Gebrauchtwagenkauf beim Händler - das sind deine Rechte

Generell gilt für jeden Kaufvertrag, den du als Käufer unterzeichnest, eine gesetzlich vorgeschriebene Sachmängelhaftung oder Gewährleistung. Beide Begriffe bezeichnen dieselbe Sache, nämlich, dass der Verkäufer für die Beseitigung echter Mängel auch nach dem Kauf verantwortlich ist. Wie viele Monate dieser Zeitraum umfasst, ist unterschiedlich. In der Regel gilt die Gewährleistung zwei Jahre lang. Kaufst du jedoch als Privatperson einen Gebrauchtwagen von einem Unternehmer, darf dieser die Sachmängelhaftung auf ein Jahr verkürzen.

Ein Unternehmer ist in diesem Falle jedoch nicht nur ein Händler, sondern auch, wer sein Fahrzeug im Rahmen seiner selbstständigen beziehungsweise gewerblichen Tätigkeit verkauft. Das bedeutet: Auch wenn du einen Gebrauchtwagen von einem Rechtsanwalt, einem Arzt oder einem Handwerker kaufst, gelten diese Personen als Unternehmer, was wiederum Auswirkungen auf deine Rechte hat.

Was genau ist ein Sachmangel?

Um zu wissen, was von der Gewährleistung beziehungsweise Sachmängelhaftung abgedeckt wird, ist es natürlich wichtig zu wissen, welche Schäden als Sachmangel definiert sind, denn: Nicht jeder Mangel fällt automatisch auch unter die gesetzliche Haftung.

Der Händler muss lediglich für echte Mängel aufkommen, normale Gebrauchs- sowie Abnutzungsspuren gehören nicht dazu. Der Gesetzgeber hat hierzu festgelegt, dass diese bei einem Gebrauchtwagen erwartbar und daher nicht reklamierbar sind.

Von einem echten Mangel spricht man immer dann, wenn der Wagen nicht mit dem übereinstimmt, was mit dem Fahrzeughändler vereinbart wurde.

Typische Mängel am Gebrauchtwagen - hier greift in der Regel die Gewährleistung:

  • Unfallfahrzeug: Der Verkäufer muss dich über alle Unfälle aufklären, bei denen es zu mehr als einem Bagatellschaden (z.B. kleine Lackschäden) gekommen ist.

  • Neue TÜV Plakette, aber mangelhafte Verkehrssicherheit: Verfügt dein neues Auto über eine gültige TÜV-Plakette, weist jedoch einen Mangel auf, der die Verkehrssicherheit gefährdet und hätte daher gar keine Plakette erhalten dürfen, muss der Verkäufer die Kosten für die anfallenden Reparaturen übernehmen.

  • Nachlackierung: Eine professionell durchgeführte Nachlackierung ist kein echter Mangel, es sei denn, der Verkäufer hat dir versichert, dass der Wagen über die Originallackierung verfügt.

  • Einzelne Teile sind nicht funktionstüchtig: Wirst du nicht darüber aufgeklärt, dass bestimmte Teile nicht richtig funktionieren, ist auch das ein Mangel. Beispiele hierfür sind etwa defekte Fensterheber, eine defekte Handbremse, rostende Teile oder ein kaputtes Autoradio.

  • Falscher Tachostand: Stellst du fest, dass der Tachostand nicht den tatsächlich gefahrenen Kilometern entspricht, dir dieser jedoch im Kaufvertrag zugesichert wurde, handelt es sich ebenso um einen Mangel.

Wichtig:

Bei seit dem 01.01.2022 abgeschlossenen Verträgen ist jeder Händler dazu verpflichtet, private Kunden auf unübliche Gebrauchsspuren hinzuweisen. Kommt er dieser Pflicht nicht nach, muss er für ebendiese Mängel haften. Außerdem gilt: Der Händler muss dich über Mängel, für die er keine Haftung übernehmen möchte, im Kaufvertrag ausdrücklich informieren. Liegt kein Hinweis auf den entsprechenden Mangel vor, kannst du im Falle eines späteren Defekts entsprechend reagieren und beispielsweise eine Nachbesserung oder Reparatur verlangen.

Wer muss im Falle einer Gewährleistung beim Gebrauchtwagenkauf den Sachmangel beweisen?

Hast du als Privatperson ein Fahrzeug von einem Unternehmer gekauft, gilt die sogenannte Beweiserleichterung. Das bedeutet, wenn innerhalb eines Jahres nach dem Kauf ein Mangel auftritt, wird automatisch davon ausgegangen, dass dieser bereits bei der Fahrzeugübergabe vorlag. Möchte der Verkäufer dann nicht dafür haften, ist er in der Pflicht, das Gegenteil zu beweisen.

Gewährleistung - diese Optionen hast du im Falle eines echten Mangels

Steht endgültig fest, dass es sich um einen echten Sachmangel handelt, hast du in der Regel die Wahl zwischen einer Nachbesserung, bei der der Mangel beseitigt wird, und einer Ersatzlieferung, also der Lieferung eines Fahrzeugs ohne Mangel.

Beachte jedoch, dass eine Ersatzlieferung im Rahmen des Gebrauchtwagenkaufs in der Regel nicht möglich sein wird, weshalb du in den meisten Fällen eine Nachbesserung in Anspruch nehmen musst.

Gut zu wissen:

Hast du einen Mangel festgestellt, darfst du diesen nicht einfach so in einer Werkstatt deiner Wahl beheben lassen. Du bist in jedem Falle dazu verpflichtet, dem Verkäufer die Möglichkeit zu geben, dies selbst zu veranlassen und durchzuführen.

Für diese Kosten muss der Fahrzeughändler im Rahmen einer Nachbesserung aufkommen: 

  • Kosten, die mit der Nachbesserung in direktem Zusammenhang stehen, zum Beispiel Abschleppkosten, Reparaturmaterialien, Fahrtkosten zur Werkstatt, …

  • Kosten, die durch den Aus- und Einbau der mangelhaften Komponente entstehen

Bedenke, dass der Verkäufer nicht verpflichtet ist, die Kosten für einen Mietwagen, einen Verdienstausfall oder einen Nutzungsausfall zu übernehmen.

Weitere Optionen: Kaufpreisminderung oder Rücktritt vom Kauf

Es gibt verschiedene Szenarien, in denen du dich nicht auf eine Nachbesserung einlassen musst. Dazu gehört zum Beispiel die arglistige Täuschung. Hat dir der Verkäufer Mängel also absichtlich verschwiegen, darfst du vom Kaufvertrag zurücktreten oder eine Minderung des Kaufpreises verlangen. Das Problem dabei: Eine Arglist ist nur in den seltensten Fällen tatsächlich nachweisbar. Deswegen empfiehlt der ADAC beispielsweise, in einem solchen Falle doch die Nachbesserung in Anspruch zu nehmen.

Unter diesen Umständen darfst du außerdem vom Vertrag zurücktreten oder den Kaufpreis mindern:

  • Fehlschlagen der Nachbesserung: Bei Kaufverträgen, die bis zum 31.12.2021 abgeschlossen wurden, durfte der Händler zweimal nachbessern. Seit dem 01.01.2022 hängt diese Entscheidung vom Einzelfall ab. Konsultiere im Zweifel einen Sachverständigen.

  • Verweigerung der Nachbesserung seitens des Verkäufers

  • Eine Nachbesserung ist dem Verkäufer nicht möglich.

Wie kann ich vom Gebrauchtwagenkauf zurücktreten?

Zuerst musst du wissen, dass du nur im Falle eines erheblichen Mangels vom Kaufvertrag zurücktreten darfst. Ist das der Fall, gibst du dein Auto zurück und erhältst im Gegenzug dein Geld wieder.

Wichtig hierbei: Im Normalfall bekommst du nicht den vollen Kaufpreis zurück. „Schuld” daran ist die sogenannte Nutzungsentschädigung. Diese wird vom Verkäufer einbehalten und stellt - wie der Name vermuten lässt - eine Entschädigung für die Zeit dar, in der du den Wagen genutzt hast. Berechnungsgrundlage hierfür sind die zurückgelegten Kilometer.

Gut zu wissen:

Im Gegensatz zum Rücktritt ist die Minderung des Kaufpreises bereits bei unerheblichen Mängeln zulässig. Ein Mangel gilt laut BGH als „geringfügig”, wenn die Kosten für dessen Beseitigung nicht höher als 5 Prozent des Kaufpreises liegen. Wie hoch der Betrag ausfällt, wird in der Regel geschätzt. Eine Orientierung sind immer die jeweiligen Reparaturkosten. Es kann jedoch auch sinnvoll sein, sich in dieser Situation an einen Sachverständigen zu wenden.

Zusätzlich zur Gewährleistung: die freiwillige Gebrauchtwagengarantie

Neben der gesetzlichen Gewährleistung gibt es beim Gebrauchtwagenkauf auch noch die sogenannte freiwillige Gebrauchtwagengarantie. Der Verkäufer verpflichtet sich, während dieser Zeit das Auto in jedem Falle zu reparieren. Welche Leistungen genau übernommen werden, erfährst du in den Garantiebedingungen. Für dich als Käufer bedeutet das, dass du in der Regel zum Beispiel auch Verschleißteile austauschen lassen kannst und zwar auch dann noch, wenn die Sachmängelfrist bereits abgelaufen ist.

Autohändler sind nicht gesetzlich dazu verpflichtet, dir eine Gebrauchtwagengarantie anzubieten. Dennoch entscheiden sich viele Verkäufer für diesen Schritt. So findest du auch bei GoLeasy zahlreiche Kauf Anbieter, die diesen Schritt gehen und jedes Fahrzeug vor dem Verkauf einem ausführlichen Check unterziehen.

Entscheidest du dich im Übrigen für den Kauf eines jungen Gebrauchten, ist es möglich, dass du noch von der Herstellergarantie profitierst. Diese beträgt in der Regel zwei bis drei Jahre, einige Autohersteller gewähren jedoch auch Garantien von bis zu sieben Jahren.

Gebrauchtwagenkauf bei Privatpersonen

Kaufst du einen Gebrauchtwagen von einer Privatperson, gilt eine Sonderregelung. Dem Verkäufer ist dann nämlich erlaubt, einen sogenannten „Ausschluss der Sachmängelhaftung” in den Kaufvertrag aufzunehmen. Diesen erkennst du an einer Formulierung, die in etwa wie folgt klingt: „Der Verkauf erfolgt unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung.”.

Konkret bedeutet das, dass, auch wenn du im Nachhinein einen Mangel an deinem Wagen feststellst, der private Verkäufer hierfür nicht aufkommen muss. Er muss weder für die entsprechende Reparatur zahlen noch ist er dazu verpflichtet, den Wagen zurückzunehmen.

Wichtig zu wissen ist, dass auch private Verkäufer für etwaige Garantiezusagen und arglistig verschwiegene Mängel haften. In Szenario Nummer zwei wärst du als Käufer jedoch in der Pflicht, die Arglist nachzuweisen und das ist in der Praxis oftmals schwer.

Bei der Sachmängelhaftung handelt es sich um ein gesetzlich verankertes Recht, welches den gewerblichen Verkäufer für einen bestimmten Zeitraum - meist ein Jahr lang - dazu verpflichtet, für alle Mängel zu haften, die das Fahrzeug zum Zeitpunkt der Übergabe hatte. Eine Gebrauchtwagengarantie hingegen ist nicht gesetzlich vorgeschrieben. Üblicherweise werden hier auch Mängel abgedeckt, die erst während der Garantiezeit aufgetreten sind.

Ja, das ist sogar die Regel. Privatpersonen sind berechtigt, einen Ausschluss der Sachmängelhaftung in den Kaufvertrag aufzunehmen.