Was ist die Sachmängelhaftung?
Die sogenannte Sachmängelhaftung ist im deutschen Gesetz, genauer im Bürgerlichen Gesetzbuch (§§ 434 ff.) geregelt und schützt dich als Käufer. Sie besagt, dass der Verkäufer dafür haftet, dass das Fahrzeug - ob neu oder gebraucht - bei der Übergabe keine Mängel aufweist.
Die Begriffe Sachmängelhaftung und Gewährleistung bezeichnen denselben Sachverhalt, nämlich: Der Verkäufer ist dazu verpflichtet, Mängel kostenlos auszubessern, die bereits vor dem Kauf bestanden haben, dir als Käufer jedoch erst später auffielen. In einigen Fällen darfst du sogar den Kaufpreis mindern oder vom Vertrag zurücktreten.
Wie viele Jahre dieser Zeitraum umfasst, hängt davon ab, ob es sich um einen Neu- oder Gebrauchtwagen handelt und ob du das Fahrzeug bei einem Händler oder einer Privatperson kaufst. Im Normalfall gilt die Sachmängelhaftung zwei Jahre lang. Wenn du jedoch ein gebrauchtes Auto von einem Händler kaufst, darf dieser die Gewährleistung auf ein Jahr verkürzen.
Was versteht man unter einem Sachmangel?
Von einem Sachmangel spricht man, wenn das Fahrzeug bei der Übergabe nicht die vereinbarte Beschaffenheit aufweist oder zum Zeitpunkt des Verkaufs bereits ein Mangel bestand, über den der Käufer nicht informiert wurde.
Laut Gesetz ist ein Fahrzeug nur dann frei von Sachmängeln, wenn es sowohl der vereinbarten als auch der objektiven Beschaffenheit entspricht. Die objektive Beschaffenheit ist dann gegeben, wenn das Auto so beschaffen ist wie für Fahrzeuge der gleichen Art üblich. Ein Auto ohne Auspuffanlage etwa würde demnach einen erheblichen Sachmangel aufweisen.
Wichtig:
Beachte, dass ein Verkäufer das Recht hat, eine sogenannte negative Beschaffenheitsvereinbarung in den Vertrag aufzunehmen. Diese besagt, dass bestimmte objektive Anforderungen nicht erfüllt sein müssen. In diesem Fall kann dann auch ein Auto ohne Auspuffanlage oder ohne Motor rein rechtlich frei von Sachmängeln sein. Diese Sonderregelung muss jedoch gesondert im Vertrag vereinbart werden. Zudem muss dich der Verkäufer vor Vertragsabschluss noch einmal ausdrücklich auf diesen Umstand hinweisen.
Typische Sachmängel sind beispielsweise:
Motorschaden
Getriebeschaden
Unfallwagen, der als neuwertig verkauft wird
Was ist der Unterschied zwischen Sachmangel und Verschleiß?
Die Zuordnung, ob es sich bei einem Schaden um einen echten Sachmangel oder doch „nur” um normale Verschleißteile handelt, ist mitunter gar nicht so einfach. Generell gilt: Entspricht ein Auto nicht den Standards (Stichwort: objektive Beschaffenheit) wie ähnliche andere Fahrzeuge, liegt oftmals ein Sachmangel vor.
Von Verschleiß hingegen spricht man, wenn bestimmte Teile oder Materialien im Laufe der Zeit einer allmählichen Abnutzung unterliegen. Typische Beispiele hierfür sind etwa die Kupplung, abgenutzte Bremsbeläge oder zu geringe Reifenprofile.
Die Kosten für den Austausch oder die Reparatur von Verschleißteilen fallen nicht unter die Sachmängelhaftung, weswegen du als Käufer die Kosten dafür selbst tragen musst.
Sachmängelhaftung beim Autokauf von einer Privatperson
Wer ein Fahrzeug von einer Privatperson kauft, profitiert ebenfalls von der Sachmängelhaftung, doch sie unterliegt strengeren Regeln als beim Kauf vom Händler. Da es sich dann im Normalfall um einen Gebrauchtwagen handelt, hat ein privater Verkäufer das Recht auf einen „Ausschluss der Sachmängelhaftung”.
Dieser muss jedoch explizit im Kaufvertrag festgehalten werden. Du erkennst diesen Ausschluss beispielsweise an den folgenden Formulierungen:
„Das Fahrzeug wird unter Ausschluss der Sachmängelhaftung verkauft."
„Der Verkauf erfolgt unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung.”
„Ich schließe beim Verkauf des Fahrzeugs jegliche Haftung für Sachmängel aus.”
Damit haftet ein privater Verkäufer grundsätzlich nicht für Mängel. Gib also Acht, ob der Vertrag eine entsprechende Klausel enthält.
Gut zu wissen:
Verschweigt ein privater Verkäufer Mängel arglistig, kann er trotzdem zur Rechenschaft gezogen werden. Das Problem dabei: In diesem Fall liegt die Beweislast bei dir als Käufer. Das bedeutet, du musst nachweisen können, dass der Verkäufer von dem Mangel wusste. Eine Arglist nachzuweisen, ist in der Praxis jedoch häufig schwierig.
Sachmängelhaftung beim Autokauf vom Händler
Kaufst du einen Wagen von einem gewerblichen Händler, darf dieser die Sachmängelhaftung nicht ausschließen. Du hast also das Recht auf die Übergabe eines mangelfreien Autos (im Falle eines Neuwagen Kaufs) beziehungsweise musst du über etwaige Verschleißerscheinungen oder Mängel informiert werden (beim Gebrauchtwagen Kauf).
Grundsätzlich gilt, dass die Sachmängelhaftung zwei Jahre lang gelten muss. Das bedeutet, innerhalb dieser zwei Jahre hast du das sogenannte Recht auf Nacherfüllung. Hierbei kannst du dich zwischen einer Nachbesserung, also einer Reparatur, und einer Nachlieferung entscheiden. Hast du einen Neuwagen gekauft, würdest du mit der zweiten Option also ein neues Auto bekommen.
Hast du jedoch einen Gebrauchtwagen beim Händler gekauft, sieht das Ganze ein bisschen anders aus. Zum einen ist hier eine Nachlieferung quasi unmöglich. Das heißt, es wird im Falle eines Mangels immer auf eine Reparatur hinauslaufen. Zum anderen ist der Händler beim Verkauf eines gebrauchten Fahrzeugs berechtigt, die Haftung auf ein Jahr zu verkürzen.
Praktisch für dich als Käufer ist zudem, dass hier die sogenannte Beweislastumkehr gilt. Damit liegt die Beweislast beim Händler. Stellt sich also innerhalb eines Jahres heraus, dass das Auto einen mangelhaften Zustand aufweist, muss der Verkäufer beweisen, dass der Mangel zum Zeitpunkt des Verkaufs noch nicht existierte.
Welche Rechte habe ich beim Kauf eines Gebrauchtwagens vom Händler?
Stellst du nach dem Kauf einen echten Sachmangel an deinem Auto fest, hast du - wie bereits erwähnt - das Recht auf Nachbesserung oder Neulieferung. Soll der Schaden nachgebessert werden, musst du dem Verkäufer den Wagen dafür zur Verfügung stellen.
Du darfst den Mangel also nicht einfach in einer Werkstatt deiner Wahl reparieren lassen und dem Händler dann die Rechnung schicken. Dieser muss nicht nur für die Kosten aufkommen, die durch Aus- und Einbau der mangelhaften Komponente entstehen, sondern auch für Posten wie Fahrtkosten zur Werkstatt, Abschleppkosten oder Reparaturmaterialien.
Kommt der Verkäufer der Nacherfüllungspflicht nach einer entsprechenden Frist nicht nach, stehen dir verschiedene weitere Handlungsmöglichkeiten zur Wahl. So darfst du im Falle der arglistigen Täuschung oder eines irreparablen Schadens vom Kaufvertrag zurücktreten. Auch eine Minderung des Kaufpreises ist möglich, etwa, wenn der Verkäufer sich weigert, den Mangel nachzubessern.
Was ist der Unterschied zwischen Sachmängelhaftung und Garantie?
Kaufst du einen Neuwagen, geben die meisten Händler darauf eine Garantie. Auch beim Kauf eines Gebrauchtwagens erhalten viele Käufer eine Gebrauchtwagengarantie. Diese kann entweder bereits im Kaufpreis enthalten sein oder zusätzlich erworben werden.
Wichtig hierbei ist, dass die Garantie - im Gegensatz zur Sachmängelhaftung - nicht gesetzlich vorgeschrieben ist. Die gesetzlichen Rechte der Gewährleistung bestehen neben der Garantie und verschaffen dir als Käufer zusätzliche Rechte und Möglichkeiten.
Nicht selten verweisen Händler bei Mängeln auf die Garantie. Lass dich davon jedoch nicht täuschen, denn dank der Sachmängelhaftung stehen dir im Härtefall auch eine Kaufpreisminderung oder der Rücktritt vom Kauf zu. In einigen Fällen versuchen Händler, dies zu verweigern, mit der Begründung, die Garantie sehe ein solches Recht nicht vor. Beziehe dich in einem solchen Fall konkret auf deine Rechte im Rahmen der Gewährleistung.