Auto Abo Rate von der Steuer absetzen bei Gewerbekunden
Genau wie du Leasing steuerlich absetzen kannst, ist das auch im Rahmen eines Auto Abos möglich. Gewerbliche Kunden können mitunter sehr von den steuerlichen Vorteilen profitieren. Nutzt du das Fahrzeug zum Beispiel im Rahmen des Auto Abos zu 100 % gewerblich, darfst du die komplette Abo Rate steuerlich geltend machen.
Da dies jedoch eher die Ausnahme darstellen dürfte und der Wagen häufig auch für private Wege genutzt wird, kommt an dieser Stelle das Finanzamt ins Spiel. Die Fahrten werden dann als geldwerter Vorteil angesehen und sind so steuerpflichtig.
Es gibt zwei Möglichkeiten, private Fahrten mit einem Dienstwagen zu versteuern:
Fahrtenbuch
1 Prozent Regelung
Mit Fahrtenbuch
Bei einem Fahrtenbuch handelt es sich um eine schriftliche Dokumentation aller Fahrten, selbst wenn sie noch so kurz ist. Dabei gelten strenge Vorschriften, denn anders als bei der 1 Prozent Regelung (siehe weiter unten), ist dies keine pauschale Versteuerung. Nur, wenn alle Angaben enthalten sind, werden die Aufzeichnungen auch vom Finanzamt akzeptiert.
Dazu gehören:
Zweck der Fahrt
Datum und Uhrzeit
Kilometerstand
Geschäftspartner / Kunde
Wichtig:
Private Fahrten müssen sich eindeutig von den geschäftlichen unterscheiden lassen. Achte außerdem darauf, dass die Aufzeichnungen nicht im Nachhinein verändert werden können. Dieser Gefahr kannst du zum Beispiel mit erprobten Fahrtenbuch-Apps vorbeugen, etwa von Vimcar.
Die Fahrtenbuch-Methode eignet sich vor allem für diejenigen, die den Firmenwagen eher selten für private Zwecke nutzen. Die Alternative - eine pauschale Besteuerung - bringt dann nämlich gegebenenfalls eine höhere steuerliche Belastung mit sich. Doch nicht nur das, denn eine pauschale Versteuerung kann sich dann vorteilhaft auf die Steuerlast auswirken.
Mit der 1 Prozent Regelung
Die 1 Prozent Regelung ist die zweite Option zur Versteuerung des Auto Abos. Sie eignet sich ebenfalls für Selbstständige und Arbeitnehmer, die den Firmenwagen auch für private Zwecke nutzen dürfen.
Hierfür wird 1 Prozent des Bruttolistenpreises des Fahrzeugs als geldwerter Vorteil zum Bruttogehalt hinzugerechnet und so im Rahmen der Lohnsteuer versteuert. Aber Achtung: Wer einen sehr hochpreisigen Wagen fährt, zahlt mit dieser Versteuerungsmethode unter Umständen mehr Steuern. Auf der anderen Seite ist diese Option zweifelsfrei die bequemere von beiden und all deine privaten sowie Urlaubsfahrten sind damit zu 100 Prozent abgegolten.
Entfernungspauschale beim Auto Abo
Wer als Arbeitnehmer oder Selbstständiger geschäftliche Fahrten mit seinem privaten PKW durchführt, kann diese steuerlich geltend machen. Dabei ist es unerheblich, ob es sich um ein gekauftes, geleastes oder eben abonniertes Fahrzeug handelt.
So funktioniert es: Pro gefahrenen Kilometer darfst du 30 Cent von der Steuer absetzen. Dazu musst du jedoch die kürzeste Strecke zum Arbeitsplatz heranziehen. Fernpendler dürfen sich seit 2022 freuen, denn für sie gilt seitdem sogar eine höhere Pauschale. Sie dürfen ab dem 21. Kilometer 38 Cent pro Kilometer steuerlich geltend machen.
Sonderregelung für Elektroautos und Plug-in-Hybride
Setzt ein Unternehmen beziehungsweise eine selbstständige / freiberufliche Person auf emissionsarme oder sogar -freie Dienstautos, lohnt sich diese Entscheidung auch in steuerlicher Hinsicht. Für Elektrofahrzeuge und Plug-in-Hybride werden nämlich nur 0,5 Prozent des Bruttolistenpreises zur Berechnung veranschlagt. Noch günstiger wird es seit dem 01.01.2020 für kohlendioxidemissionsfreie Autos mit einem Bruttolistenpreis von höchstens 60.000 €. Hier gilt die 0,25 Prozent Regelung.