Da es keine einheitliche Regelung darüber gibt, welche Leistungen genau beim Full Service Leasing inkludiert sein müssen, unterscheiden sich die Angebote hier mitunter deutlich voneinander. Prüfe vor Vertragsabschluss genau, welche Leistungen beim jeweiligen Leasinggeber enthalten sind und welche nicht.
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Full Service Leasing
Von Full Service Leasing spricht man, wenn die monatliche Leasingrate neben der bloßen Nutzung des Leasingfahrzeugs zusätzliche Serviceleistungen umfasst. Manchmal werden unter anderem die Begriffe „Flatrate-Leasing”, „Full Service Paket” oder „All-Inclusive-Leasing” synonym zum Full Service Leasing verwendet.
Welche Leistungen sind beim Full Service Leasing inklusive?
Da du beim klassischen Leasing einzig für die Nutzung des Fahrzeugs zahlst, musst du zusätzliche Kosten für Leistungen wie Kfz-Versicherung, Kfz-Steuer oder Inspektionen bei deiner Finanzplanung berücksichtigen. Full Service Leasing Angebote jedoch decken den Großteil der anfallenden Kosten ab und sorgen für eine größere finanzielle Transparenz.
Diese Leistungen sind meist im Full Service Leasing enthalten:
- Gebühr für die Nutzung des Leasingautos 
- Kfz-Steuer 
- Reparatur von Verschleißteilen 
- Wartung und Inspektion 
Gut zu wissen:
Häufig besteht beim Full-Service-Leasing zudem die Möglichkeit, neben den bereits enthaltenen Services zusätzliche Leistungen hinzuzubuchen, wie etwa:
- Reifenwechsel 
- Kfz-Versicherung 
- Reparaturen, die keine Verschleißteile betreffen 
- Kosten für HU / AU 
      * Weitere Informationen zum offiziellen Kraftstoffverbrauch und den offiziellen spezifischen
      CO2-Emissionen neuer Personenkraftwagen können dem "Leitfaden über den Kraftstoffverbrauch,
      die CO2-Emissionen und den Stromverbrauch neuer Personenkraftwagen" entnommen werden, der an
      allen Verkaufsstellen und bei der Deutschen Automobil Treuhand GmbH unter www.dat.de
      unentgeltlich erhältlich ist.
      
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      **** Sämtliche Preise verstehen sich inklusive der gesetzlichen MwSt. Ein Monat entspricht
      einem Zeitraum von 30 Tagen; zzgl. einmalig 0,00 - 199,00 EUR Startgebühr. Abhängig von
      ausgewählter Vertragsoption gilt eine bindende Mindestlaufzeit von 30 Tagen, 6 Monaten oder
      12 Monaten. Nach Ablauf der Mindestlaufzeit verlängert sich der Vertrag immer automatisch um
      jeweils weitere 30 Tage. Der Kunde ist berechtigt, das Vertragsverhältnis jederzeit durch
      Rückgabe seines Fahrzeugs an einer SIXT Station ordentlich zu kündigen. Die Fahrzeugrückgabe
      an einer SIXT Station gilt dabei als ordentliche Kündigung des bestehenden Vertrags mit
      Wirkung nach Ablauf der vertraglich vereinbarten Mindestlaufzeit zum Ende der am jeweiligen
      Rückgabedatum laufenden 30-Tages-Abrechnungsperiode. Eine Kündigung des Vertrages durch SIXT
      ist frühestens nach Ablauf von 3 Monaten nach Vertragsbeginn und beendeter Mindestlaufzeit
      möglich. Lieferungen werden mit einer einmaligen Servicegebühr von 199,00 EUR verarbeitet.
      Es gelten die Anmietinformationen, die SIXT+ AGB sowie die Allgemeinen Vermietbedingungen
      (AGB) der Sixt GmbH & Co Autovermietung KG.