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AGB „GoLeasy“ für Geschäftskunden

§1 Anwendungsbereich

  1. Die GoLeasy GmbH, An der Pönt 44, 40855 Ratingen, vertreten durch die Geschäftsführer Julian Melzig und Thomas Schuler, (nachfolgend „Anbieter“) betreibt insbesondere unter goleasy.de den Dienst „GoLeasy“ (nachfolgend als „GoLeasy“ bezeichnet).

  2. Der Anbieter stellt seinen Kunden verschiedene Services rund um GoLeasy zur Verfügung, insbesondere die Nutzung des Dashboards mit verschiedenen Funktionalitäten, ein Widget für die Integration in die Website des Kunden und ein Leasing- und Auto-Abo Vergleichstool.

  3. Als „Kunde“ des Anbieters kommen ausschließlich gewerblich tätige Unternehmen in Betracht, die den Unternehmerbegriff des BGB erfüllen, nicht aber Verbraucher im Sinne des BGB.

  4. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich; entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende Bedingungen der Kunden erkennt der Anbieter nicht an, es sei denn, der Geltung wurde ausdrücklich schriftlich zugestimmt.

  5. Der Anbieter ist zur Änderung der vorliegenden AGB für die Zukunft befugt. Geänderte AGB wirken sich stets auf die nächste fällige Vertragslaufzeit aus. Bis dahin steht dem Kunden bei AGB-Änderungen ein Kündigungsrecht in der ordentlichen Kündigungsfrist zu.

§2 Vertragsschluss

  1.  Vertragsschlüsse mit dem Anbieter kommen entweder durch einen Vertragsabschluss auf der Plattform GoLeasy zustande oder durch Annahme eines Angebotes des Anbieters, welches alle wichtigen Inhalte des Auftrags enthält, auf diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen hinweist und diese Teil des Auftrags werden lässt.

  2. Der Kunde hat das Angebot des Anbieters durch Unterschrift unter den Auftrag und Rücksendung an GoLeasy anzunehmen. Sollte das Angebot zeitlich befristet sein, kann es nur im Laufe der genannten Frist angenommen werden. Die Schriftform kann durch die Textform ersetzt werden.

  3. Ein Vertragsschluss über die Plattform GoLeasy kommt durch Nutzung des entsprechenden Formulars, ggfls. eines entsprechenden Webshops und durchlaufen des Check-Out-Prozesses zustande. Die vom Kunden gesendete Vertragsanfrage ist als Angebot zu werten. Der Anbieter bestätigt den Eingang des Angebotes, prüft die Möglichkeit der Annahme und nimmt sodann das Angebot durch Bestätigung gegenüber dem Kunden oder durch Freischaltung der gewünschten Funktionalität an.

  4. Will der Kunde von dem Angebot abweichen und/oder nimmt er Änderungen am Angebotstext vor, stellt dies ein neues Angebot des Kunden an GoLeasy dar. GoLeasy kann dieses Angebot innerhalb von zwei Wochen nach Zugang durch Erklärung in Textform annehmen. Mündliche Erklärungen von GoLeasy bleiben bis zur Bestätigung in Schrift- oder Textform unwirksam.

  5. Vertragsabschlüsse außerhalb der Plattform, z.B. bezogen auf die Annahme von Angeboten von GoLeasy können per Textform oder E-Mail erfolgen. GoLeasy kann hier die Form der gewünschten Annahme bestätigen und behält sich vor, dabei ein System zur digitalen Signierung von Dokumenten (z.B. DokuSign) zu verwenden.

  6. Vertragspartner sind stets GoLeasy und der im Angebot genannte Kunde. Ist der im Vertrag genannte Kunde nicht selbst der Nutzer des Dienstes oder wird vom gewünschten Nutzer als Vermittler und/oder Administrator eingeschaltet, so haftet der tatsächliche Nutzer zusammen mit dem im Vertrag genannten Kunden gesamtschuldnerisch für sämtliche Verpflichtungen aus dem Vertrag, soweit GoLeasy eine entsprechende Erklärung dem Kunden bzw. tatsächlichen Nutzers vorliegt.

  7. Soweit im Einzelfall Verträge über Fremdleistungen mit Dritten auf Wunsch des Kunden oder gemäß vertraglicher Abrede abgeschlossen werden, ist der Kunde verpflichtet, GoLeasy im Innenverhältnis von sämtlichen Verbindlichkeiten auf erstes Anfordern freizustellen, die sich aus dem Vertragsabschluss mit dem Dritten ergeben, insbesondere von der Verpflichtung zur Zahlung des Preises für die Fremdleistung.

  8. Die Übertragung von Rechten und Pflichten aus einem Vertrag mit GoLeasy durch den Kunden auf einen Dritten bedarf der vorherigen, ausdrücklichen Zustimmung seitens GoLeasy. Im Falle eines Inhaberwechsels oder Veräußerung des kundenseitigen Unternehmens ist die Dienstleistung ebenfalls nicht ohne Zustimmung übertragbar. GoLeasy behält sich vor, die laufenden Kosten weiter an den Vertragspartner zu tragen.

§3 Vertragsgegenstand (Allgemein)

  1. Der Vertragsgegenstand bestimmt sich nach den Vereinbarungen der Parteien im Einzelfall. Die AGB erfassen daher grundsätzlich eine Vielzahl von möglichen Leistungen, deren Inanspruchnahme im Einzelnen zwischen den Parteien zu regeln ist. Die AGB dienen der Auslegung des Vertragsinhaltes.

  2. Vertragliche Regelungen gehen den vorliegenden AGB im Zweifelsfall vor.

  3. Vertragsinhalt können Dienste und Funktionen Dritter sein. Hinsichtlich dieser Leistungen gelten dann ergänzend die AGB des Dritten. Dem Kunden ist bewusst, dass insbesondere die Platzierung seiner Leasingangebote nicht von GoLeasy garantiert werden kann. GoLeasy unternimmt keinerlei Handlungen in Bezug auf eine etwaige Preisgestaltung.

  4. GoLeasy erfasst nur Angebote von angebundenen Drittseiten und bietet keine Funktionalität, selbst Leasingangebote einzustellen. Insbesondere handelt es sich bei dem Dienst von GoLeasy um ein reines Vergleichsportal. Leasingverträge können nicht direkt über die Plattform abgeschlossen werden. Der Kunde ist daher für die Wartung, Instandhaltung und Aktualität der von ihm auf den Drittseiten eingestellten Daten verantwortlich.

  5. GoLeasy erbringt – vorbehaltlich eines anderslautenden Einzelauftrags – in der Regel nur technische Leistungen, die auf die Anzeige von Vergleichsangeboten inkl. Anwendung von Filterfunktionen (Preis, Alter des Angebots usw.) gerichtet sind. Die Einhaltung von Gesetzen und die Rechtskonformität der dargestellten Daten unterliegt allein dem Verantwortungsbereich der die Daten bereitstellenden Dritten und/oder dem Kunden.

  6. GoLeasy entschädigt den Kunden nicht im Falle einer Nichtveröffentlichung oder Löschung eines Datensatzes, soweit GoLeasy hierzu gesetzlich verpflichtet ist. Eine Ausnahme besteht für die Fälle, in denen eine zwingende Haftung nach diesen AGB vorliegt.

  7. Durch die Abhängigkeit von Drittdiensten kann es vorkommen, dass bei Ausfall oder Veränderung dieser Dienste die vom Kunden gewünschte Funktionalität von GoLeasy zeitweise nicht zur Verfügung steht. Der Anbieter wird unverzüglich tätig, sobald er bemerkt, dass Funktionen nicht mehr bereitstehen, bzw. sobald der Kunde den Anbieter darauf hinweist. Eine Haftung des Anbieters ergibt sich aus der (Nicht-) Verfügbarkeit von Drittseiten nicht.

  8. Vom Anbieter nicht angebotene Funktionen sowie Upgrades werden nur auf Basis einer individualvertraglichen Vereinbarung der Parteien Vertragsgegenstand.

  9. Das dem Kunden im Rahmen der vertraglichen Vereinbarung gewährte Nutzungsrecht ist im Übrigen ein einfaches Nutzungsrecht (d.h. der Service kann vom Anbieter auch an Dritte weiter lizenziert werden), welches zeitlich, räumlich und inhaltlich auf Basis der vertraglichen Regelungen beschränkt ist. Nutzungen, die nicht von diesem Vertrag abgedeckt sind, berechtigen den Anbieter zum Schadenersatz. Dem Kunden wird darüber hinaus kein Recht an der Nutzung von Quellcodes, Designs, Benutzeroberflächen oder urheberrechtlich geschützten Texten gewährt.

  10. Dem Kunden ist bekannt, dass alle Services von GoLeasy insbesondere Daten von Drittseiten auslesen und die Drittseite in Folge der Einbindung auf einer Website und je nach Gestaltung der Einbindung des Services ggfls. umgangen wird, da sie nicht mehr angesteuert wird. Sollte infolgedessen oder aus einem anderen Grund der Service als rechtswidrig eingestuft werden oder der Anbieter einen diesbezüglichen und nach seiner Ansicht berechtigten Unterlassungsanspruch bedienen müssen, kann der Anbieter die Vereinbarung mit sofortiger Wirkung kündigen, ohne dass dem Kunden andere Ansprüche zustünden als Ansprüche auf Erstattung bereits gezahlter Nutzungsentgelte für nicht mehr bereitgestellte Nutzungszeiten.

  11. Der Kunde hat jegliche Handlungen, die eine Schädigung von GoLeasy oder des Anbieters darstellen oder beinhalten könnten, zu unterlassen.

  12. Der Kunde erhält von Zeit zu Zeit wichtige Informationen zu seinem gebuchten Service, etwaigen Neuerungen, angekündigten Wartungen oder sonstigen interessanten Neuigkeiten. Diese Informationen werden per E-Mail an die vom Kunden angegebene E-Mail-Adresse oder innerhalb des Dashboards bereitgestellt. Der Kunde ist angehalten, regelmäßig etwaige Informationen zur Kenntnis zu nehmen. Im Übrigen wird der Kunde schon jetzt darauf hingewiesen, dass ihm ein Widerspruchsrecht bezüglich der Zusendung von E-Mails zusteht, dessen Geltendmachung jedoch dazu führen kann, dass er wichtige Informationen künftig nicht mehr erhält oder nur noch über die Website des Anbieters abrufen kann.

  13. Die vertragliche Vereinbarung umfasst in der Regel eine Datenverarbeitung auf Seiten des Anbieters. Es gelten die Regelungen der jeweils aktuell auf der Website des Anbieters wiedergegebenen Datenschutzerklärung, mit deren Inhalt sich der Kunde bei Vertragsabschluss einverstanden erklärt.

§4 Vertragsgegenstand bei der Nutzung des Dashboards

  1. Für die Nutzung des GoLeasy B2B Dashboards erhält der Kunde eine Lizenz in Form eines Nutzungsrechtes für eine bestimmte Anzahl von Nutzern sowie mit zwischen den Parteien zu vereinbarenden Funktionen.

  2. Die Anzahl der Fahrzeuge, die der Kunde überwachen und auswerten kann, ist abhängig von der vertraglichen Vereinbarung.

  3. Bei der Nutzung von Benachrichtigungsfunktionen ist zu berücksichtigen, dass sich durch die notwendige Weiterleitung vom genutzten Portal an GoLeasy und weiter an den Kunden Zeitverzögerungen ergeben kann. Gleiches gilt für eigene Benachrichtigungen von GoLeasy.

  4. Zugangsdaten dürfen nicht an Dritte weitergeben werden.

  5. Der Kunde hat bei der Wahl seines Passwortes einen möglichst hohen Sicherheits-Standard zu gewährleisten und auch im Übrigen sicherzustellen, dass unbefugte Dritte keinen Zugriff auf das Dashboard bzw. den Service des Anbieters nehmen können.

  6. Abhanden gekommene Passwörter, Unregelmäßigkeiten bei der Nutzung, sowie sonstige Fehler und Probleme sind zur Erhaltung der Rechte des Kunden und zur Sicherstellung des Qualitätsanspruchs des Anbieters ohne schuldhaftes Zögern dem Anbieter mitzuteilen.

  7. Bei begründetem Verdacht einer Fremdnutzung ist der Anbieter befugt, die notwendigen Maßnahmen ergreifen und insbesondere den Zugang vorübergehend sperren oder schließen.

§5 Vertragsgegenstand für die Nutzung des GoLeasy Widgets

  1. Das Widget wird dem Kunden als HTML-Code bereitgestellt und kann als iFrame in die vertragsgegenständliche Website des Kunden eingebunden werden.

  2. Für die Bereitstellung des GoLeasy Widgets gilt, dass der Kunde für die Einbindung sowie für die übrige Gestaltung und rechtliche Zulässigkeit seines Webangebotes selbst verantwortlich bleibt.

  3. Anpassungen des Designs des Widgets sind abhängig von den im Dashboard gebotenen Funktionen. Die Nutzung des Widgets ist auf die lizenzierte Anzahl von Websites beschränkt. Das Widget und der zugehörige Code dürfen nicht in sachfremden oder ungenehmigten Kontexten genutzt oder Dritten, die nicht Vertragspartner sind, weitergegeben werden.

  4. Das Widget kann vom Kunden über das Dashboard konfiguriert werden

  5. Die Anzahl erfasster und zu überwachender Fahrzeuge ist von der vertraglichen Vereinbarung abhängig.

  6. Der Kunde ist und bleibt für seine Websites rechtlich verantwortlich. Er hat bei Nutzung jedweder Dienste des Anbieters sicherzustellen, dass diese im Einklang mit den Gesetzen genutzt werden (z.B. Einrichtung eines Cookie-Consent-Plug-Ins für die Ermöglichung von Tracking-Cookies) und sämtliche sonstigen Handlungen zu unterlassen, die den Fortbestand seiner entsprechenden Aktivitäten gefährden könnten.  

§6 Vertragsgegenstand für die Nutzung des Leasing-Vergleichstools

  1. Das Leasing-Vergleichstool ermöglicht dem Kunden den Vergleich von Leasing- und Auto-Abonnements, indem es die Möglichkeit verschafft, eigene Angebote mit solchen des Marktes zu vergleichen.

  2. Im Rahmen der Nutzung des Tools kann der Kunde die Klassifizierung der Angebote individuell einstellen und verschiedene Kriterien wie u.a. Marken, Modelle, Zielgruppen und Motorisierungen berücksichtigen. Zusätzlich werden seitens GoLeasy KPIs wie Raten und/oder Leasing- bzw. Abofaktoren integriert. GoLeasy behält sich in diesem Zusammenhang ausdrücklich vor, neue KPIs nach eigenem Ermessen einzuführen.

  3. Der Kunde wird im Rahmen einer von GoLeasy bereitgestellten Benachrichtigungsfunktion über relevante Marktveränderungen informiert. Die dazugehörigen Einstellungen kann der Kunde über das Dashboard festlegen.

  4. Bei den dem Kunden dargestellten Daten handelt es sich grundsätzlich um einen rein mathematischen Vergleich zwischen den einzelnen Angeboten, welche mit Klickzahlen der Plattform angereichert sind. GoLeasy gibt durch den Service - abseits des Vergleichs der einzelnen Angebote - keinerlei Empfehlungen oder Garantien in Bezug auf das angezeigte Potenzial und/oder etwaige Marktlücken ab. Der Kunde hat anhand der Darstellung der Leasing- und/oder Auto-Abo-Angebote selbst zu entscheiden, inwieweit eine Vermarktung seiner Waren und Dienstleistungen zu dem von ihm festgelegten Preis erfolgreich sein kann. Die Leistung von GoLeasy erschöpft sich in der Bereitstellung des Vergleichstools.

  5. Der Kunde ist für die unternehmerischen Entscheidungen, die er auf Basis der Nutzung des Tools von GoLeasy trifft, stets selbst verantwortlich.

§7 Provisionsregelung für generierten Traffic und die Platzierung von Werbebannern

  1. Im Rahmen von Provisionsregelungen für die Vermittlung von Traffic auf die Website eines Kunden / Auftraggebers sowie für die Platzierung von Werbebannern erfolgt eine Abrechnung nach dem Inhalt des Angebotes. Die nachfolgenden Regelungen gehen allgemeinen Regelungen dieser AGB für die konkreten Leistungen im Zweifel und im Widerspruch vor. Angebote gehen wiederum den Regelungen der AGB vor.

  2. Angeboten werden Abrechnungsmodelle nach Klick (Preis pro Klick auf eine Anzeige, einen Link oder einen sonstigen Inhalt des Kunden), Lead (Preis pro definierten zurechenbaren Erfolg) oder Sale (Preis pro vermittelten Vertrag, Verkauf, Leasing etc.). Bei Werbebannern ist zudem eine Abrechnung nach View, Unique View oder ähnliches möglich, konkrete Targetierungsmöglichkeiten bedürfen einer gesonderten wechselseitigen Vereinbarung.

  3. Für die Messung ist der Kunde ggfls. verpflichtet, Tracking-Links oder Codes in seine Website zu integrieren, damit die Session des jeweiligen Nutzers, sei es von der Seite von GoLeasy oder einer anderen mit GoLeasy zusammenwirkenden Website, getrackt werden kann. Ohne entsprechende Einbindung ist GoLeasy nicht zur Erbringung der von ihr geschuldeten Leistung verpflichtet. Bei schuldhafter unterlassener Mitwirkung ergeben sich jedoch Schadenersatzansprüche nach den allgemeinen gesetzlichen Regelungen.

  4. Für Abrechnungen nach Statistiken zählen im Zweifel die Statistiken von GoLeasy, respektive des Ad-Servers von GoLeasy. Dabei werden Klick-Zahlen nach den Statistiken und Analysetools von GoLeasy ermittelt, Lead und Sale Reports jedoch vom Kunden bereitgestellt. Werbebanner-Platzierungen werden durch ein Reporting-Tool belegt, auf das der Kunde im Dashboard von GoLeasy jederzeit Zugriff hat.

  5. Entsprechende vom Kunden geschuldete Abrechnungen / Statistiken hat der Kunde, mangels gesonderter Regelungen binnen 7 Tage nach Ende eines jeden Vertragsmonats bereitzustellen. Wird eine Abrechnung / Statistik nicht bereitgestellt, steht GoLeasy eine allgemeine Aufwandsentschädigung zu, die sich nach dem Mittel der vergangenen Vertragsmonate berechnet. Zudem ist GoLeasy zur Pausierung der Leistung befugt, bis eine entsprechende Abrechnung / Statistik vorgelegt wird.

  6. Abrechnungen und erforderliche Nachweise von GoLeasy erfolgen spätestens binnen 14 Tagen nach Ende eines Vertragsmonats oder nach entsprechender Bereitstellung der Abrechnung / Statistik durch den Kunden, wobei eine spätere Abrechnung das Recht auf die Vergütung nicht entfallen lässt.

  7. Rechnungen von GoLeasy sind mit 14 Tagen Frist zu zahlen. Gerät der Kunde in Zahlungsverzug, kann GoLeasy unverzüglich die Leistungserbringung bis zur Behebung des Zahlungsverzuges pausieren.

  8. Laufzeit und Budget richten sich nach dabei jeweils nach dem konkreten Angebot und der getroffenen Abrede zwischen den Parteien. Ist keine Abrede getroffen, sind Laufzeit und Budget grundsätzlich nicht begrenzt. Im Falle von Begrenzungen wird ein etwaiges Angebot bis zum Beginn der Laufzeit des Folgebudgets deaktiviert, sofern keine andere Abrede zwischen den Parteien getroffen wurde.

  9. Kündigungen sind bei Fehlen einer solchen Vereinbarung zur festen Vertragslaufzeit oder zu Kündigungsfristen, jeweils zum Monatsende mit einer Frist von 14 Tagen möglich. Zum Vertragsende hat der Kunde etwaige Codes und sonstige Inhalte von GoLeasy zu entfernen und GoLeasy wird die Vermittlung stoppen.

  10. Sofern aus den o.g. Gründen eine Leistung durch GoLeasy berechtigterweise pausiert wird, verlängert sich eine vereinbarte Vertragslaufzeit jeweils um die Dauer der Pausierung.

§8 Preise / Zahlungen

  1. Die Preisgestaltung ergibt sich aus der Vereinbarung der Parteien oder aus den Darstellungen auf der Website von GoLeasy. Individualvertragliche Regelungen gehen Informationen auf der Website des Anbieters vor.

  2. Ist keine Vereinbarung über die Vergütung einer Leistung getroffen, deren Erbringung der Kunde den Umständen nach nur gegen eine Vergütung erwarten darf, oder wird der Leistungsumfang der vertraglich vereinbarten Leistung überschritten, so hat der Kunde die für diese Leistung übliche Vergütung gemäß der im Angebot genannten Preise zu entrichten. Ist im Angebot kein abweichender Preis genannt, liegt der Berechnung der zum Zeitpunkt der Beauftragung geltende Stundensatz von GoLeasy zugrunde.

  3. Einrichtungskosten sind in den Angebotspreisen des Anbieters nicht umfasst. Der Kunde wird – soweit erforderlich - ohne gesonderte Vergütungsabrede zwischen den Parteien die entsprechende Einbindung und notwendige Programmierung / Umarbeitung seines Shops selbst und auf eigene Kosten vornehmen.

  4. Nutzungsgebühren werden je Monat erhoben und sind gegen Rechnung des Anbieters stets im Voraus fällig. Für einen rechtzeitigen Zahlungseingang kommt es auf die Gutschrift auf dem Konto von GoLeasy an.

  5. Nutzungsgebühren werden in Abhängigkeit zu genutzten Funktionalitäten und / oder den vom Kunden über GoLeasy verwalteten Fahrzeugen bestimmt.

  6. Erweiterungen oder Einschränkungen des gebuchten Services durch den Kunden sind möglich. Für den laufenden Monat einer Änderung wird auf Basis des neu kalkulierten Preises eine Nachberechnung tagesgenau und anteilsmäßig vorgenommen; im Falle der Einschränkung der gebuchten Funktionen erhält der Kunde auf seine nächste Rechnung eine entsprechende Erstattung.

  7. Die Bereitstellung weiterer Accounts oder von Zusatzfunktionen ist generell kostenpflichtig. Auf Anfrage unterbreitet der Anbieter ein Angebot.

  8. Gerät der Kunde mit der Zahlung von mindestens zwei Raten in Verzug, werden die für die gesamte Laufzeit anfallenden Kosten sofort fällig. Im Falle des Verzuges ist der Anbieter ferner berechtigt,

    - die Leistungserbringung mit sofortiger Wirkung auszusetzen, bis der Kunde seiner Zahlungsverpflichtung nachgekommen ist und/oder

    - den Vertrag mit sofortiger Wirkung zu kündigen und Jahreszinsen in Höhe von neun Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz zu verlangen und/oder

    - alle Ansprüche aus diesem oder anderen Geschäften, auch soweit einzelne Raten noch nicht fällig sind, gegenüber dem Kunden sofort geltend zu machen und/oder

    - Lieferungen oder sonstige Leistungen aus diesem oder anderen Geschäften mit dem Vertragspartner bis zur vollständigen Erfüllung sämtlicher Ansprüche aus diesem oder anderen Aufträgen zurückzubehalten.

  9. Im Falle des Ausfalls der Leistung auf Seiten des Anbieters erhält der Kunde eine anteilige Erstattung, berechnet nach der Dauer des Ausfalls unter Berücksichtigung der üblichen (monatlichen) Vergütung. Nicht als Ausfallzeiten sind Ausfälle in Folge angekündigter Wartungsarbeiten von nicht mehr als 2 Stunden je Woche anzusehen.

  10. Die Vergütung ist nicht davon abhängig, dass der Service durch den Kunden tatsächlich genutzt wird.

  11. Der Kunde verzichtet auf die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts aus früheren oder anderen Geschäften aus einer Geschäftsverbindung mit GoLeasy. Zahlungen werden grundsätzlich auf die älteste Schuld angerechnet. Teilleistungen können gesondert in Rechnung gestellt werden.

  12. Alle Preise verstehen sich netto zzgl. anwendbarer Mehrwertsteuer.

§9 Vertragslaufzeit & Kündigung

  1. Die Vertragslaufzeit ergibt sich aus der vertraglichen Abrede. Längere Vertragslaufzeiten führen in der Regel zu geringeren monatlichen Kosten je Funktion.

  2. Der Vertrag beginnt unverzüglich mit Vertragsschluss.

  3. Der Vertrag kann – soweit einzelvertraglich keine andere Abrede getroffen wurde - jederzeit von einer der Vertragsparteien zum Ende des gewählten Nutzungszeitraums mit Frist von 4 Wochen gekündigt werden. Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass insbesondere bei der Nutzung des Vergleichstools Mindestvertragslaufzeiten durch den Anbieter festgelegt werden können. Die Kündigung kann – außer bei Provisionsregelungen für generierten Traffic und die Platzierung von Werbeanzeigen – per E-Mail erfolgen.

  4. Für die Wahrung von Kündigungsfristen kommt es auf den Zugang der Kündigung – nicht deren Versand – an.

  5. Das Recht auf außerordentliche Kündigung bleibt beiden Parteien vorbehalten. Ausschließlich zugunsten von GoLeasy liegt ein für die außerordentliche Kündigung erforderlicher Gund insbesondere vor, wenn

    - der Kunde gegen seine Pflichten aus diesen AGB oder dem konkreten Vertrag verstößt und nicht innerhalb von 14 Tagen nach Aufforderung durch GoLeasy Abhilft schafft und für GoLeasy dadurch ein Festhalten an dem Vertrag nicht mehr zumutbar ist;

    - der Kunde mit einer bzw. mehreren Zahlungen mehr als zwei Monate in Verzug gerät;

    - der Kunde seine Geschäftstätigkeit aufgibt (gilt nur als Kündigungsgrund für GoLeasy, nicht für den Kunden)

    - der Kunde zahlungsunfähig wird und/oder die Einleitung eines Insolvenzverfahrens beantragt wird und der Antrag nicht innerhalb von 14 Tagen nach Einreichung zurückgenommen wird.

  6. Mit Wirksamwerden einer Kündigung hat der Kunde seine Nutzungen unverzüglich einzustellen, auch wenn der Anbieter den Zugang des Kunden möglicherweise nicht unverzüglich sperrt. Dennoch stattfindende Nutzungen sind auf Basis der getroffenen Vergütungsabrede (ggfls. tagesanteilig) zu vergüten.

§10 Gewährleistung

  1. Der Anbieter gewährt die vereinbarte Funktionalität des Services, insbesondere in Bezug auf die Darstellung und Aufbereitung von Vergleichsangeboten. Er wird im Falle von Mängeln zeitnah Mangelbeseitigungen durchführen. Für die Zeit der Nichtnutzbarkeit des Services in Folge von Mängeln oder aus anderen Gründen, wird der Kunde von seiner Leistungsfrist frei; weitere Ansprüche sind jedoch ausgeschlossen.

  2. Die Gewährleistung steht unter dem Vorbehalt der Rügeobliegenheit. Dem entsprechend hat der Kunde entdeckte Probleme bzw. Mängel unverzüglich dem Anbieter mitzuteilen. Es besteht die Pflicht, den Mangel oder das Problem nachvollziehbar und eindeutig zu beschreiben, so dass die Reproduktion des Mangels oder Problems dem Anbieter ohne weitere Nachfrage beim Kunden möglich ist. In allen anderen Fällen ist die Mangelhaftung ausgeschlossen.

  3. Liegt das Problem für den Mangel außerhalb des Services des Anbieters (werden z.B. Daten nicht korrekt importiert), besteht eine Mitwirkungspflicht des Kunden, etwaige Daten zu überprüfen und nötigenfalls zu korrigieren.

  4. Mängelansprüche sind ausgeschlossen, wenn der Anbieter nachweist, dass die auftretenden Fehler auf eine unsachgemäße bzw. vertragswidrige oder vertraglich nicht vorgesehene Benutzung (Handling) durch den Kunden bzw. dessen Mitarbeiter und/oder unautorisierte Dritte zurückgehen.

  5. Im Übrigen gilt die gesetzliche Gewährleistung, jedoch mit der Maßgabe, dass die Verjährung von Gewährleistungsansprüchen auf 1 Jahr verkürzt wird

§11 Haftung

  1. Der Anbieter haftet nicht für Gewinnerwartungen des Kunden. Dies gilt insbesondere für die im Rahmen des Vergleichstools angezeigten Potenzial- und/oder Marktwerte. Die Leistung des Anbieters erschöpft sich durch die Darstellung.

  2. Der Anbieter schließt einen Anspruch auf Mangelfolgeschäden aus, soweit dieser den Betrag der monatlich anfallenden Gebühr überschreitet (z.B. in Folge Nicht-Nutzbarkeit des Services).

  3. Haftungsansprüche bezüglich ausgelesener Daten bestehen nicht, da der Anbieter diese Daten nicht selbst einstellt und lediglich technisch diejenigen Daten ausliest und importiert, die über die angebundene Plattform bereitgestellt werden. Auf die Mitwirkungspflicht des Kunden bezüglich von Problemen beim Import von Drittseiten, insbesondere seine Pflicht, seine dortigen Angebote und Inhalte nötigenfalls zu überarbeiten, wird hingewiesen. Eine Haftung für die Verfügbarkeit oder Funktionalität von Drittseiten wird vom Anbieter nicht übernommen.

  4. Die Verantwortung für die rechtliche Zulässigkeit eigener Angebote nach Sichtung der vom Anbieter zusammengetragenen DAten sowie aller sonstigen eingesetzten Leistungen trägt der Kunde stets selbst. Der Kunde ist insbesondere für die Einhaltung sämtlicher Preisbindungs- und sonstiger kartellrechtlicher Vorschriften allein verantwortlich. In keinem Fall haftet der Anbieter für Sachaussagen über Produkte, Leistungen oder geschäftliche Verhältnisse, die von dem Kunden stammen oder die dieser gebilligt hat. Der Kunde hat den Anbieter von Ansprüchen Dritter freizustellen. Der Anbieter wird auf rechtliche Risiken hinweisen, sofern ihm diese bei der Tätigkeit bekannt werden; eine diesbezügliche Pflicht das Vorliegen derartiger Risiken zu überprüfen besteht jedoch nicht. Der Kunde stellt den Anbieter von Ansprüchen Dritter frei. Ungeachtet dessen ist der Anbieter berechtigt, eine Leistung bei erheblichen rechtlichen Risiken abzulehnen

  5. Der Anbieter haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Für einfache Fahrlässigkeit haftet der Anbieter – außer im Fall der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit – nur, sofern wesentliche Vertragspflichten (Kardinalpflichten) verletzt werden. In diesem Fall ist die Haftung begrenzt auf den vertragstypischen und vorhersehbaren Schaden, maximal jedoch auf die Höhe der Auftragssumme für das konkrete Projekt. Unter wesentlichen Vertragspflichten sind solche Pflichten zu verstehen, die nach Sinn und Zweck des konkreten Vertrages dem Kunden zu gewähren sind oder deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. Soweit die Haftung des Anbieters ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der Angestellten, Arbeitnehmer, Vertreter, Organe und Erfüllungsgehilfen des Anbieters.

  6. Die Haftungsbeschränkungen bzw. -ausschlüsse gelten nicht für eine gesetzlich vorgeschriebene verschuldensunabhängige Haftung (z. B. nach dem Produkthaftungsgesetz) oder die Haftung aus einer verschuldensunabhängigen Garantie.

  7. Eine Haftung für mittelbare und unvorhersehbare Schäden, Datenverlust, Datennetzausfälle, Produktions- und Nutzungsausfall, entgangenen Gewinn, ausgebliebene Einsparung und Vermögensschäden wegen Ansprüchen Dritter ist im Rahmen der Haftung ausgeschlossen, es sei denn, der Anbieter haftet unbeschränkt auf Basis der o.g. Regelungen.

  8. Sämtliche Haftungsausschlüsse gelten auch in Bezug auf Gewährleistungspflichten.

  9. Gewährleistungs- und Haftungsansprüche beziehen sich allein auf die vertragliche Leistung im Zeitpunkt der Leistungserbringung. Der Anbieter haftet insoweit weder für tatsächliche oder rechtliche Veränderungen, die den beabsichtigen Einsatz der Leistung betreffen, noch für die Erbringung von Updates oder Upgrades oder deren bloße Möglichkeit. Updates und Upgrades sind in aller Regel gesondert zu vergüten.

§12 Geheimhaltung

  1. Der Kunde verpflichtet sich, die ihm im Rahmen der Vertragsabwicklung zur Verfügung gestellten Informationen, etwaigen Software-Code oder sonstige Inhalte von GoLeasy strikt vertraulich zu behandeln und nicht ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Anbieters an Dritte weiterzugeben, zu verwerten oder außerhalb des Vertragsverhältnisses zu verwenden.

  2. Die vorgenannte Pflicht gilt nicht für vertrauliche Informationen, soweit diese nachweislich

    - dem Kunden bereits vorher ohne Verpflichtung zur Geheimhaltung regelmäßig bekannt waren;

    - allgemein bekannt waren oder werden, ohne dass dies der Kunde zu vertreten hat;

    - dem Kunden von einem Dritten rechtmäßig und ohne Verstoß gegen eine Geheimhaltungsvereinbarung mitgeteilt oder überlassen werden;

    - vom Kunden unabhängig und ohne Rückgriff auf vertrauliche Informationen entwickelt worden sind;

    - aufgrund einer bindenden behördlichen oder richterlichen Anordnung oder zwingender rechtlicher Vorschriften zu offenbaren sind, vorausgesetzt, dass die andere Partei darüber rechtzeitig informiert wurde;

    - von der überlassenden Partei zur Bekanntmachung freigegeben wurden.

  3. Insbesondere besteht die Pflicht zur Vertraulichkeit auch dann, wenn ein Vertragsverhältnis zwischen den Parteien nicht zu Stande kommt. Auf Verlangen sind ausgehändigte Unterlagen einschließlich sämtlicher davon angefertigter Kopien an den Anbieter auszuhändigen.

  4. Der Kunde verpflichtet ich, seinen Angestellten, Beauftragten und Erfüllungsgehilfen die gleichen Verpflichtungen zur Geheimhaltung entsprechend dieser Vereinbarung aufzuerlegen.

§13 Erfüllungsort und Gerichtsstand

  1. Erfüllungsort ist der Sitz von GoLeasy.

  2. Für Rechtsstreitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

  3. Ist der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder hat der Kunde keinen ständigen Wohnsitz im Inland, so ist Gerichtsstand für die Rechtsstreitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertrag der Sitz des Anbieters.

§14 Schlussbestimmungen

  1. Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für eine Abbedingung dieser Schriftformklausel. Kündigungen haben schriftlich zu erfolgen. Meldungen, die schriftlich zu erfolgen haben, können auch per E-Mail erfolgen.

    Sollten einzelne Bestimmungen der AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmungen tritt die gesetzliche Regelung.

Stand: 31.10.2024

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**** Sämtliche Preise verstehen sich inklusive der gesetzlichen MwSt. Ein Monat entspricht einem Zeitraum von 30 Tagen; zzgl. einmalig 0,00 - 199,00 EUR Startgebühr. Abhängig von ausgewählter Vertragsoption gilt eine bindende Mindestlaufzeit von 30 Tagen, 6 Monaten oder 12 Monaten. Nach Ablauf der Mindestlaufzeit verlängert sich der Vertrag immer automatisch um jeweils weitere 30 Tage. Der Kunde ist berechtigt, das Vertragsverhältnis jederzeit durch Rückgabe seines Fahrzeugs an einer SIXT Station ordentlich zu kündigen. Die Fahrzeugrückgabe an einer SIXT Station gilt dabei als ordentliche Kündigung des bestehenden Vertrags mit Wirkung nach Ablauf der vertraglich vereinbarten Mindestlaufzeit zum Ende der am jeweiligen Rückgabedatum laufenden 30-Tages-Abrechnungsperiode. Eine Kündigung des Vertrages durch SIXT ist frühestens nach Ablauf von 3 Monaten nach Vertragsbeginn und beendeter Mindestlaufzeit möglich. Lieferungen werden mit einer einmaligen Servicegebühr von 199,00 EUR verarbeitet. Es gelten die Anmietinformationen, die SIXT+ AGB sowie die Allgemeinen Vermietbedingungen (AGB) der Sixt GmbH & Co Autovermietung KG.