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Bruttolistenpreis Leasing

Der Bruttolistenpreis ist die unverbindliche Preisempfehlung des Fahrzeugherstellers und damit der Ursprungspreis eines Wagens. Vom tatsächlichen Kaufpreis unterscheidet sich der Bruttolistenpreis jedoch häufig, da die Preise bei Händlern mitunter durch Rabatte variieren. Besonders relevant wird der Bruttolistenpreis bei der Berechnung des geldwerten Vorteils mit der 1-Prozent-Regel - nämlich dann, wenn ein gewerblich geleastes Fahrzeug privat genutzt wird.

Wie kann ich den Bruttolistenpreis ermitteln?

Die einfachste Möglichkeit, den Bruttolistenpreis deines Leasingautos herauszufinden, ist direkt beim Händler nachzufragen. In der Regel erhältst du außerdem eine schriftliche Bestätigung von der Leasinggesellschaft zur Vorlage beim Finanzamt. Alternativ findest du die Angaben meist auch online in den Datenblättern der Fahrzeughersteller.

Solltest du jedoch den Bruttolistenpreis für einen Gebrauchtwagen ermitteln wollen, musst du womöglich selbst recherchieren. Im Autokatalog des ADAC findest du die Listenpreise aller gängigen Hersteller und Modelle schnell und einfach.

Gut zu wissen:

Bei Gebrauchtwagen und Re-Importen dienen die zum Kaufdatum gültigen Preislisten als Grundlage.

1 Prozent Regelung - Deswegen ist der Bruttolistenpreis wichtig

Mit der 1 Prozent Regelung versteuerst du - als Arbeitnehmer oder Selbstständiger - private Fahrten mit dem Firmenauto. Hierbei wird die Summe, nämlich 1 % bzw. 0,5 % oder sogar nur 0,25 % für Elektro- und Hybridfahrzeuge des Bruttolistenpreises, des sogenannten geldwerten Vorteils, zusätzlich zum Bruttogehalt versteuert.

Um diese Summe korrekt zu berechnen, muss der Bruttolistenpreis ermittelt werden bzw. bekannt sein. Hierzu gehört auch die werkseitig verbaute Sonderausstattung wie Navigationssysteme, Klimaanlagen oder Standheizungen. Kosten, die nach der Zulassung für den Einbau von Extras entstehen, werden nicht zum Listenpreis hinzugerechnet, obwohl sie den Wert des Wagens erhöhen.

Tipp:

In unserem Leasinglexikon erklären wir im Detail, was es mit der 1 Prozent Regelung auf sich hat - inkl. Rechenbeispiel sowie Ausnahmeregelungen für Pendler, Wenig-Fahrer und Elektroautos.

Häufig entspricht der Bruttolistenpreis nicht dem Kaufpreis, da dieser zum Beispiel durch Rabattaktionen seitens der Händler variiert.

Leasingnehmer bekommen in der Regel von der Leasinggesellschaft eine schriftliche Bestätigung über den Bruttolistenpreis, die sie beim Finanzamt vorlegen. Die Informationen sind zudem über Datenbanken wie den ADAC Autokatalog oder in den Online-Datenblättern des jeweiligen Modells verfügbar.

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*Weitere Informationen zum offiziellen Kraftstoffverbrauch und den offiziellen spezifischen CO2-Emissionen neuer Personenkraftwagen können dem "Leitfaden über den Kraftstoffverbrauch, die CO2-Emissionen und den Stromverbrauch neuer Personenkraftwagen" entnommen werden, der an allen Verkaufsstellen und bei der Deutschen Automobil Treuhand GmbH unter www.dat.de unentgeltlich erhältlich ist.
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