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Sonderzahlung

Was ist eine Sonderzahlung beim Leasing?

Eine Sonderzahlung beim Leasing wird von vielen Anbietern auch als “Anzahlung” bezeichnet. Sie ist bei den meisten Anbietern optional und wird zusammen mit der ersten Leasingrate fällig. In der Regel richtet sich die Höhe der Anzahlung nach dem Wert des geleasten Fahrzeugs – zwischen 10 % und 30 % des Neupreises sind hier üblich. Wie hoch eine Sonderzahlung angesetzt wird, bestimmen Leasinggeber und -nehmer häufig gemeinsam. Die Höhe der danach fälligen Leasingraten richtet sich auch danach, wie groß die Anzahlungssumme zu Vertragsbeginn ausfällt.

Gut zu wissen:

Eine Sonderzahlung beim Leasing muss nicht zwingend mit einer Einmalzahlung beglichen werden. Manche Anbieter bieten ihren Kunden an, die Summe über zwei Teilzahlungen zu tilgen.

Als Alternative zur Sonderzahlung nehmen Händler manchmal auch einen Gebrauchtwagen in Zahlung. Hier solltest du als Kunde vorab nachrechnen, ob sich das im Vergleich zum Verkauf des Gebrauchtwagens tatsächlich lohnt.

Anzahlung / Sonderzahlung 0 € 1.000 € 5.000 €
Laufzeit 36 Monate 36 Monate 36 Monate
Monatliche Rate 257,04 € 229,26 € 118,15 €
Gesamtsumme 9.253,40 € 9.253,40 € 9.253,40 €

Funktioniert Autoleasing auch ohne Sonderzahlung?

Obwohl eine Sonderzahlung Bestandteil vieler Leasingverträge ist, ist sie kein Muss: Viele Anbieter ermöglichen ihren Kunden einen besonders schnellen Einstieg in einen Leasingvertrag und überspringen dafür die Sonderzahlung zu Vertragsbeginn. 

Warum kann sich eine Sonderzahlung beim Leasing lohnen?

Obwohl sich Leasingangebote ohne Sonderzahlung für viele Kunden auf den ersten Blick vorteilhafter anhören, gibt es viele Vorteile, die dafür sprechen, zu Beginn eines Leasingvertrags eine Anzahlung zu leisten.

  • Die besonders niedrigen Monatsraten: Mit einer Sonderzahlung verringern sich die monatlichen Kosten, die für einen Leasingwagen anfallen, deutlich.

  • Auch für Privat- und Geschäftskunden mit einer verminderten Bonität kann eine Sonderzahlung beim Leasing eine Hilfe sein: Mit einer Vorauszahlung besteht die Chance, dass ihr Leasingantrag beim Händler bewilligt wird, obwohl sie die Bonitätskriterien für einen Leasingwagen unter Umständen nicht erfüllen.

  • Beim Leasing werden Prämien und Förderungen (wie z. B. die BAFA-Prämie, eine Inzahlungnahme oder die Loyalisierungsprämie) als Anzahlung in die Leasingrate eingerechnet. Auf diese Weise sicherst du dir eine besonders niedrige Leasingrate, und kannst dir die Anzahlung mit der Auszahlung der Prämie zurückholen.

Welche Nachteile bringt eine Sonderzahlung beim Autoleasing? 

Obwohl eine Sonderzahlung Leasingkunden viele Vorteile bietet, gibt es Fälle, in denen es sinnvoller ist, auf eine Anzahlung zu verzichten.

  • Eine Sonderzahlung kann nämlich zu einer Belastung für die Liquidität werden und deine Zahlungsfähigkeit einschränken. Das kann bei unerwarteten Zwischenfällen, in denen du das Geld anderweitig benötigst, zu Schwierigkeiten führen. 

  • Zusätzlich solltest du beachten, dass eine Sonderzahlung die finanzielle Belastung nur verlagert – statt hoher monatlicher Kosten trägst du einen Großteil der anfallenden Kosten schon zum Beginn des Leasingvertrags. Insgesamt sparst du durch die Anzahlung also nicht. Wer für die Sonderzahlung einen Kredit aufnimmt, sollte die zusätzlichen Zinskosten nicht vergessen.

Steuern

Geschäftskunden profitieren beim Leasing von besonderen steuerlichen Vorteilen – das gilt auch für einmalige Sonderzahlungen zum Vertragsbeginn. Eine Anzahlung zählt hier als Betriebsausgabe, die man (anteilig) steuerlich geltend machen kann.

Bei der Einnahmen-Überschussrechnung (nach § 4 Abs. 3 EStG) kann ein steuerpflichtiges Unternehmen die Anzahlung für ein betrieblich genutztes Leasingfahrzeug zum Zeitpunkt der Zahlung in voller Höhe als Betriebsausgabe geltend machen. Erst wenn die Vertragslaufzeit eine Länge von 5 Jahren überschreitet, ist eine Anzahlung anteilig auf die gesamte Vertragslaufzeit steuerlich gleichmäßig zu verteilen.

Beim Gewerbeleasing ist es wichtig, zwischen dem beruflichen und dem privaten Nutzungsanteil bei einem Leasingwagen zu differenzieren: Denn die Erstattung der Sonderzahlung wird am Anteil der beruflich unternommenen Fahrten berechnet. Am genauesten funktioniert die Dokumentation mithilfe eines Fahrtenbuchs – pauschal kann man aber auch 1 % bzw. 0,5 % / 0,25 % (bei E-Autos) des Bruttolistenpreises als Steuer abführen.

Autoleasing ist auch ohne eine Sonderzahlung (auch Anzahlung) möglich. Angebote, für die keine Sonderzahlung fällig wird, werden auch Null-Leasing oder 0%-Leasing genannt.

Eine Sonderzahlung kann sich beim Leasing lohnen: Wer sie leistet, sichert sich in der Regel eine günstigere monatliche Rate und hat damit innerhalb der Vertragslaufzeit mehr finanziellen Spielraum.

Beim Autoleasing ohne Sonderzahlung musst du zum Vertragsbeginn keine hohen Summen in deinen Wagen investieren. Allerdings fallen die Leasingraten hier höher aus, als bei einem Leasingvertrag mit Anzahlung. Welche der beiden Varianten besser zu dir passt, hängt von deinem Budget ab.

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