Wie gefallen dir die Angebote zu Neuwagen Leasing?
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Viele Leasingnehmer entscheiden sich für das Leasen eines Neufahrzeugs als attraktive Alternative zum Barkauf oder zur Kreditfinanzierung, denn: Du fährst ein brandneues Auto zu planbaren Monatsraten und gibst es am Ende der Laufzeit einfach zurück, ohne dich um den Wiederverkauf oder Wertverlust kümmern zu müssen (bei Kilometerleasing).
Beim Neuwagen Leasing zahlst du keine Kaufsumme, sondern monatliche Raten für die Nutzung deines Autos. Das Prinzip funktioniert ganz ähnlich wie bei einer Miete. Das Fahrzeug bleibt während der gesamten Laufzeit Eigentum des Leasinggebers. Hier gibt es eine wichtige Unterscheidung: Während der Leasinggeber immer der Eigentümer bleibt, bist du über die vereinbarte Vertragsdauer hinweg der Besitzer.
Gut zu wissen:
Als Neuwagen zählen alle Fahrzeuge ohne eingetragenen Vorbesitzer und mit einer Laufleistung von unter 20 Kilometern. Der Zeitwert muss nah am Bruttolistenpreis liegen. Alle anderen Fahrzeuge, zum Beispiel mit wenigen Tausend Kilometern oder einem erst kurz zurückliegenden Erstzulassungsdatum, fallen in die Kategorie Vorführwagen, Jahreswagen oder Gebrauchtwagen.
Das Prinzip im Überblick:
| Neuwagen Leasing | Barkauf | Kreditfinanzierung | |
|---|---|---|---|
| Eigentümer | Leasinggeber | Käufer | Käufer (nach Rückzahlung) |
| Monatliche Belastung | Leasingrate | Keine (nach Kauf) | Kreditrate |
| Kapital gebunden | Nein | Ja | Ja (Kapital der Bank, aber Verpflichtung zur Rückzahlung) |
| Restwertrisiko | Beim Leasinggeber (nur bei Kilometerleasing, Vorsicht bei Restwertleasing!) | Beim Käufer | Beim Käufer |
| Flexibilität | Hoch (z.B. Modellwechsel nach Laufzeit) | Gering | Gering |
Fahrer, die regelmäßig ein neues Modell fahren wollen: Wer alle zwei bis drei Jahre auf das neueste Fahrzeug mit aktueller Sicherheitstechnik wechseln möchte, ist mit Leasing besser bedient als mit dem Kauf und muss keinen Aufwand zum Wiederverkauf fürchten.
Alle, die ihr Kapital nicht binden wollen: Beim Leasing bleiben deine Ersparnisse verfügbar, etwa für Investitionen, Rücklagen oder andere Ausgaben. Nicht selten übersteigt die Rendite des frei gehaltenen Kapitals sogar die Leasingkosten.
Flexible Fahrer ohne Markentreue: Wer nicht auf ein bestimmtes Modell oder eine Farbe festgelegt ist und gezielt nach dem besten Leasingfaktor sucht, findet regelmäßig sehr attraktive Angebote zu top Leasingraten.
Gewerbekunden und Selbstständige: Die vollständig absetzbare Leasingrate und die günstigere Dienstwagenversteuerung bei Elektro- und PHEV-Modellen machen Neuwagen Leasing zum bevorzugten Weg vieler Unternehmen, ihren Fuhrpark zu modernisieren.
Käufer, die alternative Antriebe testen wollen: Wer nicht sicher ist, ob etwa ein E-Auto oder Plug-in-Hybrid zu seinem Alltag passt, kann mit einem 24- oder 36-monatigen Leasingvertrag die Technologie testen, ohne sich langfristig zu binden.
Vielfahrer mit sehr hoher Jahreskilometerleistung: Wer deutlich mehr als 30.000 km pro Jahr fährt, zahlt beim Kilometerleasing oft einen hohen Aufpreis. Hier lohnt ein genauer Vergleich mit dem Gebrauchtwagenkauf. Wer hingegen beispielsweise mit 10.000 km jährlich auskommt, ist mit Leasing in der Regel sehr gut beraten.
Käufer, die extrem flexibel sein wollen: Ein Leasingvertrag ist im Normalfall nicht kündbar. Wer nicht sicher ist, ob sich die Lebensumstände in den nächsten ein oder zwei Jahren ändern, sollte das einkalkulieren.
Neuwagen werden heute fast ausschließlich als Kilometerleasing angeboten - und das aus gutem Grund. Beim Kilometerleasing wird der Restwert am Ende der Laufzeit anhand der gefahrenen Kilometer berechnet. Du buchst zum Vertragsabschluss eine feste Laufleistung (oftmals zwischen 5.000 und 20.000 km pro Jahr) und zahlst nur für die Leistung, die du tatsächlich nutzt.
Beim Restwertleasing dagegen wird vor der Vertragsunterzeichnung ein fester Restwert des Fahrzeugs vereinbart, den dein Auto bei der Rückgabe voraussichtlich haben wird. Doch Vorsicht, denn nicht selten wird dieser besonders hoch angesetzt, um die Raten niedrig zu halten. Ist der tatsächliche Wert am Ende niedriger, etwa durch Marktveränderungen oder neue Modelle, musst du die Differenz nachzahlen und das kann mitunter zu hohen Kosten führen. Das Restwertrisiko trägst du allein als Leasingnehmer. Wir raten dir von dieser Variante ab.
| Vorteile | Nachteile |
|---|---|
| Keine hohe Anfangsinvestition (nur Anzahlung, wenn gewünscht) | Fahrzeug gehört dir nicht |
| Planbare Fixkosten durch feste Monatsraten | Im Normalfall keine vorzeitige Kündigung möglich |
| Kein Restwertrisiko (bei Kilometerleasing) | Werkstattbindung oft vertraglich vereinbart |
| Immer ein aktuelles Fahrzeug fahren | Eventuelle Nachzahlung bei Mängeln oder Mehrkilometern |
| Individuell konfigurierbar oder Bestandsfahrzeug – du entscheidest | Vollkaskoversicherung in der Regel Pflicht |
| Herstellergarantie | Eingeschränkte Nutzungsfreiheit (z. B. kein Eigenumbau) |
| Rate für Gewerbekunden vollständig steuerlich absetzbar |
Ein wichtiger Hinweis für alle, die aktuell einen Neuwagen leasen möchten: Die neue E-Auto-Prämie gilt rückwirkend für Fahrzeuge, die seit dem 1. Januar 2026 neu zugelassen wurden. Anträge können seit dem 19. Mai 2026 beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) gestellt werden.
Die Förderung gilt sowohl beim Kauf als auch beim Leasing und richtet sich an Privatpersonen mit einem zu versteuernden Haushaltseinkommen bis maximal 80.000 Euro. Pro Kind unter 18 Jahren erhöht sich die Grenze um 5.000 Euro.
Die Förderhöhe im Überblick:
| Fahrzeugtyp | Basisförderung | Maximale Förderung |
|---|---|---|
| Reine Elektroautos (BEV) | 3.000 € | bis zu 6.000 € |
| Plug-in-Hybride (≤ 60 g/km CO₂ oder ≥ 80 km E-Reichweite) | 1.500 € | bis zu 4.500 € |
Die maximale Förderung liegt darin begründet, dass zusätzlich pro Kind bis zu 1.000 Euro extra gewährt werden. So kann es sein, dass der effektive Zuschuss beim Leasing für Familien spürbar steigt - abhängig von der Höhe des Haushaltseinkommens und der Anzahl der Kinder. Viele Händler rechnen den Bonus aktuell bereits mit ein, sodass die Raten mitunter spürbar sinken. Informiere dich also unbedingt, ob und in welcher Höhe dir ein Zuschuss zusteht.
Einen Pauschalpreis gibt es bei der Vielzahl an Modellen sowie aufgrund der zahlreichen Individualisierungsmöglichkeiten und Leasinganbieter nicht. Die Kosten hängen von mehreren Faktoren ab:
Die wichtigsten Kostentreiber:
Bruttolistenpreis: Je höher der Listenpreis, desto höher die monatliche Rate im Normalfall.
Laufleistung pro Jahr: Je mehr Kilometer du jährlich zurücklegst, desto höher fällt in der Regel die monatliche Rate aus.
Vertragslaufzeit: Nicht selten bedeutet eine längere Laufzeit eine niedrigere Monatsrate, aber behalte unbedingt die Gesamtkosten im Blick.
Sonderzahlung: Eine Anzahlung senkt zwar die monatliche Rate, verändert aber kaum die Gesamtkosten.
Zusätzliche Kosten, die du einplanen solltest:
Überführungs- und Zulassungskosten (einmalig)
Vollkaskoversicherung (in der Regel Pflicht)
Kfz-Steuer (bei Elektroautos entfällt sie bis maximal Dezember 2035)
Wartung und Inspektionen
Kosten für Mehrkilometer bei Überschreitung
Eventuelle Kosten bei der Leasingrückgabe
Tipp:
Bei vielen Anbietern lassen sich Wartung, Reifen und Versicherung als Full-Service-Paket direkt in die Leasingrate integrieren. Das schafft maximale Planungssicherheit. Informiere dich direkt beim Leasinggeber über die geltenden Bedingungen, sollte diese Option für dich interessant sein.
Ein geleastes Fahrzeug lohnt sich für Unternehmen besonders: Die monatliche Leasingrate zählt als Betriebsausgabe und ist somit vollständig von der Steuer absetzbar. Das schont die Liquidität, da keine hohe Anfangsinvestition notwendig ist.
Als Dienstwagen gelten für Mitarbeiter aktuell folgende Versteuerungsregeln, die das Fahrzeug auch privat nutzen:
| Antrieb | Versteuerung als Dienstwagen |
|---|---|
| Verbrenner | 1-Prozent-Regelung (1 % des Bruttolistenpreises pro Monat) oder Fahrtenbuchmethode |
| Plug-in-Hybrid | 0,5 % (bei ≥ 80 km E-Reichweite oder ≤ 50 g CO₂/km) |
| Elektro (bis 100.000 € Listenpreis) | 0,25 % |
| Elektro (über 70.000 € Listenpreis) | 0,5 % |
Der Unterschied zwischen Verbrenner und Elektro ist erheblich: Bei einem Listenpreis von 40.000 Euro spart ein Arbeitnehmer mit einem Elektro-Dienstwagen monatlich rund 100 Euro Einkommenssteuer gegenüber einem vergleichbaren Verbrenner.
Der Leasingfaktor ist das wichtigste Instrument, um verschiedene Leasingangebote fair und objektiv miteinander zu vergleichen - unabhängig vom Fahrzeugtyp oder Listenpreis.
Er beschreibt das Verhältnis der Leasingrate zum Kaufpreis des Fahrzeuges oder gibt, vereinfacht gesagt, an, „wie viel Auto” du für eine Monatsrate bekommst. Der Leasingfaktor bietet dir also ein praktisches Werkzeug, um die Konditionen verschiedener Leasingdeals miteinander zu vergleichen.
Formel:
Leasingfaktor = (Monatliche Rate + Anzahlung / Laufzeit) ÷ Bruttolistenpreis × 100
Dabei gilt immer: Je kleiner der Leasingfaktor, desto besser das Angebot.
| Leasingfaktor | Bewertung |
|---|---|
| unter 0,5 | Top-Leasingangebot |
| 0,5–0,7 | Sehr gutes Angebot |
| 0,7–0,9 | Gutes Angebot |
| 0,9–1,1 | Durchschnittliches Angebot |
| über 1,1 | Teures Angebot |
Wichtig:
Brutto- und Nettowerte dürfen bei dieser Methode nicht gemischt werden. Nutze immer entweder beide Brutto- oder beide Nettowerte für die Berechnung.
* Weitere Informationen zum offiziellen Kraftstoffverbrauch und den offiziellen spezifischen CO2-Emissionen neuer Personenkraftwagen können dem "Leitfaden über den Kraftstoffverbrauch, die CO2-Emissionen und den Stromverbrauch neuer Personenkraftwagen" entnommen werden, der an allen Verkaufsstellen und bei der Deutschen Automobil Treuhand GmbH unter www.dat.de unentgeltlich erhältlich ist.
** Schnelle, flexible Mobilität mit dem Auto-Abo. In der transparenten monatlichen Abo-Rate sind alle Kosten des Fahrzeugbetriebs enthalten – außer tanken oder laden
*** Nur für Neukunden vom 14.03.2025 bis 30.04.2025 einlösbar und nur über den Partner FINN. Der Gesamtrabatt ist max. so hoch wie die erste Rate, jedoch nicht höher als 250€
**** Sämtliche Preise verstehen sich inklusive der gesetzlichen MwSt. Ein Monat entspricht einem Zeitraum von 30 Tagen; zzgl. einmalig 0,00 - 199,00 EUR Startgebühr. Abhängig von ausgewählter Vertragsoption gilt eine bindende Mindestlaufzeit von 30 Tagen, 6 Monaten oder 12 Monaten. Nach Ablauf der Mindestlaufzeit verlängert sich der Vertrag immer automatisch um jeweils weitere 30 Tage. Der Kunde ist berechtigt, das Vertragsverhältnis jederzeit durch Rückgabe seines Fahrzeugs an einer SIXT Station ordentlich zu kündigen. Die Fahrzeugrückgabe an einer SIXT Station gilt dabei als ordentliche Kündigung des bestehenden Vertrags mit Wirkung nach Ablauf der vertraglich vereinbarten Mindestlaufzeit zum Ende der am jeweiligen Rückgabedatum laufenden 30-Tages-Abrechnungsperiode. Eine Kündigung des Vertrages durch SIXT ist frühestens nach Ablauf von 3 Monaten nach Vertragsbeginn und beendeter Mindestlaufzeit möglich. Lieferungen werden mit einer einmaligen Servicegebühr von 199,00 EUR verarbeitet. Es gelten die Anmietinformationen, die SIXT+ AGB sowie die Allgemeinen Vermietbedingungen (AGB) der Sixt GmbH & Co Autovermietung KG.