Vorgehen kurz nach Unfall mit Leasingfahrzeug

An der unmittelbaren Unfallstelle musst du alle Maßnahmen ergreifen, die auch bei einem gekauften Fahrzeug üblich sind. Wichtig sind also folgende Schritte, wenn der Ernstfall eingetreten ist:

  1. Den Unfallort sichern

  2. Bei Verletzten erste Hilfe leisten

  3. Polizei informieren, wenn:

    • die Schuldfrage offen ist

    • Alkohol- oder Drogenkonsum eine Rolle spielt

    • schwere Personen- oder Sachschäden entstanden sind

    • ein parkendes Auto involviert ist, dessen Besitzer gerade nicht anwesend sind

  4. Beweissicherung und Dokumentation am Unfallort vornehmen

  5. Leasingfahrzeug-Unfall innerhalb von zwei Wochen und bei Personenschäden innerhalb von zwei Tagen bei der eigenen Kfz-Versicherung und bei der Versicherung des Unfallgegners melden

Arbeite diese Schritte nacheinander ab. So entgeht dir nichts und du handelst genau so, wie es sein sollte. Dann musst du dir auch keine Sorgen machen, dass weitere Konsequenzen folgen können, wenn das Auto beschädigt ist. Das Leasing bietet dir viele Vorteile und ausreichend Sicherheit, sodass dir auch bei einem Unfall mit einem Leasingfahrzeug keine Nachteile entstehen.

Die Rolle des Leasinggebers

Leasing hat viele Vorteile für dich, denn du genießt ein Nutzungsrecht, bist aber nicht Eigentümer und somit hast du mit deinem Leasinggeber jemanden an deiner Seite, der dir in jeglichem Schadensfall als Ansprechpartner zur Seite steht – auch bei einem Unfall mit Leasingfahrzeug. Tritt der Worst Case ein, solltest du also so schnell wie möglich die Leasinggesellschaft über den Unfall informieren bzw. den Schaden bei Leasingfahrzeug melden – unabhängig davon, wer für diesen verantwortlich ist.

Das passiert mit dem Auto nach dem Unfall

Der Leasinggeber ist Eigentümer des Fahrzeugs und damit die dritte am Unfall beteiligte Partei. Daher ist es notwendig, gemeinsam die nächsten Schritte zu besprechen und du bist somit nicht allein mit der Situation. Wenn es sich nicht gerade um einen Totalschaden handelt, muss bei einem Leasing Unfall beispielsweise abgewogen werden, ob eine Reparatur sinnvoll ist oder das Auto verwertet werden kann.

Schuldfrage beim Leasingfahrzeug bei Unfall

Wenn möglich, ist direkt nach dem Unfall die Ermittlung der Schuldfrage erforderlich. 

Bei einem Unfall mit Leasingfahrzeug sollte immer die Polizei gerufen werden. Sie befragt Zeugen und Zeuginnen und erstellt darauf basierend einen Unfallbericht. Der Bericht dient wiederum als Grundlage für die Versicherungen, um die Schuldfrage zu beantworten.

Drei alternative Szenarien sind dabei möglich:

  1. Der Unfallgegner trägt Schuld 

  2. Beide Unfallparteien tragen eine Teilschuld

  3. Die Leasingnehmer hat den Unfall verursacht

Die Antwort auf die Schuldfrage entscheidet schließlich, wer für die Schäden an dem Leasingfahrzeug haften muss. Fällt die Schuld auf dich als Leasingnehmer, hast du deinen Leasinggeber an deiner Seite und klärst mit diesem, wie mit dem Leasingwagen umzugehen ist.

Welche Versicherung greift bei welchem Schadensfall?

Auch bei der Frage, welche Art der Versicherung bei welcher Art von Schaden bzw. Unfall die Kosten deckt, gibt es drei Möglichkeiten:

  1. Hat die gegnerische Partei den Unfall verursacht, handelt es sich um einen Haftpflichtschaden und die Versicherung der Gegenseite deckt die Kosten für die Reparatur. Du musst dich allerdings zunächst selbst um die Reparatur kümmern, erhältst eine Rechnung und kannst die Kosten erst anschließend von der jeweiligen Versicherung zurückfordern.  

  2. Sind alle Unfallbeteiligten teilschuldig, werden die Reparaturkosten anteilig von den jeweiligen Versicherungen übernommen. Der Unfallbericht gibt Aufschluss darüber, welche Versicherung welchen Anteil zu zahlen hat.

  3. Hast du den Unfall selbst verursacht, springt die Kaskoversicherung für die Schäden an deinem eigenen Fahrzeug ein. Die Selbstbeteiligung orientiert sich an den spezifischen Vereinbarungen, die in deiner Versicherungspolice festgehalten wurden. Schäden am gegnerischen Auto deckt deine Haftpflichtversicherung ab.

Hinweis:

In der Regel bestimmt die Leasinggesellschaft bzw. ist im Leasingvertrag vereinbart, welche Werkstatt mit der anschließenden Reparatur beauftragt werden soll. Ist das der Fall, solltest du dich strikt an die Vorgaben halt, selbst wenn deine Versicherung eine andere und kostengünstigere Werkstatt unterbreitet.

Damit musst du bei einem Totalschaden rechnen

Zunächst einmal ist ein professionelles Gutachten notwendig, um festzustellen, ob es sich überhaupt um einen Totalschaden handelt. Wenn ja, muss geklärt werden, ob ein technischer oder wirtschaftlicher Totalschaden vorliegt. Bei Ersterem ist eine Reparatur nach dem Unfall nicht mehr durchführbar. Der Restwert des PKWs fällt in diesem Fall auf null. Bei Letzterem übersteigen die Reparaturkosten den Restwert.

Tipp:

Eine Kaskoversicherung mit einem GAP-Zusatz deckt die Differenz zwischen Restwert und den noch zu zahlenden Leasingraten ab.

Unabhängig von der Antwort auf die Schuldfrage, musst du leider auch während der Reparaturphase die Leasingraten weiterzahlen. Das gilt sogar, wenn es zu einem längeren Leistungsausfall kommt. Sollte die gegnerische Partei für den Unfall verantwortlich sein, darfst du eine Aufwandsentschädigung für den Abschleppservice, für das Gutachten und ggf. für das Ersatzfahrzeug von deinem Unfallgegner einfordern.

Unfälle jeglicher Art führen zu einer Wertminderung des Fahrzeugs. Es ist nämlich schwieriger, einen Unfallwagen weiterzuverkaufen und es kommt immer zu Gewinneinbußen. Das gilt auch für reparierte Fahrzeuge. Geschieht der Leasing-Auto-Unfall zu Beginn der Vertragslaufzeit, lässt sich die Wertminderung kaum durch die Raten kompensieren. Die Leasinggesellschaft berechnet in der Regel eine Differenz zum Restwert, der vertraglich festgehalten wurde. Bist du selbst für den Unfall verantwortlich, musst du diese Differenz selbst zahlen, sofern sie nicht von deiner Versicherung abgedeckt wurde. Hat dein Unfallgegner den Schaden verursacht, kommt dessen Haftpflichtversicherung für den Betrag auf.

Du musst gesetzlich bedingt eine Haftpflichtversicherung abschließen. Zusätzlich schreiben so gut wie alle Leasinggeber eine Vollkasko mit GAP-Deckelung vor.