Leasingvertrag vor Laufzeitende kündigen - nicht im Interesse des Leasinggebers

Der Grund, warum ein vorzeitiges Beenden des Leasingvertrags - wenn überhaupt - nur mit sehr viel Aufwand möglich und meist mit hohen Kosten verbunden ist, ist einfach:

Die Gesamtleasingkosten verteilen sich auf die vereinbarte Leasinglaufzeit. Die Höhe der Leasingraten etwa orientiert sich am Restwert deines Fahrzeugs. Da der Wertverlust aber nicht linear verläuft, sondern im ersten Jahr am höchsten ist, zahlst du zu Beginn des Vertrags weniger, als dein Auto an Wert verliert. Gegen Ende zahlst du mit den monatlichen Raten jedoch mehr als den tatsächlichen Wertverlust, wodurch sich die anfängliche Differenz wieder ausgleicht.

Möchtest du nun aber das Leasing vorzeitig beenden, hättest du den Wertverlust in der Regel noch gar nicht beglichen und der Leasinggeber würde ein Verlustgeschäft machen. Nicht verwunderlich, dass eine vorzeitige Kündigung nicht in seinem Interesse ist. Wer sich dennoch dazu entscheidet, muss die kalkulierten Einnahmen des Leasinggebers kompensieren. Die Kosten hierfür können ähnlich hoch ausfallen, wie wenn der Leasingvertrag einfach weiterlaufen würde.

Wichtig:

Der Leasinggeber muss einer vorzeitigen Kündigung und damit einem Aufhebungsvertrag zustimmen. In der Regel wird dann eine hohe Abstandszahlung fällig, die sich aus dem Restwert sowie den noch fälligen Leasingraten zusammensetzt. Unberührt davon bleibt das 14-tägige Widerrufsrecht. Innerhalb dieser Zeit können Privatpersonen aus dem Vertrag aussteigen.

Wer sich alle Optionen offen halten möchte, setzt auf sogenannte kündbare Leasingverträge. Hierbei handelt es sich um eine Sonderform, bei der die Konditionen für eine eventuelle vorzeitige Kündigung bereits Bestandteil des Vertrags sind.

Doch auch bei herkömmlichen Leasingverträgen gibt es Situationen, in denen eine außerordentliche Kündigung möglich ist. Krankheit, eine veränderte Lebenssituation oder Geschäftsaufgabe gehören nicht dazu.

Außerordentliche Kündigung Leasing - Wann ist sie möglich?

Grundsätzlich bindest du dich als Leasingnehmer mit Vertragsabschluss für die festgelegte Dauer an dein Fahrzeug. Umgekehrt ist auch der Leasinggeber für die vereinbarte Laufzeit an den Vertrag gebunden. Beendest du diesen vorzeitig, zahlst du im Normalfall trotzdem die vereinbarten Kosten. Es gibt jedoch Ausnahmen, die eine außerordentliche Kündigung rechtfertigen - erfahre im Folgenden, welche das sind und was du dabei beachten musst.

Diebstahl des Leasingfahrzeugs

Ein Szenario, bei dem du den Leasingvertrag zwangsläufig vorzeitig beenden musst, ist der Diebstahl deines Wagens. In diesem Falle ist eine fristlose Kündigung möglich. Allerdings kommen Kosten in Form einer Schadensersatzforderung seitens des Leasinggebers auf dich zu, da du das Auto nicht - wie vereinbart - zurückgeben kannst. Wie hoch diese ausfallen, hängt vom Restwert sowie den noch ausstehenden Leasingraten ab. Die Vollkaskoversicherung kommt im Falle eines Diebstahls lediglich für den Wiederbeschaffungswert des Fahrzeugs auf, nicht aber für den Neupreis.

Übrigens:

Der Wiederbeschaffungswert beschreibt den Wert, den das Leasingauto am Tag des Diebstahls (oder Unfalls) hatte.

Totalschaden des Leasingfahrzeugs

Wer in einen Unfall mit Leasingwagen verwickelt ist, der einen Totalschaden nach sich zieht, kann den Leasingvertrag in der Regel vorzeitig kündigen. Von einem (wirtschaftlichen) Totalschaden spricht man, wenn die Reparaturkosten mehr als 60 Prozent des Wiederbeschaffungswertes betragen.

Auch im Falle eines Totalschadens musst du damit rechnen, dass der Leasinggeber Schadensersatz geltend macht, da du das Fahrzeug nicht wie vertraglich geregelt zurückgibst. Die Entschädigung beziehungsweise die Kosten für die Reparatur (auch unterhalb der Grenze von 60 Prozent) übernimmt im Normalfall die Vollkaskoversicherung.

Gut zu wissen:

Bei einem Totalschaden oder Diebstahl schützt dich eine sogenannte GAP-Versicherung vor hohen Kosten. Sie kommt für die Lücke (engl. „GAP”) zwischen dem Wiederbeschaffungswert (gezahlt von der Vollkasko) und dem Ablösewert beim Leasinggeber auf.

Außerordentliche Kündigung im Todesfall

Im Todesfall des Leasingnehmers endet der Leasingvertrag nicht automatisch, sondern geht an die Erben über. In der Regel haben diese die Möglichkeit, den Vertrag innerhalb eines Monats zu kündigen. Auch hier fällt eine Ausgleichszahlung an. 

Leasingübernahme als Alternative zur Kündigung

Bei einer Leasingübernahme übernimmt eine andere Person deinen bestehenden Vertrag inklusive aller geltenden Konditionen. Alle noch fälligen Raten sowie das Nutzungsrecht gehen dann für die Dauer der Restlaufzeit auf den neuen Leasingnehmer über. Wenn du deinen Leasing also vorzeitig beenden möchtest, kann sich die Suche nach einem Nachfolger durchaus lohnen.

Die Kosten machen dann nur einen Bruchteil derer im Falle einer Kündigung aus, denn es fallen lediglich Gebühren für die Umschreibung des Leasingvertrags und gegebenenfalls ein Zustandsprotokoll an.

Einen Leasingvertrag vor Abschluss der vereinbarten Laufzeit zu beenden, gestaltet sich in der Regel schwierig und ist nur mit hohen Kosten möglich. Sollte der Leasinggeber einem Aufhebungsvertrag zustimmen, zahlt der Leasingnehmer meist genauso viel, wie wenn er den Vertrag einfach hätte laufen lassen. In bestimmten Situationen ist jedoch eine außerordentliche Kündigung möglich.

Eine außerordentliche Kündigung des Leasingvertrags ist beispielsweise im Falle eines Diebstahls oder eines wirtschaftlichen Totalschadens möglich. Mit hoher Wahrscheinlichkeit fordert der Leasinggeber dann eine Schadensersatzzahlung, da du das Fahrzeug nicht, wie im Vertrag vereinbart, zurückgeben kannst. Beim Tod des Leasingnehmers geht der Leasingvertrag im Normalfall auf die Erben über. Diese haben dann häufig 4 Wochen Zeit für die Kündigung.

Ja, wer vorzeitig aus seinem Leasingvertrag aussteigen möchte, sollte sich mit dieser Option beschäftigen. Die Kosten sind hierbei deutlich niedriger als bei einer Kündigung des Leasingvertrags. Die Suche nach einem Nachfolger, der den bestehenden Vertrag übernimmt, kann also durchaus eine attraktive Option sein.