:innen, Jungerunternehmer:innen – sie alle wollen gerade in der Startphase so viel Kundschaft und Partnerschaften wie möglich an Land ziehen. Firmenwagen können dabei nützlich sein. Dennoch ist es gerade für sie schwerer ein Gewerbeleasingangebot wahrzunehmen und eine Ablehnung ist wahrscheinlicher. Dann gilt: Nicht den Kopf in den Sand stecken! Es gibt dennoch Möglichkeiten, das Wunschleasingangebot wahrnehmen zu können. Eine Sonderzahlung oder eine Kaution können der Plan B sein. Zumeist sinken dadurch auch die monatlichen Raten.

Eine weitere Möglichkeit: Eine Leasingzeit von nur einem Jahr. Manche Anbieter geben sich damit einverstanden, denn für einen so kurzen Zeitraum ist das Risiko eines Zahlungsausfalls überschaubarer. In dem Fall, dass der Leasingantrag dennoch abgelehnt wird, kann der Leasingbank eine Sicherheit in Form eines Bürgens geboten werden. Diese Bürgschaft kann von Familie, Freunden oder Bekannten mit ausreichend Bonität geboten werden, die dann in den Leasingvertrag aufgenommen wird. Unter gewissen Konditionen kann also dennoch der Vertrag zustande kommen.

Neuwagen, Gebrauchtwagen, Elektroauto – welche Firmenwagen leasen?

Sowohl das Gebrauchtwagenleasing als auch das Elektroautoleasing sind attraktive Leasingangebote: In beiden Fällen kommst du tendenziell günstiger weg (beim Elektroautoleasing profitierst du von Prämien). Vor allem ist es für das Unternehmensimage förderlich auf die umweltfreundliche Variante zu setzen und das Unternehmen mit Elektrofahrzeugen auszustatten. Dabei sparst du noch zusätzlich durch den Umweltbonus und die Innovationsprämie. Was sich dahinter verbirgt und wie viel du sparst, kannst du in unserem Beitrag zum Umweltbonus herausfinden.

Das Gebrauchtwagenleasing ist allerdings nur für wenige Betriebe interessant. Die Betriebskosten für ein älteres Fahrzeug sind zumeist höher: Wartungen und Reparaturen fallen häufiger an, je älter das Auto ist. Überdies liegt der Spritverbrauch wahrscheinlich höher. Elektroautos und Hybrid-Fahrzeuge sind dahingehen die innovativere und sparsamere Lösung.Hinzu kommt außerdem der Punkt, dass auch beim Leasen von gebrauchten Fahrzeugen der Bruttolistenpreis betrachtet wird. Erfolgt also die Steuer auf Privatfahrten mit der Ein-Prozent-Regelung, kann das teuer werden, obwohl der Gebrauchtwagen in seinem Wert abgenommen hat. Darum lohnen sich oftmals eher Neuwagenangebote – egal, ob Verbrenner, Elektroauto oder Hybrid-Fahrzeug.

Dein Gewerbeleasing mit GoLeasy

Als Jungunternehmen wissen wir, dass gerade in der Gründungs- und Anfangsphase viele Kosten auf einen zukommen und größere Finanzierungen mit genauer Kalkulation und Überlegung verbunden sind. Darum wollen wir allen Unternehmen und insbesondere Start-Ups helfen, das für sie beste Leasingangebot zu finden. Ob Neuwagen, Gebrauchtwagen oder Elektrofahrzeuge – bei GoLeasy findest du Top-Angebote für dein Gewerbeleasing, die sofort zur Verfügung stehen oder in wenigen Wochen lieferbar sind. Neben unserem Gewerbeleasingangebot findest du auch lukrative Auto-Abo Angebote.

Leasing Angebote für Gewerbe

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Die Vorteile des Gewerbeleasing liegen vor allem darin, dass das Unternehmen liquide bleibt, sicher planen kann, das Firmenimage gesteigert wird und es die Wirtschaftlichkeit begünstigt. Anders als beim Kauf müssen nicht mehrere tausend Euro auf einmal ausgegeben werden. Die Kosten fallen regelmäßig an und sind somit kalkulierbar. Zudem hinterlässt ein repräsentatives Fahrzeug bei Kundschaft und Partnerschaften einen positiven Eindruck und dank der Herstellergarantie kommen keine teuren Reparaturen auf die Firma zu, denn diese werden durch die Vertragslaufzeit vermieden. Obendrein können Tankquittungen, Zulassungskosten, Leasingsonderzahlungen und Versicherungsbeiträge steuerlich abgesetzt werden.

Vom Gewerbeleasing profitieren alle Unternehmensformen und -größen, also auch Kleingewerbe, sofern sie als Gewerbe angemeldet sind. Sie müssen also einen Gewerbeschein vorlegen können oder als Freiberufler:innen tätig sein. Hier ist dann eine Bescheinigung des Steuerberaters/der Steuerberaterin von Nöten, dass das Gewerbe oder die freiberufliche Tätigkeit hauptberuflich ausgeführt wird. Ferner könnte jedoch die Kreditwürdigkeit des Kleingewebes ein Problem darstellen. Eine Sonderzahlung oder eine Kaution können hier die Lösung sein. Eine weitere Möglichkeit ist die Leasingzeit auf nur ein Jahr zu reduzieren. Für einen so kurzen Zeitraum ist das Risiko eines Zahlungsausfalls überschaubarer. In dem Fall, dass der Antrag dennoch abgelehnt wird, ist eine Bürgschaft von Familie, Freunden oder Bekannten mit ausreichend Bonität bei der Leasingbank eine Option, das Leasingangebot als Kleingewerbe dennoch wahrnehmen zu können.

Alle wichtigen Gewerbeleasing-Voraussetzungen zusammengefasst: Es handelt sich um ein angemeldetes Gewerbe Es besteht eine Kapitalgesellschaft, Personengesellschaft, Selbstständigkeit Bei Neben- oder Kleingewerbe: Nachweis des Steuerberaters/der Steuerberaterin der hauptberuflichen Tätigkeit Einzelunternehmen und freie Tätigkeiten: Selbstständigkeitsbescheid sowie Bescheid über Eintragung in Kammer oder Berufsregister Nachweis der Kreditwürdigkeit Positive Schufa-Auskunft Beidseitige Kopie des Personalausweises der Geschäftsführung oder geschäftsführender Gesellschafter:innen Nachweis des aktuellen Handelsregisterauszugs bzw. der Gewerbeanmeldung Unterschriebene Selbstauskunft Falls vorhanden: Eine beidseitige Kopie des Fahrzeugscheins eines Fahrzeugs aus dem aktuellen Fahrzeugbestand

Üblicherweise sind Leasingnehmer:innen für die Versicherung verantwortlich – und nicht Leasinggeber. Dabei ist für das Gewerbeleasing eine Kaskoversicherung unumgänglich, und zwar am besten eine Vollkasko. Bei Neuwagen ist diese zumeist sogar verpflichtend. Sie sichert gegen Wetter-, Wind- und Marderschäden ab sowie auch gegen Diebstahl und Unfallschäden. Ohne Vollkaskoversicherung kann es also bei einem Totalschaden sehr kostspielig werden! Überdies ist bei teuren Autos eine GAP-Deckung zu empfehlen. Diese sorgt dafür, dass bei einem Unfall der Differenzbetrag zwischen Wiederbeschaffungswert und restlicher Leasingraten erstattet wird. Das Gesetz schreibt außerdem eine Kfz-Haftpflichtversicherung vor, die bei Personenschäden aufkommt.

Die Angaben in diesem Artikel sind ohne Gewähr.