Leasingwagen tunen - Was ist erlaubt?

Rund um den Bereich Tuning hat sich über die Jahre hinweg unter Autofans eine wahre Gemeinschaft gebildet. Mit Kennerwissen und Leidenschaft werden die Fahrzeuge nach den eigenen Ansprüchen aufgewertet. Doch was, wenn sich die Verschönerungen nicht auf den eigenen Wagen beschränken? Wer ein Auto leasen möchte, wird zwar Besitzer, nicht aber Eigentümer des Fahrzeugs. Bei vielen Leasingnehmern kommt daher schnell die Frage auf: „Darf ich meinen Leasingwagen verändern?”. Tatsächlich gelten hier teilweise strenge Regelungen, denn die Möglichkeiten im Tuningbereich sind groß und reichen von kleinen optischen Anpassungen bis hin zu Modifizierungen beim Thema Motorleistung. Wir erklären dir, welche Maßnahmen erlaubt sind, wann du den Leasinggeber informieren musst und auf welche Veränderungen du lieber ganz verzichtest.

Darf ich meinen Leasingwagen tunen? 

Diese Frage ist pauschal schwierig zu beantworten, denn zum einen kommt es darauf an, welche Veränderungen du an deinem Auto vornehmen möchtest und zum anderen, wie deine konkreten Vertragsbedingungen aussehen. 

Grundsätzlich gilt, dass du dein Leasingfahrzeug während der Leasinglaufzeit tunen darfst, aber nur mit Einschränkungen. Natürlich musst du dabei selbst für alle anfallenden Kosten aufkommen. Zudem bist du für jede vorgenommene Modifizierung selbst verantwortlich, auch für deren Entfernung. Häufig nämlich erklärt sich der Leasinggeber mit Vertragsabschluss dazu bereit, den Wagen vor der Rückgabe wieder in den Originalzustand zu versetzen. Sprich die Details hierzu am besten mit deinem Leasinggeber ab, noch bevor du mit einer Maßnahme beginnst.

Tipp:

In einigen Fällen besteht die Möglichkeit, dein Auto direkt vom Hersteller tunen zu lassen. Das geschieht dann in den meisten Fällen über ein Subunternehmen. Damit bist du in der Regel auf der sicheren Seite, denn der Hersteller tritt mit der Herstellerbank in Kontakt und informiert diese über alle vorgenommenen Veränderungen.

Kleine optische Veränderungen, vor allem jene, die du ohne Rückstände zurückbauen kannst, stellen im Normalfall kein Problem dar. Anders sieht es jedoch bei größeren Modifizierungen aus. Vor allem das beliebte Chiptuning führt häufig zu Problemen. Der Grund: Bei leistungssteigernden Maßnahmen muss man von einem erhöhten Verschleiß am Fahrzeug ausgehen. Das jedoch ist problematisch, denn so verringert sich der Restwert. Leasingnehmer entscheiden sich zumeist für das Kilometerleasing. Anders als beim Restwertleasing trägt zwar der Leasinggeber hier das Restwertrisiko, aber Abnutzungen, die über das normale Maß hinausgehen, darf dir der Leasinggeber in Rechnung stellen. Aus einem Urteil des Oberlandesgerichts Frankfurt aus dem Jahre 2014 geht hervor, dass es sich beim Chiptuning um eine nicht vertragsgemäße Abnutzung handelt. Die Gefahr eines verfrühten Motorverschleißes wirke sich negativ auf den Wiederverkauf beziehungsweise die weitere Leasingnutzung aus und sei daher nicht vertragskonform.  

Vorsicht bei Chiptuning  

Um Ärger und gegebenenfalls hohe Kosten am Ende der Leasinglaufzeit zu vermeiden, empfehlen wir dir auf jeden Fall die Kontaktaufnahme mit deinem Leasinggeber. Sprich bis ins Detail ab, was du vorhast, noch bevor du mit der geplanten Aktion beginnst. So schützt du dich und gehst kein Risiko ein. Besonders sinnvoll ist das beim Chiptuning beziehungsweise dem Einsetzen eines Racechips. Im Normalfall erlischt dann nämlich die Herstellergarantie. Kommt es während der Leasinglaufzeit zu einem Motorschaden, wird der Schaden mit Hinweis auf den Tuningchip höchstwahrscheinlich vom Hersteller nicht übernommen. Es ist daher davon auszugehen, dass der Leasinggeber dem nicht zustimmt.

Gut zu wissen:

Ganz sicher gehst du, wenn du dir die offizielle Erlaubnis schriftlich von deinem Leasinggeber bestätigen lässt - egal, um welche Tuningmaßnahme es sich handelt.

Ebenfalls kritisch: Tieferlegen beim Leasingauto

Eine weitere Herausforderung beim Thema Leasingwagen tunen stellt das Tieferlegen dar. Hier verhält es sich ähnlich wie beim Chiptuning, denn um das gewünschte Ergebnis zu erreichen, ist der Einbau einer verkürzten Feder oder eines neuen Fahrwerks notwendig. Beides sind Eingriffe, die die Grundsubstanz eines Wagens verändern und eine erhöhte Belastung des Fahrwerks zur Folge haben. Selbst wer kurz vor Leasingende wieder auf die Originalteile umsteigt, hat sein Auto über das Normalmaß hinaus belastet. Nicht zu vergessen Kratzer und Dellen, die bei einem tiefergelegten Wagen kaum zu vermeiden sind.

Leasingwagen verändern: diese Tuningmaßnahmen sind ohne Genehmigung möglich

Als Faustregel kann man sagen, dass alle Modifizierungen, die du rückstandslos entfernen kannst und die die Fahrzeugtechnik nicht beeinflussen, beim Leasing erlaubt sind. Eine Rücksprache mit dem Leasinggeber ist dann in der Regel nicht nötig.

Da es sich bei diesen Maßnahmen jedoch nur um oberflächliche Veränderungen handelt, werden wahre Tuning-Fans häufig nicht einmal von „echtem Tuning” sprechen.

Zu den unproblematischen Tuning-Optionen am Leasingfahrzeug gehören unter anderem (Angaben ohne Gewähr):

  • Einbau eines modernen Radios

  • Schonbezüge aufziehen  

  • Anbringen von Aufklebern an die Scheiben

  • Einbau einer Rückfahrkamera (betrieben über Zigarettenanzünder) 

  • Installation einer Dashcam

  • Montage neuer Felgen (genehmigungsfrei)

  • Folierung (sofern sie rückstandslos entfernt werden kann, Vorsicht bei Verblassen durch Sonneneinstrahlung)

  • Nachrüsten einer OEM-Anhängerkupplung oder OEM-Standheizung (Absprache mit dem Leasinggeber dennoch ratsam)

Zusammenfassung: Regeln beim Tunen von Leasingfahrzeugen

Wer seinen Leasingwagen verändern möchte, sollte sich vorher gut überlegen, was er tut und ob die geplanten Modifizierungen Folgen haben. Maßnahmen, die das Auto über Gebühr beanspruchen oder Spuren hinterlassen, sind sehr kritisch zu hinterfragen und in den meisten Fällen nicht erlaubt. Wenn du dich an unsere Ratschläge hältst, vermeidest du Stress und Ärger.

Veränderungen immer zurückbauen

Wie bereits erwähnt sind Veränderungen am Wagen, die du wieder spurlos beseitigen kannst, größtenteils unproblematisch. Achte darauf, sämtliche Verschönerungen vor der Rückgabe wieder rückgängig zu machen.

Gut zu wissen:

Auch wenn du es vielleicht gut meinst und von dir vorgenommene optische Anpassungen den Wert des Wagens sogar steigern würden: Das letzte Wort hat immer der Leasinggeber, denn er ist auch über den gesamten Leasingzeitraum hinweg Fahrzeugeigentümer.

Tuning am Leasingfahrzeug immer absprechen

Du hast auch nur den leisesten Zweifel, ob du ein bestimmtes Vorhaben in die Tat umsetzen darfst? Dann frag bei deinem Leasinggeber nach und setze ihn über deine Pläne in Kenntnis. Eine schriftliche Erlaubnis gibt Sicherheit und ist bei eventuellen späteren Unstimmigkeiten äußerst hilfreich.

Du kannst es dir bei bestimmten Wünschen jedoch auch einfach machen und zeitraubende Absprachen vermeiden. Weißt du zum Beispiel schon zu Beginn der Vertragslaufzeit, dass du eine Anhängerkupplung benötigst? Dann ist es sinnvoll, direkt nach einem entsprechenden Angebot zu suchen. So sparst du dir Stress und im Zweifel auch Kosten.

Copyright 2026 GoLeasy | Alle Rechte vorbehalten

* Weitere Informationen zum offiziellen Kraftstoffverbrauch und den offiziellen spezifischen CO2-Emissionen neuer Personenkraftwagen können dem "Leitfaden über den Kraftstoffverbrauch, die CO2-Emissionen und den Stromverbrauch neuer Personenkraftwagen" entnommen werden, der an allen Verkaufsstellen und bei der Deutschen Automobil Treuhand GmbH unter www.dat.de unentgeltlich erhältlich ist.
** Schnelle, flexible Mobilität mit dem Auto-Abo. In der transparenten monatlichen Abo-Rate sind alle Kosten des Fahrzeugbetriebs enthalten – außer tanken oder laden
*** Nur für Neukunden vom 14.03.2025 bis 30.04.2025 einlösbar und nur über den Partner FINN. Der Gesamtrabatt ist max. so hoch wie die erste Rate, jedoch nicht höher als 250€
**** Sämtliche Preise verstehen sich inklusive der gesetzlichen MwSt. Ein Monat entspricht einem Zeitraum von 30 Tagen; zzgl. einmalig 0,00 - 199,00 EUR Startgebühr. Abhängig von ausgewählter Vertragsoption gilt eine bindende Mindestlaufzeit von 30 Tagen, 6 Monaten oder 12 Monaten. Nach Ablauf der Mindestlaufzeit verlängert sich der Vertrag immer automatisch um jeweils weitere 30 Tage. Der Kunde ist berechtigt, das Vertragsverhältnis jederzeit durch Rückgabe seines Fahrzeugs an einer SIXT Station ordentlich zu kündigen. Die Fahrzeugrückgabe an einer SIXT Station gilt dabei als ordentliche Kündigung des bestehenden Vertrags mit Wirkung nach Ablauf der vertraglich vereinbarten Mindestlaufzeit zum Ende der am jeweiligen Rückgabedatum laufenden 30-Tages-Abrechnungsperiode. Eine Kündigung des Vertrages durch SIXT ist frühestens nach Ablauf von 3 Monaten nach Vertragsbeginn und beendeter Mindestlaufzeit möglich. Lieferungen werden mit einer einmaligen Servicegebühr von 199,00 EUR verarbeitet. Es gelten die Anmietinformationen, die SIXT+ AGB sowie die Allgemeinen Vermietbedingungen (AGB) der Sixt GmbH & Co Autovermietung KG.