Gewerbeleasing für Elektroautos: Angebote für Unternehmen

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Privatleasing
Angebote verfügbar
37.100
Leasingrate ab
55,00 €
Leasingrate bis
3.512,94 €
Leasingfaktor ab
0,19
Laufzeit von
3 Monate
Laufzeit bis
72 Monate
Lieferzeit
1 Woche
Zuletzt aktualisiert
14.08.2026, 17:37 Uhr
Gewerbeleasing
Angebote verfügbar
26.141
Leasingrate ab
99,00 €
Leasingrate bis
3.185,00 €
Leasingfaktor ab
0,3
Laufzeit von
3 Monate
Laufzeit bis
72 Monate
Lieferzeit
1 Woche
Zuletzt aktualisiert
14.08.2026, 17:37 Uhr

Warum sich E-Auto Leasing für Unternehmen lohnt

Gewerbe, Selbstständige und Freiberufler profitieren beim Elektroauto-Leasing gleich mehrfach: Sowohl die Struktur eines Gewerbeleasingvertrags als auch die steuerlichen Rahmenbedingungen für E-Autos bieten erhebliche finanzielle und betriebliche Vorteile.

Unabhängig von der Antriebsart profitierst du im Gewerbeleasing von besonders attraktiven Raten. Der zentrale Grund für das Leasing liegt in der steuerlichen Behandlung: Ein geleastes Fahrzeug gilt als Betriebsausgabe und nicht als Anschaffungsgut. Du kannst sowohl die monatlichen Leasingraten als auch eine etwaige Leasingsonderzahlung direkt steuerlich geltend machen und so deine Steuerlast mindern.

Spezifische Vorteile für Elektrofahrzeuge:

  • Kfz-Steuerbefreiung: Reine Elektrofahrzeuge sind bis zum 31. Dezember 2030 komplett von der Kfz-Steuer befreit.

  • 0,25-%-Regelung: Wird der Firmenwagen auch privat genutzt, muss statt der üblichen 1-%-Regelung (bei Verbrennern) oft nur 0,25 % des Bruttolistenpreises als geldwerter Vorteil versteuert werden. Das spart dem Fahrer bzw. dem Inhaber monatlich bares Geld.

  • THG-Quote nutzen: Da E-Autos CO₂ einsparen, können Unternehmen ihre Treibhausgasquote verkaufen und sich jedes Jahr eine zusätzliche Prämie sichern.

Auch bei der Budgetplanung sind Unternehmen mit Leasing im Vorteil: Statt Kapital binden zu müssen, zahlen sie für die reine Nutzung in planbaren Raten. Die Liquidität bleibt erhalten. Da E-Autos in der Regel als Neufahrzeuge geleast werden, sind eventuelle Reparaturen meist durch die Herstellergarantie abgedeckt – das schützt vor unvorhergesehenen Kosten.

Im Arbeitsalltag überzeugen E-Autos vor allem auf Kurz- und Mittelstrecken durch eine hervorragende Energieeffizienz. In Kombination mit einer firmeneigenen Photovoltaikanlage lassen sich die Lade- und Fuhrparkkosten noch weiter reduzieren.

Zu guter Letzt steigt mit einem umweltfreundlichen – und gleichzeitig modernen – E-Auto das Firmenimage bei Kunden und Geschäftspartnern. Der richtige Firmenwagen kann sich deshalb auch positiv auf die Gesamtsituation des Unternehmens auswirken.

Elektroauto Leasing für Unternehmen – Die Vorteile im Überblick:

Vorteile Nachteile
  • Besonders günstige Leasingraten
  • Geringe Wartungskosten
  • Perfekt auf Kurzstrecken angepasst
  • Steuervorteile
  • Planbare Kosten, bindet keine Liquidität
  • Laden auch auf dem eigenen Firmengelände möglich
  • Verbessertes Image bei Kunden und Partnern
  • Verträge haben eine feste Laufzeit und können in der Regel nicht gekündigt werden
  • Strenge Vorgaben für die Inspektion, Werkstattbindung
  • Nicht geeignet für Langstreckenfahrten
  • Was sollten Unternehmen beim E-Auto Leasing berücksichtigen?

    Obwohl beim Gewerbeleasing die Vorteile für die meisten Kunden überwiegen, gibt es Faktoren, die vor dem Abschluss eines Vertrags berücksichtigt werden sollten. Die meisten Gewerbeleasingverträge laufen für 12 bis 48 Monate und können nicht vorzeitig aufgelöst werden – auch, wenn sich die finanzielle Situation deines Unternehmens ändern sollte.

    Als Leasingnehmer ist das Unternehmen auch für die ordnungsgemäße Instandhaltung ihres geleasten E-Autos verantwortlich. Dazu gehört eine ausreichende Versicherung sowie die strenge Einhaltung aller Inspektionstermine. Hier besteht in der Regel eine Werkstattbindung, sodass günstigere, freie Werkstätten für Wartungen und Reparaturen nicht aufgesucht werden dürfen.

    Für Unternehmen, die im Arbeitsalltag regelmäßig lange Strecken zurücklegen, ist ein E-Auto nicht die beste Wahl. Dafür genügen die Reichweiten der meisten Elektrofahrzeuge bislang nicht.

    Welche Anforderungen müssen Unternehmen beim Gewerbeleasing erfüllen?

    Um als Gewerbetreibender ein Auto leasen zu können, müssen einige Grundvoraussetzungen erfüllt sein: Dabei geht es vor allem um die Zahlungsfähigkeit sowie die Bonität des Unternehmens. Als Nachweis für ein zuverlässiges Zahlungsverhalten sowie regelmäßige Einnahmen in ausreichender Höhe müssen dem Leasinganbieter die folgenden Unterlagen vorgelegt werden:

    • Unterschriebene Selbstauskunft (wird vom Leasinggeber ausgehändigt)

    • Kopie des Personalausweises / Pass der Geschäftsführung

    • Kopie des Handelsregisterauszugs oder der Gewerbeanmeldung

      • Für Freiberufler und Einzelunternehmer: Eine Bescheinigung der Steuerberatung, die Art und beginn der Tätigkeit bescheinigt, sowie die Eintragung bei der Berufskammer oder im Handelsregister

    • Betriebswirtschaftliche Auswertung oder Gewinn-und-Verlustrechnung des letzten und aktuellen Jahres

    Ganz grundsätzlich muss jedes Unternehmen, das ein E-Auto leasen möchte, ein angemeldetes Gewerbe betreiben. Dabei kommen die folgenden Unternehmensformen infrage:

    • Kapitalgesellschaften, also Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbH) oder Aktiengesellschaften (AG)

    • Personengesellschaften, also Gesellschaften des bürgerlichen Rechts (GbR), offene Handelsgesellschaften (OHG) oder Kommanditgesellschaften (KG)

    • Selbstständige wie Gewerbetreibende oder Freiberufler

    Um als Gewerbekunde einen günstigen Leasingdeal zu buchen, muss der Betrieb für mindestens 6 Monate bestehen: Erst dann wird die Auskunft der Steuerberatung vom Leasingnehmer als aussagekräftig anerkannt. 

    Gewerbeleasing steht nicht nur größeren Unternehmen, sondern auch Selbstständigen und Freiberuflern offen. Wichtig dabei: Die selbstständige / freiberufliche Tätigkeit muss hauptberuflich ausgeführt werden. Wer in Vollzeit angestellt ist und nur nebenberuflich als Selbstständiger arbeitet, kann bei den meisten Anbietern keinen gewerblichen Leasingvertrag abschließen.

    Gut zu wissen:

    Beim Gewerbeleasing gibt es keine festen Grundvoraussetzungen. Sowohl für junge Unternehmen als auch für nebenberuflich Selbstständige gibt es gewerbliche Leasingverträge. In der Regel sind sie jedoch mit zusätzlichen Sicherheitsverpflichtungen (z. B. einer Kaution) verbunden.

    Wie viel kostet Gewerbeleasing für Elektroautos?

    Um das passende Leasingangebot mit den niedrigsten Kosten auszusuchen, lohnt es sich, vorab zu planen, wie der Firmenwagen genutzt werden soll. Anhand des individuellen Nutzungsverhaltens ist es besonders einfach, einen passenden Leasingdeal auszusuchen, der den eigenen Anforderungen entspricht, und unerwarteten Nebenkosten aus dem Weg zu gehen.

    Mit welchen Kosten du beim E-Auto Gewerbeleasing rechnen musst, hängt von einer Reihe von Faktoren ab. Dazu gehören:

    • Marke, Modell, Ausstattung

    • Geplante Laufleistung

    • Laufzeit

    • Anzahlung

    • Versicherung

    • Wartung & Reparatur

    • Förderungen & Prämien (falls verfügbar)

    • Steuerliche Vergünstigungen

    • THG-Quote

    Grundsätzlich gilt, dass Gewerbeleasingangebote – gerade für E-Autos – deutlich günstiger sind als Angebote für Privatkunden. Dazu kommt, dass Elektroautos bis zum Jahr 2030 von der Kfz-Steuer befreit sind und innerhalb der üblichen Leasinglaufzeiten nur geringe Wartungskosten verursachen. Zusammen mit Förderprogrammen und Prämien, die auch an Geschäftskunden vergeben werden, kann ein geleastes E-Auto für ein Unternehmen einen großen finanziellen Vorteil bedeuten.

    Beim Elektroauto Leasing umgeht dein Unternehmen auch das Risiko des Wertverlustes: Gerade in dieser vergleichsweise jungen Fahrzeugklasse sorgen technische Entwicklungen (speziell bei der Batterie) dafür, dass ältere Modelle besonders schnell an Wert verlieren. Dieses Risiko übernimmt – beim Kilometerleasing – der Händler.

    Gut zu wissen:

    Für Firmenkunden, die eine komplette Flotte aus E-Autos buchen möchten, räumen Leasinganbieter häufig zusätzliche Rabatte ein, sodass die Leasingraten noch günstiger ausfallen.

    Förderprogramme für E-Autos – aktuell nur für Privatpersonen möglich!

    Gerade hat das Umweltministerium neue Regelungen für die E-Auto-Prämie 2026 bekannt gegeben. Auch wenn du hierbei echte Schnäppchen machen und bares Geld sparen kannst: Gewerbetreibende profitieren leider nicht von dem Bonus, denn anntragsberechtigt sind ausschließlich Privatpersonen.

    Die Fördersumme beträgt - abhängig vom Brutto-Einkommen pro Haushalt - mindestens 3.000 Euro für E-Autos und mindestens 1.500 Euro für Plug-in-Hybride. Wer unter einer bestimmten Einkommensgrenze liegt bekommt einen Bonus von bis zu 2.000 Euro, bei Kindern erhöht sich die Summe noch einmal.

    Klingt dennoch interessant? Welche Bedingungen genau gelten, ab wann du den Bonus beantragen kannst und wieviel Geld dir zusteht, erfährst du hier in unserem Ratgaberartikel zur E-Auto-Prämie 2026 inkl. Prämienrechner!

    Steuerliche Vorteile für Elektroautos beim Gewerbeleasing

    Beim Elektroauto Leasing spielen drei verschiedene Steuern eine Rolle. An erster Stelle steht die Mehrwertsteuer, die auf alle monatlich entrichteten Leasingraten anfällt. Da es sich bei der Mehrwertsteuer um eine sogenannte Durchlaufsteuer handelt, kann sie mithilfe eines Vorsteuerabzuges beim Finanzamt geltend gemacht werden und wird dementsprechend auch nicht vom Unternehmen getragen.

    Anders als beim Neukauf werden die Kosten für ein Leasingfahrzeug als unmittelbarer Aufwand in der Gewinn-und-Verlustrechnung verbucht. Mit ihnen sinken also auch die verbuchten Gewinne. Bei der Berechnung der Körperschafts- und Gewerbesteuer kann man die Leasingraten vom Gewinn abziehen und zahlt dementsprechend weniger.

    Fragen & Antworten

    Häufige Fragen zum Leasing

    Lohnt sich Elektroauto Leasing für Gewerbe?

    E-Auto Leasing hat für Unternehmer viele Vorteile: Es bietet Planungssicherheit, schont die Liquidität und ist dank kurzer Laufzeiten sehr flexibel. Mit einem Elektroauto sichern sich Unternehmen außerdem attraktive finanzielle Förderungen und Prämien. Auch für Kunden, die Wert auf Nachhaltigkeit legen, ist ein elektrisch betriebenes Firmenauto ein positives Signal.

    Kann ich als Unternehmer Förderprämien für E-Autos in Anspruch nehmen?

    Direkte staatliche Kaufprämien können für Fahrzeuge im Betriebsvermögen nicht mehr in Anspruch genommen werden. Die in 2026 eingeführte Kaufprämie von bis zu 6.000 € richtet sich ausschließlich an Privatpersonen. Die Förderhöhe ist an soziale Kriterien wie das zu versteuernde Haushaltseinkommen und die Anzahl der Kinder gebunden. Unternehmen sowie der gewerbliche Erwerb oder das Leasing von Fahrzeugen für das Betriebsvermögen sind von dieser Direktförderung ausgeschlossen.

    Gelten die Steuervorteile beim Leasing auch für Elektroautos?

    Die Steuervorteile, die sich Gewerbekunden beim Leasing sichern, gelten selbstverständlich auch für E-Autos. Auch hier gibt es eine Besonderheit: Bis (voraussichtlich) zum Jahr 2030 entfällt die Kfz-Steuer für Elektroautos vollständig.

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    * Weitere Informationen zum offiziellen Kraftstoffverbrauch und den offiziellen spezifischen CO2-Emissionen neuer Personenkraftwagen können dem "Leitfaden über den Kraftstoffverbrauch, die CO2-Emissionen und den Stromverbrauch neuer Personenkraftwagen" entnommen werden, der an allen Verkaufsstellen und bei der Deutschen Automobil Treuhand GmbH unter www.dat.de unentgeltlich erhältlich ist.
    ** Schnelle, flexible Mobilität mit dem Auto-Abo. In der transparenten monatlichen Abo-Rate sind alle Kosten des Fahrzeugbetriebs enthalten – außer tanken oder laden
    *** Nur für Neukunden vom 14.03.2025 bis 30.04.2025 einlösbar und nur über den Partner FINN. Der Gesamtrabatt ist max. so hoch wie die erste Rate, jedoch nicht höher als 250€
    **** Sämtliche Preise verstehen sich inklusive der gesetzlichen MwSt. Ein Monat entspricht einem Zeitraum von 30 Tagen; zzgl. einmalig 0,00 - 199,00 EUR Startgebühr. Abhängig von ausgewählter Vertragsoption gilt eine bindende Mindestlaufzeit von 30 Tagen, 6 Monaten oder 12 Monaten. Nach Ablauf der Mindestlaufzeit verlängert sich der Vertrag immer automatisch um jeweils weitere 30 Tage. Der Kunde ist berechtigt, das Vertragsverhältnis jederzeit durch Rückgabe seines Fahrzeugs an einer SIXT Station ordentlich zu kündigen. Die Fahrzeugrückgabe an einer SIXT Station gilt dabei als ordentliche Kündigung des bestehenden Vertrags mit Wirkung nach Ablauf der vertraglich vereinbarten Mindestlaufzeit zum Ende der am jeweiligen Rückgabedatum laufenden 30-Tages-Abrechnungsperiode. Eine Kündigung des Vertrages durch SIXT ist frühestens nach Ablauf von 3 Monaten nach Vertragsbeginn und beendeter Mindestlaufzeit möglich. Lieferungen werden mit einer einmaligen Servicegebühr von 199,00 EUR verarbeitet. Es gelten die Anmietinformationen, die SIXT+ AGB sowie die Allgemeinen Vermietbedingungen (AGB) der Sixt GmbH & Co Autovermietung KG.