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Minderkilometer

Minderkilometer sind beim Kilometerleasing im Grunde genommen genau das Gleiche wie die Mehrkilometer, mit dem Unterschied, dass du vom Leasinggeber eine Erstattung bekommst, solltest du weniger Kilometer gefahren sein, als im Vertrag vereinbart wurde.

Auch dafür ist die Höhe der Erstattung schon zu Vertragsabschluss geregelt, sodass keine unerwarteten Kosten auf dich zukommen, sollten sich deine Lebensumstände und damit dein Fahrprofil spontan ändern.

Genauso gibt es bei den Minderkilometern eine Toleranzgrenze von in der Regel 2.500 km. Das heißt, dass du nicht direkt den ersten nicht gefahrenen Kilometer erstattet bekommst, sondern erst den 2501. Kilometer.

Beispiel

Laut Vertrag darfst du im Jahr 10.000 km fahren. Die Laufzeit beträgt 36 Monate, also drei Jahre. Nach den drei Jahren gibst du das Fahrzeug mit 25.000 km auf dem Tacho zurück, obwohl du eigentlich 30.000 km hättest fahren dürfen.

Dann erhält du eine Erstattung für 2.500 nicht gefahrene Kilometer.

Im Vergleich zu den Mehrkilometerkosten solltest du berücksichtigen, dass die Erstattung pro nicht gefahrenem Kilometer in der Regel deutlich niedriger ausfällt als die Nachzahlung für einen zuviel gefahrenen Kilometer.

Jeder Kilometer, der weniger als die vereinbarte Laufleistung beim Kilometerleasing gefahren wurde, wird bei Rückgabe des Fahrzeuges erstattet.

Ja, in der Regel wird eine Toleranz von 2.500 km auf die Gesamtfahrleistung berücksichtigt. (Wichtig: Nicht auf die vereinbarte Fahrleistung pro Jahr) Das heißt, dass du erst ab 2.500 km jeden Kilometer, der darüber hinaus geht, erstattet bekommst.

Die Höhe der Erstattung eins zu wenig gefahrenen Kilometers hängt vom Leasingvertrag und dem Fahrzeug ab. In der Regel liegt sie zwischen 0,05 € und 0,30 €.

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