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14.09.2026, 17:56 Uhr

Wie funktioniert Gewerbeleasing?

Gewerbeleasing ist für viele Unternehmen sowie für Selbständige die flexible, günstige und komfortable Alternative zum Neukauf eines Firmenwagens. Statt viel Kapital in eine große Einmalzahlung wie beim Barkauf zu investieren, sichert man sich das Nutzungsrecht für einen Wagen gegen eine monatliche Leasingrate. Die Firma ist dabei nicht über viele Jahre hinweg an den Wagen gebunden, sondern gibt ihn nach Ablauf der Vertragslaufzeit, die üblicherweise zwischen 12 und 48 Monaten liegt, ganz einfach an den Leasinggeber zurück.

Gut zu wissen:

Gewerbeleasing unterscheidet sich in der Funktionsweise grundsätzlich nicht vom Leasing für Privatkunden. Erst im Detail ergeben sich für Geschäftskunden Vorteile, wie etwa besonders günstige Monatsraten und steuerliche Vorteile.

Warum lohnt sich Gewerbeleasing für Unternehmen?

Egal welche Branche, Rechtsform oder Betriebsgröße: Firmenautos können die Arbeit in vielen Unternehmen deutlich erleichtern. Ob zur Lieferung von Waren oder als repräsentatives Transportmittel bei Geschäftsterminen - für nahezu jeden Anspruch findest du das passende Modell auf dem Markt. 

Auch für die Mitarbeiter eines Betriebs ist ein Firmenauto ein spannender Benefit. Es erfüllt nicht nur einen praktischen Nutzen, indem es deine Angestellten mobil und flexibel macht, sondern kann einen wichtigen Beitrag zu ihrer Zufriedenheit leisten.

Unabhängig davon, wozu ein Firmenwagen eingesetzt wird, profitierst du beim Leasing für Gewerbekunden von zahlreichen wichtigen Vorteilen. Wir haben die wichtigsten Punkte im Folgenden für dich zusammengefasst:

  • Gewerbeleasing schont die Liquidität: Eine große Einmalzahlung, wie sie etwa beim Barkauf eines Firmenwagens fällig wird, würde das Budget vieler Unternehmen stark belasten. Zudem könnte diese bei der Steuer nur über die Nutzungsdauer von mehreren Jahren abgeschrieben werden. Beim Leasing hingegen schonst du das Budget und kannst das verfügbare Kapital anderweitig verwenden.

  • Steuerliche Vorzüge: Der wichtigste Vorteil beim Leasing ist für viele Unternehmen die steuerliche Entlastung. Die monatlichen Raten sind im Normalfall steuerlich als Betriebsausgaben absetzbar. Daneben können auch Tankquittungen, Zulassungskosten, Leasingsonderzahlungen und Versicherungsbeiträge steuerlich geltend gemacht werden. 

  • Sichere Budgetplanung: Trotz umsichtiger Planung kann es im Unternehmen immer zu unerwarteten Entwicklungen kommen. Wer gerade in eine neue Fahrzeugflotte investiert hat und kurzfristig Kapital für Personal, Arbeitsmaterial oder Räumlichkeiten benötigt, steht dann unter Umständen schnell vor einer großen finanziellen Herausforderung. Wer sich jedoch für Leasing entscheidet, setzt auf eine planbare Alternative. Die monatlichen Leasingraten bleiben über den gesamten Vertragszeitraum hinweg gleich und bieten dir eine stabile Grundlage für die Budgetplanung, in der Regel ohne unerwartete Zusatzkosten.

  • Ein repräsentativer Firmenwagen: Mit einem aktuellen Geschäftswagen hinterlässt du bei Kundenmeetings und geschäftlichen Terminen einen professionellen Eindruck. Beim Leasing hast du die Möglichkeit, deinen Wagen regelmäßig gegen ein aktuelles Modell auszutauschen, das den neuesten Technik-, Sicherheits- sowie Umweltstandards entspricht.

  • Niedrige Nebenkosten: Ein geleaster Neuwagen verursacht meist keine hohen Reparaturkosten. Gleichzeitig besteht hier Anspruch auf die Herstellergarantie, mit der du in vielen Fällen hohe Werkstattkosten umgehst.

  • Kein Restwertrisiko: Da du den Wagen zum Ende der Laufzeit wieder an den Anbieter zurückgibst und nicht selbst verkaufen musst, entfällt beim (Kilometer-)Leasing auch das Restwertrisiko. 

Vor- und Nachteile beim Gewerbeleasing auf einen Blick

Vorteile Nachteile
Schont die Liquidität, keine hohe Einmalzahlung Kein Eigentum am Fahrzeug
Leasingrate vollständig als Betriebsausgabe absetzbar Vollkaskoversicherung meist verpflichtend
Planbare, über die Laufzeit gleichbleibende Rate Vorzeitige Kündigung im Regelfall nicht möglich
Kein Restwertrisiko (bei Kilometerleasing) Kosten für Mehrkilometer bei Überschreitung der Laufleistung
Immer aktuelles, repräsentatives Fahrzeug Bonitätsprüfung und Nachweise beim Vertragsabschluss nötig
Niedrige Nebenkosten dank Herstellergarantie Zusatzkosten bei Schäden über den vertraglich vereinbarten Zustand hinaus

Private Fahrten mit dem Firmenwagen versteuern - das musst du beachten

Jeder Gewerbetreibende, der im Berufsalltag ein Auto fährt, kann von einem Gewerbeleasingvertrag profitieren. Die monatliche Leasingrate lässt sich dabei immer vollständig als Betriebsausgabe absetzen - unabhängig davon, ob der Wagen ausschließlich geschäftlich oder auch privat genutzt wird. 

Wird das Fahrzeug auch für private Fahrten genutzt, gestaltet sich die Versteuerung ein wenig komplexer: Hier muss nämlich ein sogenannter geldwerter Vorteil steuerlich geltend gemacht werden. Dafür stehen dir zwei Optionen zur Wahl:

  1. Nach der sogenannten Ein-Prozent-Regelung wird monatlich 1 % des Bruttolistenpreises eines Firmenwagens als geldwerter Vorteil versteuert. Für Fahrten vom Wohnort zum Arbeitsplatz kommen weitere 0,03 % vom Bruttolistenpreis sowie eine Pauschale von 0,30 € pro Kilometer hinzu. Auf den daraus berechneten Betrag fällt die Steuer an. Für Elektro- und Hybridmodelle gelten Ausnahmen (siehe Infokasten). 

  2. Die zu versteuernde Summe kann auch mithilfe eines Fahrtenbuches ermittelt werden. Der private Nutzungswert wird anteilig aus dem Verhältnis der Privatfahrten zur Gesamtfahrstrecke mit den Gesamtkosten für den Geschäftswagen verrechnet. Wichtig ist hier, dass jede Fahrt, also geschäftlich, privat oder die Fahrt zum Arbeitsplatz, lückenlos dokumentiert wird.

Gut zu wissen:

Für rein elektrische Firmenwagen gilt die sogenannte 0,25-%-Regel: Statt der üblichen 1 % wird nur ein Viertel des Bruttolistenpreises monatlich als geldwerter Vorteil versteuert. Die Grenze dafür wurde zuletzt zum 1. Juli 2025 von 95.000 € auf 100.000 € Bruttolistenpreis angehoben. Damit qualifizieren sich nun auch viele Modelle der Oberklasse für den reduzierten Satz. Liegt der Bruttolistenpreis darüber, greift die 0,5-%-Regel, die im Vergleich zum vollen 1-%-Satz beim Verbrenner immer noch deutlich günstiger ausfällt. Für Plug-in-Hybride gilt unter bestimmten Voraussetzungen ebenfalls die 0,5-%-Regel. Wer ein Fahrtenbuch führt, verrechnet entsprechend nur die anteilig reduzierten Kosten.

Welche der beiden Optionen die meisten Vorteile bietet, hängt davon ab, wie viele private Fahrten mit dem Firmenwagen unternommen werden, welche Entfernung zum Arbeitsplatz zurückgelegt wird und wie hoch der Listenpreis des Firmenwagens ist. Auch zeitliche Kapazitäten sollten berücksichtigt werden, schließlich bedeutet ein Fahrtenbuch auch immer einen Mehraufwand. Daneben spielt auch die steuerliche Einstufung eine Rolle. Die Entscheidung solltest du deshalb immer in Absprache mit einem Steuerberater treffen.

E-Auto Gewerbeleasing: Welche Steuervorteile gibt es 2026?

Für Unternehmen ist der Umstieg auf elektrische Firmenwagen aktuell steuerlich besonders attraktiv. Die wichtigsten Vorteile im Überblick:

  • 0,25-%-Regel bis 100.000 € Bruttolistenpreis: Reine Elektrofahrzeuge werden bei privater Mitnutzung nur mit einem Viertel des sonst üblichen Satzes versteuert bei Fahrzeugen bis 100.000 € Bruttolistenpreis (Stand: seit Juli 2025 angehoben von zuvor 95.000 €).

  • Kfz-Steuerbefreiung bis 2035: Reine Elektrofahrzeuge, die bis zum 31. Dezember 2030 erstmals zugelassen werden, bleiben bis zu zehn Jahre von der Kfz-Steuer befreit, längstens jedoch bis Ende 2035. Für Plug-in-Hybride gilt diese Befreiung nicht.

  • THG-Quote für den Fuhrpark: Jedes reine Elektrofahrzeug im Unternehmen ist einzeln quotenfähig. Als Halter kannst du die eingesparte Treibhausgasemission jährlich verkaufen und so zusätzliche Erlöse erzielen. Die Höhe hängt von der aktuellen Marktlage ab.

  • Leasingrate weiterhin vollständig absetzbar: Wie bei jedem Gewerbeleasing zählt auch beim E-Auto die monatliche Rate als Betriebsausgabe.

Gut zu wissen:

Seit Juli 2025 gibt es zusätzlich eine degressive Sonderabschreibung von 75 % im Jahr der Anschaffung für reine Elektrofahrzeuge (gültig für Anschaffungen bis Ende 2027). Wichtig für Leasingkunden: Diese Sonderabschreibung greift grundsätzlich beim Kauf eines Fahrzeugs, da nur der wirtschaftliche Eigentümer (in der Regel der Leasinggeber) das Fahrzeug bilanziell abschreiben kann. Für dich als Leasingnehmer wirkt sich das nicht direkt auf deine eigene Steuererklärung aus, kann sich aber indirekt in attraktiveren Leasingkonditionen niederschlagen, sofern Anbieter diesen Vorteil weitergeben.

Die wichtigsten Voraussetzungen beim Gewerbeleasing

Leasing für Geschäftskunden kann grundsätzlich von jedem Gewerbetreibenden in Anspruch genommen werden. Die einzige Voraussetzung ist, dass es sich um ein angemeldetes Unternehmen, inklusive eines Gewerbescheins, oder eine freiberufliche Tätigkeit handeln muss. Konkret bedeutet das, dass Vertreter der folgenden Geschäftsformen die Möglichkeit haben einen Gewerbeleasingvertrag einzugehen:

  • Kapitalgesellschaften, also Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbH) oder Aktiengesellschaften (AG)

  • Personengesellschaften, also Gesellschaften des bürgerlichen Rechts (GbR), offene Handelsgesellschaften (OHG) oder Kommanditgesellschaften (KG)

  • Selbstständige wie Gewerbetreibende oder Freiberufler

Die Geschäftsführung tritt hier in der Regel als Leasingnehmer auf.

Wichtig:

Manche Leasinggeber setzen voraus, dass ein Gewerbe auch die Haupteinnahmequelle des Leasingnehmers ist. Der Nachweis erfolgt über einen Steuerbescheid. Andere schließen Unternehmensformen wie die UG kategorisch von ihrem Angebot aus. Prüfe vor dem Vertragsabschluss immer, welche Voraussetzungen im Einzelfall gelten.

Neben der richtigen Unternehmensform sollten Gewerbetreibende auch eine ausreichende Kreditwürdigkeit vorweisen können. Dazu gehören eine positive SCHUFA-Auskunft und aussagekräftige Einkommensnachweise aus den letzten Jahren.

Ist dein Unternehmen jünger als zwei Jahre, solltest du mit der Forderung einer Sonderzahlung oder Kaution in Höhe von 10 bis 30 Prozent rechnen - die genaue Schwelle und Höhe variiert je nach Anbieter.

Welche Unterlagen benötige ich für den Gewerbeleasing-Antrag?

Um deine Bonität und Unternehmensform zu prüfen, verlangen Leasinggeber in der Regel folgende Nachweise:

  • Offizieller Gewerbenachweis (Gewerbeanmeldung) oder aktueller Handelsregisterauszug

  • Steuer-ID oder Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.)

  • Betriebswirtschaftliche Auswertung (BWA) oder Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) bzw. Bilanz des aktuellen und vorangegangenen Jahres

  • Gültiger Personalausweis oder Reisepass der vertretungsberechtigten Person

  • Bei Einzelunternehmen und Freiberuflern teils zusätzlich eine private Selbstauskunft sowie eine Bescheinigung der Steuerberatung über Art und Beginn der Tätigkeit

Welche Versicherungen sind beim Gewerbeleasing nötig?

Als Leasingnehmer trägst du auch die Verantwortung für deinen Leasingwagen und Unternehmen bilden hier keine Ausnahme. Wer sich gegen das bequeme Full Service Leasing entscheidet, hat zwar ein wenig mehr Verwaltungsaufwand verbunden, kann durch die eigene Wahl der Versicherung jedoch häufig sparen und sich für den besten Vertrag entscheiden.

Bei der Versicherung deines Leasingwagens ist es sehr wichtig darauf zu achten, dass das Auto nicht unterversichert ist: Eine Vollkasko- und eine GAP-Versicherung sind hier unerlässlich. Eine Vollkaskoversicherung schützt einen Wagen nicht nur gegen Wetter-, Wind- und Marderschäden, sondern auch bei Diebstahl und Unfällen. Gerade im Fall eines Totalschadens kommt sie für hohe Schadensersatzforderungen auf. Beim Neuwagenleasing ist ein Vollkaskoschutz häufig sogar verpflichtend.

Die zweite wichtige Versicherungsmaßnahme ist die GAP-Versicherung: Bei einem Unfall übernimmt sie die Differenz zwischen dem Wiederbeschaffungswert eines Wagens und den ausstehenden Leasingraten. So ist dein Unternehmen im Fall eines Totalschadens vor hohen Nachzahlungsforderungen an den Leasinggeber geschützt.

Gesetzlich vorgeschrieben ist außerdem eine Kfz-Haftpflichtversicherung, die bei unfallbedingten Personenschäden greift.

Was tun, wenn der Antrag zum Firmenleasing abgelehnt wird?

Gerade für Neugründer und junge Unternehmen ist es nicht immer leicht, einen Gewerbeleasingvertrag einzugehen. Ohne Einkommensnachweise oder eine ausreichende Bonität schrecken viele Anbieter davor zurück, ihre Autos an neu gegründete Firmen oder Kleinunternehmen zu vermitteln.

Aber auch in solchen Situationen gibt es Lösungen: Eine Sonderzahlung bzw. Kaution nimmt vielen Anbietern die Sorge vor einem Zahlungsausfall und senkt dabei gleichzeitig die monatlichen Leasingraten. Eine weitere Möglichkeit ist ein zuverlässiger Bürge, der für das Unternehmen einsteht, falls es zahlungsunfähig wird.

Eine weitere Option sind Leasingverträge mit einer Laufzeit von nur einem Jahr. Viele Anbieter schätzen das Risiko eines Zahlungsausfalls hier so gering ein, dass sie ihre Autos für kürzere Zeiträume auch an junge Unternehmen vermitteln.

Tipp: Weiterführende Informationen zum Thema findest du in unserem Ratgeberartikel "Leasing Existenzgründer - Interessante Option oder aussichtslos?".

Lohnt sich Gebrauchtwagenleasing für Gewerbe?

Obwohl die Leasingraten für ein gebrauchtes Auto meist unter denen für einen Neuwagen liegen, ist Gebrauchtwagenleasing für Unternehmen in der Regel nicht die erste Wahl. Ältere Fahrzeuge verbrauchen in der Regel mehr Treibstoff und müssen häufiger gewartet werden, sodass sich mit den höheren Betriebskosten kaum eine Ersparnis ergibt.

Gleichzeitig muss ein Gebrauchtwagen zum gleichen Bruttolistenpreis versteuert werden wie ein Neuwagen. Obwohl ein Gebrauchtwagen also an Wert verloren hat, müssen private Fahrten trotzdem mit dem Bruttolistenpreis abgerechnet werden. Für Unternehmen lohnen sich also vor allem Leasingangebote für Neuwagen - egal, ob Verbrenner oder E-Auto.

Gewerbeleasing: Finde die besten Angebote

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Fragen & Antworten

Häufige Fragen zum Leasing

Was sind die Vorteile beim Gewerbeleasing?

Die Vorteile des Gewerbeleasing liegen vor allem darin, dass das Unternehmen liquide bleibt, sicher planen kann, das Firmenimage gesteigert wird. Anders als beim Kauf müssen nicht mehrere tausend Euro auf einmal ausgegeben werden. Die Kosten fallen regelmäßig an und sind somit kalkulierbar. Dank der Herstellergarantie kommen im Normalfall keine teuren Reparaturen auf die Firma zu. Obendrein können nicht nur die reinen Leasingraten, sondern auch Tankquittungen, Zulassungskosten, Leasingsonderzahlungen und Versicherungsbeiträge steuerlich abgesetzt werden.

Welche Voraussetzungen müssen Gewerbe beim Leasing erfüllen?

Gewerbeleasing eignet sich für alle Unternehmensformen – vom Großkonzern über die KMU bis zum Kleingewerbe. Grundvoraussetzung sind dabei immer ausreichende Einnahmen und eine gute Bonität. Als Nachweis musst du deshalb unter anderem eine positive Schufa-Auskunft sowie aussagekräftige Einkommensnachweise vorlegen. Die genauen Anforderungen wird dir dein Leasinganbieter mitteilen.

Welche Versicherungen sind beim Gewerbeleasing nötig?

Üblicherweise sind Leasingnehmer für die Versicherung ihres Geschäftswagens verantwortlich. Dabei ist für das Gewerbeleasing eine Kaskoversicherung unumgänglich, und zwar am besten eine Vollkasko. Bei Neuwagen ist diese zumeist sogar verpflichtend. Überdies ist bei teuren Autos eine GAP-Deckung zu empfehlen. Diese sorgt dafür, dass bei einem Unfall der Differenzbetrag zwischen Wiederbeschaffungswert und den restlichen Leasingraten erstattet wird. Das Gesetz schreibt außerdem eine Kfz-Haftpflichtversicherung vor, die bei Personenschäden aufkommt.

Welche Steuervorteile bietet E-Auto-Leasing für Unternehmen 2026?

Elektrische Firmenwagen profitieren von der 0,25-%-Regel bei der Versteuerung des geldwerten Vorteils (bis 100.000 € Bruttolistenpreis), der Kfz-Steuerbefreiung bis 2035 sowie der Möglichkeit, die THG-Quote für jedes Fahrzeug im Fuhrpark separat zu verkaufen. Die monatliche Leasingrate bleibt zusätzlich wie gewohnt vollständig als Betriebsausgabe absetzbar.

Gilt die neue E-Auto-Prämie 2026 auch für Gewerbeleasing?

Nein, die seit Januar 2026 geltende E-Auto-Prämie richtet sich ausschließlich an Privatpersonen mit einem zu versteuernden Haushaltseinkommen bis maximal 80.000 €. Gewerbetreibende profitieren stattdessen von der 0,25-%-Regel sowie der THG-Quote.

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