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Gewährleistung Leasing

Wie für jeden neu gekauften Wagen gilt auch bei einem als Leasingfahrzeug genutzten Auto eine Gewährleistung von 24 Monaten. Mit dem Kauf eines Neuwagens erwirbt der Leasinggeber sogenannte Gewährleistungsansprüche gegenüber dem Fahrzeughersteller. Diese überträgt er bei Abschluss eines Leasingvertrags auf den Leasingnehmer. Sollte der Leasingnehmer innerhalb des Gewährleistungszeitraums Mängel am Fahrzeug feststellen, die bereits bei der Auslieferung bestanden, muss er diese direkt beim Hersteller geltend machen.

Übrigens:

Die Gewährleistung beim Leasing beträgt zwar in der Regel für Neuwagen 24 Monate, kann aber bei Gebrauchtfahrzeugen auf 12 Monate verkürzt werden.

Leasing Gewährleistung: Fahrzeug frei von Sach- und Rechtsmängeln

Die Gewährleistung beim Leasing bedeutet: Der Fahrzeughersteller gewährleistet, dass der Wagen zum Zeitpunkt des Verkaufs frei von jeglichen Sach- und Rechtsmängeln ist. Sollten dennoch Mängel vorhanden sein, ist der Leasingnehmer im Recht, die Gewährleistungsansprüche geltend zu machen.

Dazu informierst du als Leasingnehmer den Hersteller bzw. Händler über die bestehenden Mängel. Es empfiehlt sich, eine Frist zur Mängelbeseitigung (z.B. 14 Tage) zu setzen.

Der Hersteller ist dann in der Pflicht, den Sachmangel innerhalb des genannten Zeitraums zu beheben - entweder durch eine Reparatur oder sogar eine Neulieferung. Sollte er dieser Pflicht nicht nachkommen, darfst du eine Minderung des Kaufpreises einfordern. Sollte es tatsächlich so weit kommen, hätte dies auch Einfluss auf den Restwert des Autos und damit auf die Höhe deiner Leasingraten sowie eventuell vereinbarte Sonderzahlungen.

Werden die Mängel auch im Zuge dieser Nachbesserung nicht beseitigt, kannst du vom Vertrag zurücktreten. Hierfür muss jedoch ein erheblicher Mangel bestehen. Gibst du das Fahrzeug zurück, wird eine Nutzungsgebühr für die gefahrenen Kilometer fällig. Der Leasinggeber ist hingegen verpflichtet, dir die Summe für geleistete Sonderzahlungen sowie gezahlte Leasingraten und die Vertragskosten zurückzuerstatten.

Wichtig:

Zwar wendest du dich bei Mängeln direkt an den Hersteller, informiere jedoch unbedingt deinen Leasinggeber über diesen Schritt. Du solltest niemals deine Leasingraten im Alleingang und ohne Rechtsgrundlage kürzen. In der Regel steht in deinem Leasingvertrag genau, unter welchen Bedingungen du die Raten kürzen oder aussetzen darfst. Stimme dich daher immer mit dem Leasinggeber über das weitere Vorgehen ab, du riskierst andernfalls eine Schadensersatzforderung, ein Mahnverfahren oder sogar eine fristlose Kündigung des Vertrags.

Solltest du an deinem Leasingfahrzeug innerhalb des Gewährleistungszeitraums (bei Neuwagen 24 Monate) Mängel feststellen, muss der Hersteller diese beheben. Der Leasinggeber gibt die Gewährleistungsansprüche bei Vertragsabschluss an dich weiter. Werden die Mängel nicht behoben, kann dies zu einer Kaufpreisminderung und damit zu einer Minderung der Leasingrate oder sogar zum Vertragsrücktritt führen.

Du wendest dich bei bestehenden Mängeln direkt an den Fahrzeughersteller. Informiere jedoch auch deinen Leasinggeber über diesen Schritt, um bei Problemen das weitere Vorgehen zu besprechen.

Nein, normalerweise darfst du die Leasingrate nicht selbstständig mindern oder sogar aussetzen. Prüfe in deinen Vertragsbedingungen, wann dieses Vorgehen zulässig ist und wann nicht, andernfalls riskierst du eine Schadensersatzzahlung oder sogar die Kündigung deines Leasingvertrags. Stimme dein Vorgehen stattdessen immer mit dem Leasinggeber ab, dieser berechnet die Leasingraten, Sonderzahlungen etc. im Falle einer Kaufpreisminderung neu.

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