Wie gefallen dir die Angebote zu Hybrid Leasing?
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Du suchst einen Wagen mit umweltfreundlichem Antrieb, möchtest aber nicht komplett vom Stromnetz abhängig sein? Beim Hybrid Leasing bekommst du das Beste aus zwei Welten: einen Elektromotor für effizientes, leises Fahren und einen Verbrennungsmotor für die nötige Reichweite auf der Langstrecke.
Nahezu jeder namhafte Autohersteller hat heute mehrere Hybridmodelle im Programm - vom sparsamen Kleinwagen bis zum leistungsstarken SUV. Bei GoLeasy vergleichst du mit nur einer Suche tausende Hybrid-Leasingangebote unterschiedlicher Anbieter, egal ob du privat oder gewerblich leasen möchtest.
Nutze unsere Suchmaske und filtere die Ergebnisse gezielt nach Kriterien wie Leasingrate, Marke, Modell, Antriebsart (Hybrid / Plug-in-Hybrid) und vielen mehr. So findest du schnell das Angebot, das zu deinem Fahrprofil und Budget passt und vergleichst die Leasingfaktoren verschiedener Modelle direkt, ohne aufwändiges Umherspringen zwischen verschiedenen Plattformen.
Auch ohne Sonderzahlung lässt sich ein Hybridfahrzeug problemlos leasen. Bei uns findest du zahlreiche Hybrid-Angebote ohne Anzahlung. Nutze einfach den entsprechenden Filter für eine gezielte Suche und setze dein Häkchen bei „ohne Sonderzahlung”.
Gut zu wissen:
Eine Anzahlung senkt zwar die monatliche Rate, verändert aber die Gesamtkosten über die gesamte Leasinglaufzeit hinweg in der Regel nicht. Ob du dich für oder gegen eine Sonderzahlung entscheidest, ist daher vor allem eine Frage deiner gewünschten monatlichen Liquidität und deiner individuellen Situation. Wähle einfach die Option, die besser zu dir und deinen Ansprüchen an einen Leasingvertrag passt.
Bei der Recherche bist du vermutlich schon auf verschiedene Begriffe gestoßen, die ähnlich klingen, aber unterschiedliche Technologien bezeichnen. Allen gemeinsam ist die Kombination aus Elektro- und Verbrennungsmotor, die Unterschiede liegen vor allem in der Reichweite und im Kraftstoffverbrauch.
Mild-Hybrid (MHEV): Ein kleiner Elektromotor unterstützt das Fahrzeug ausschließlich beim Anfahren und Beschleunigen. Rein elektrisches Fahren ist nicht möglich. Durch Rekuperation wird beim Fahren Strom gewonnen, der den Verbrennungsmotor entlastet. Das senkt den Kraftstoffverbrauch und verlängert die Lebensdauer der Bremsen.
Voll-Hybrid (HEV): Auch hier arbeiten Elektro- und Verbrennungsmotor zusammen, allerdings kannst du über kurze Strecken - meist bis zu wenigen Kilometern - rein elektrisch fahren, etwa im Stadtverkehr bei niedrigem Tempo. Ein Voll-Hybrid eignet sich daher besonders für alle, die überwiegend kurze Distanzen innerhalb der Stadt zurücklegen, ohne dabei von einer externen Ladestation abhängig sein zu wollen.
Plug-in-Hybrid (PHEV): Diese Variante verfügt über einen extern aufladbaren Akku mit deutlich größerer Kapazität. Aktuelle Modelle erreichen teils über 100 Kilometer rein elektrische Reichweite. Ist der Akku leer, schaltet sich automatisch der Verbrennungsmotor zu. Um den vollen Nutzen aus einem PHEV zu ziehen, solltest du ihn regelmäßig laden, denn nur so schöpfst du die Vorteile der E-Mobilität wirklich aus.
| Antriebsart | Elektrisches Fahren möglich | Externes Laden nötig | Typische E-Reichweite |
|---|---|---|---|
| Mild-Hybrid | Nein | Nein | – |
| Voll-Hybrid | Ja (kurze Strecken) | Nein | meist 1–5 km |
| Plug-in-Hybrid | Ja | Ja | 40–100 km und mehr |
Dass Hybrid Leasing umweltfreundlicher und meist spritsparender ist als ein reiner Verbrenner, steht außer Frage. Ob sich das Konzept für dich konkret lohnt, hängt aber davon ab, wie du dein Fahrzeug im Alltag nutzt.
Wer regelmäßig sehr lange Strecken fährt und keine Ladestationen aufsuchen möchte, ist mit einem klassischen Verbrenner oder einem Voll-/ Mild-Hybrid ohne Ladeverpflichtung oft besser bedient. Legst du hingegen vor allem kurze bis mittlere Distanzen zurück und ist dir umweltbewusstes Fahren wichtig, profitierst du besonders von einem Plug-in-Hybrid mit passender elektrischer Reichweite.
Wichtig:
Das Leasen eines Plug-in-Hybrids lohnt sich vor allem dann, wenn deine tägliche Fahrstrecke ungefähr der elektrischen Reichweite des jeweiligen Modells entspricht. Nur so fährst du den Großteil deiner Strecken tatsächlich elektrisch.
Ein weiterer Pluspunkt: Die Werkstattkosten fallen bei Hybridfahrzeugen tendenziell niedriger aus als bei reinen Verbrennern. Durch die Rekuperation unterliegen die Bremsen einem geringeren Verschleiß und müssen seltener gewechselt werden.
Wer einen geleasten Firmenwagen auch privat nutzt, muss den entstehenden geldwerten Vorteil versteuern. Bei einem klassischen Verbrenner gilt dafür die 1%-Regelung: Ein Prozent des Bruttolistenpreises wird monatlich zum Bruttogehalt hinzugerechnet und muss dementsprechend versteuert werden.
Für Plug-in-Hybride gilt stattdessen die günstigere 0,5-%-Regelung, allerdings nur, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Seit dem 1. Januar 2025 wurden die Anforderungen verschärft:
Zulassung nach dem 31.12.2024
Der Plug-in-Hybrid muss extern aufladbar sein
Mindestens 80 Kilometer rein elektrische Reichweite (WLTP) oder
Maximal 50 Gramm CO₂-Ausstoß pro Kilometer
Erfüllt ein PHEV diese Kriterien nicht, greift die volle 1-%-Regelung wie bei einem Verbrenner. Mild- und Voll-Hybride ohne externe Lademöglichkeit profitieren grundsätzlich nicht von der vergünstigten Versteuerung und werden ebenfalls nach der 1-%-Regel besteuert.
Gut zu wissen:
Wer zwischen 2022 und 2024 einen PHEV mit bis zu 60 km Reichweite als Dienstwagen erhalten hat, behält die 0,5-%-Versteuerung bei dieser niedrigeren Reichweitengrenze, solange Arbeitsverhältnis und Überlassung ununterbrochen fortbestehen. Maßgeblich ist dann nämlich der Zeitpunkt, zu dem das Fahrzeug erstmals als Dienstwagen überlassen wird. Die 0,5-%-Regelung gilt unabhängig davon, ob der Dienstwagen gekauft oder geleast wird.
Auch bei der staatlichen E-Auto-Förderung 2026 profitieren nicht nur reine Elektroautos. Förderfähige Plug-in-Hybride erhalten eine Basisförderung von 1.500 Euro, maximal bis zu 4.500 Euro, abhängig vom Haushaltseinkommen und der Anzahl der Kinder.
Voraussetzung ist auch hier, dass der PHEV maximal 60 Gramm CO₂ pro Kilometer ausstößt oder mindestens 80 Kilometer elektrische Reichweite erreicht.
Die Förderung gilt ausdrücklich auch beim Leasing und kann direkt als Leasingsonderzahlung eingesetzt werden, um die monatliche Rate zu senken. Anträge werden beim BAFA gestellt, die Mindestleasinglaufzeit beträgt 36 Monate.
In unserem Ratgeberartikel zur neuen E-Auto-Prämie 2026 findest du alle weiteren Informationen zur Förderung.
Neueste Antriebstechnik mit effizienten, leistungsstarken Motoren
Kostenreduzierung durch geringeren Treibstoffverbrauch
Verringerte Emissionen, beim Plug-in-Hybrid teilweise sogar emissionsfreies Fahren möglich
Hohe Flexibilität auf längeren Strecken durch den Verbrennungsmotor
Keine zwingende Abhängigkeit vom Stromnetz, wenn nicht gewünscht
Große Modellauswahl über fast alle Hersteller und Fahrzeugklassen hinweg
Steuerliche Vorteile bei förderfähigen Plug-in-Hybriden (0,5-%-Regelung, E-Auto-Förderung)
Geringerer Bremsenverschleiß durch Rekuperation
* Weitere Informationen zum offiziellen Kraftstoffverbrauch und den offiziellen spezifischen CO2-Emissionen neuer Personenkraftwagen können dem "Leitfaden über den Kraftstoffverbrauch, die CO2-Emissionen und den Stromverbrauch neuer Personenkraftwagen" entnommen werden, der an allen Verkaufsstellen und bei der Deutschen Automobil Treuhand GmbH unter www.dat.de unentgeltlich erhältlich ist.
** Schnelle, flexible Mobilität mit dem Auto-Abo. In der transparenten monatlichen Abo-Rate sind alle Kosten des Fahrzeugbetriebs enthalten – außer tanken oder laden
*** Nur für Neukunden vom 14.03.2025 bis 30.04.2025 einlösbar und nur über den Partner FINN. Der Gesamtrabatt ist max. so hoch wie die erste Rate, jedoch nicht höher als 250€
**** Sämtliche Preise verstehen sich inklusive der gesetzlichen MwSt. Ein Monat entspricht einem Zeitraum von 30 Tagen; zzgl. einmalig 0,00 - 199,00 EUR Startgebühr. Abhängig von ausgewählter Vertragsoption gilt eine bindende Mindestlaufzeit von 30 Tagen, 6 Monaten oder 12 Monaten. Nach Ablauf der Mindestlaufzeit verlängert sich der Vertrag immer automatisch um jeweils weitere 30 Tage. Der Kunde ist berechtigt, das Vertragsverhältnis jederzeit durch Rückgabe seines Fahrzeugs an einer SIXT Station ordentlich zu kündigen. Die Fahrzeugrückgabe an einer SIXT Station gilt dabei als ordentliche Kündigung des bestehenden Vertrags mit Wirkung nach Ablauf der vertraglich vereinbarten Mindestlaufzeit zum Ende der am jeweiligen Rückgabedatum laufenden 30-Tages-Abrechnungsperiode. Eine Kündigung des Vertrages durch SIXT ist frühestens nach Ablauf von 3 Monaten nach Vertragsbeginn und beendeter Mindestlaufzeit möglich. Lieferungen werden mit einer einmaligen Servicegebühr von 199,00 EUR verarbeitet. Es gelten die Anmietinformationen, die SIXT+ AGB sowie die Allgemeinen Vermietbedingungen (AGB) der Sixt GmbH & Co Autovermietung KG.