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Leasingfahrzeug abmelden

Auf der Suche nach dem perfekten Leasingangebot beschäftigen sich viele Leasingnehmer verständlicherweise mit zahlreichen Themen rund um den Beginn des Leasingvertrags. Den meisten ist der Ablauf für die Anmeldung des Leasingfahrzeugs bereits bekannt - diese kannst du selbst übernehmen oder den Leasinggeber damit beauftragen. Aber wie verhält es sich, wenn jemand sein Leasingfahrzeug abmelden möchte? Ist das überhaupt möglich? Und wenn ja, wann? In diesem Artikel findest du alle Antworten zum Thema.

Leasingfahrzeug während der Leasinglaufzeit abmelden

Oftmals verbindet man die Abmeldung des Leasingautos automatisch mit dem Ende der Leasinglaufzeit. Schließlich least du dein Fahrzeug, um es auch zu fahren und dafür ist die Anmeldung nun einmal obligatorisch. Dennoch gibt es einige Situationen, in denen eine Abmeldung aus finanzieller Sicht sinnvoll sein kann.

Weißt du beispielsweise, dass du den Wagen über einen längeren Zeitraum hinweg nicht bewegen wirst, könnten die Vorteile einer Abmeldung überwiegen. Wer nur für einige Wochen auf Dienstreise oder im Urlaub ist, sollte sich hier jedoch nicht angesprochen fühlen. Zwar entfallen auch dann die Beiträge für Haftpflicht- oder Kaskoversicherung, doch die Gebühren für die Ab- und Anmeldung würden die Ersparnis übersteigen. Ganz anders kann es aber aussehen, wenn du beispielsweise für einige Monate das Land verlässt, weil du etwa beruflich kurzzeitig an einen anderen Standort versetzt wirst. Der Verlust des Führerscheins oder eine einige Monate lang andauernde Fahrunfähigkeit - etwa nach einer Operation - sind weitere Gründe, ein Leasingfahrzeug abzumelden. Vor allem Fahrer von Modellen mit hohen Versicherungskosten profitieren hier in der Regel.

Unser Tipp:

Bevor du dich für die Abmeldung entscheidest, solltest du genau berechnen, ob du tatsächlich mit einer Ersparnis rechnen kannst. Berücksichtige hierbei auch die anfallenden An- und Abmeldegebühren und den zeitlichen Aufwand für alle administrativen Erledigungen.

Vorsicht bei Beschädigung oder Verlust des Leasingfahrzeugs

Selbst wenn es sich finanziell lohnt und du dein Leasingfahrzeug abmelden möchtest, solltest du dir über die damit einhergehenden Risiken bewusst sein. Einmal abgemeldet, erlischt der Versicherungsschutz für diesen Zeitraum. Das hat zur Folge, dass das Bewegen und sogar Abstellen im öffentlichen Raum nicht mehr gestattet ist. Du darfst den Wagen dann also nicht mehr beispielsweise auf dem Bürgersteig vor deinem Haus parken. Tust du es dennoch, riskierst du empfindliche Bußgelder und Folgekosten.

Gut zu wissen:

Zwar darfst du ein abgemeldetes Fahrzeug nicht auf öffentlichen Flächen, sehr wohl aber auf deinem privaten Grundstück abstellen. Besitzt du also eine Garage, ein privates Grundstück o.ä., hast du keine Strafen zu befürchten.

Dennoch bleibt die Tatsache bestehen, dass dein Versicherungsschutz erlischt, sobald du das Fahrzeug abmeldest. Das Auto ist also auch im Falle von Beschädigung oder Diebstahl nicht abgesichert. Sollte der Wagen etwa beim Rangieren von einem anderen Fahrer beschädigt werden, musst du die Kosten dafür selbst übernehmen - vorausgesetzt natürlich, der Verursacher hinterlässt dir keine Nachricht. Noch problematischer wird es im Falle eines Diebstahls. Dann haftest du als Leasingnehmer allein für den Verlust, was mit erheblichen finanziellen Verlusten einhergehen kann.

Die Entscheidung, ob du dein Leasingfahrzeug abmelden möchtest oder nicht, solltest du also nicht leichtfertig treffen. Wäge deine persönliche Situation, die Abstellmöglichkeiten, die Versicherungskosten und den Wert des Fahrzeugs selbst gründlich ab.

Leasingfahrzeug am Ende der Leasinglaufzeit abmelden

Viel einfacher gestaltet sich die Fahrzeugabmeldung, wenn dein Leasingvertrag regulär ausgelaufen ist. In der Regel übernimmt dies der Leasinggeber. Möchtest du die Abmeldung selbst übernehmen, stellt dies meist ebenfalls kein Problem dar. Sprich dazu einfach mit deiner Kontaktperson und bedenke, dass das Auto vom Zeitpunkt der Abmeldung nicht mehr genutzt werden darf.

FAQs

In der Regel übernimmt der Händler / Leasinggeber die Abmeldung nach erfolgter Leasingrückgabe.

Ja, das ist möglich und kann zum Beispiel im Fall eines längeren Auslandsaufenthalts sinnvoll sein. In diesem Zeitraum sparst du die Beiträge für die Kfz-Versicherung. Vergiss aber nicht, dass dein Auto in dieser Zeit aber logischerweise auch keinen Versicherungsschutz besitzt. Beschädigungen oder sogar Diebstahl können hohe Kosten verursachen, für die du als Leasingnehmer selbst aufkommen musst.

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