Wie gefallen dir die Angebote zu Firmenwagen Leasing?
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Ein Firmenwagen gehört für viele Unternehmen, Selbstständige und Freiberufler zur Grundausstattung - ob als Statussymbol beim Kundentermin, als Benefit für die eigenen Mitarbeiter oder als notwendiges Arbeitsmittel. Leasing ist dabei die mit Abstand beliebteste Finanzierungsform: Statt einer hohen Einmalzahlung zahlst du monatliche Raten, die als Betriebsausgabe vollständig absetzbar sind und bleibst dabei liquide.
Der erste große Vorteil des Gewerbeleasings ist das Ausbleiben hoher Einmalzahlungen. Statt eines hohen Betrags auf einen Schlag begleichen zu müssen, schonst du mit monatlichen Raten die Liquidität deines Unternehmens und kannst das Kapital so anderweitig investieren.
Zudem profitierst du beim Firmenwagen Leasing in der Regel von deutlich spürbaren steuerlichen Vorteilen, denn: Sowohl eine eventuelle Anzahlung als auch die monatlichen Leasingraten lassen sich als Betriebsausgaben von der Steuer absetzen. Das mindert den zu versteuernden Gewinn und damit die Steuerlast. Zusätzlich sind Leasingraten für Firmenfahrzeuge in der Regel vorsteuerabzugsfähig.
Auch ein Full-Service-Leasing (oder Auto-Abo) mit höheren Monatsraten kann sich lohnen: Versicherung, Wartung und Reparaturkosten sind bereits abgedeckt, sodass kaum Nebenkosten entstehen und die Kosten besonders planbar bleiben. Nicht zuletzt repräsentiert ein moderner, gut ausgestatteter Firmenwagen das Unternehmen nach außen, beim Kundentermin genauso wie als Benefit für die eigenen Mitarbeitenden.
| Vorteile | Nachteile |
|---|---|
| Keine hohe Einmalzahlung - Liquidität bleibt erhalten | Vertragliche Pflichten: pflegliche Behandlung, regelmäßige Wartung |
| Leasingraten vollständig als Betriebsausgabe absetzbar | Mehrjährige Vertragsbindung, Kündigung meist nicht möglich (Alternative: Leasingübernahme) |
| Vorsteuerabzug i.d.R. bei der Mehrwertsteuer möglich | Vertragsanpassungen meist nicht ohne Weiteres möglich |
| Immer ein aktuelles, repräsentatives Fahrzeug | Risiko bei finanziellen Veränderungen im Unternehmen |
| Full-Service-Pakete machen Kosten besonders planbar | Geldwerter Vorteil bei privater Nutzung muss versteuert werden |
| Attraktiver Benefit für Mitarbeiter |
Die monatlichen Kosten für einen geleasten Firmenwagen ergeben sich aus der Leasingrate und den laufenden Nebenkosten. Hinzu kommen mögliche Einmalzahlungen wie eine Anzahlung, Lieferkosten oder die Zulassung.
Diese Faktoren beeinflussen u.a. die Höhe deiner Monatsrate:
Marke, Modell und Ausstattung des Fahrzeugs
Vertragslaufzeit
Bruttolistenpreis des Fahrzeugs
Restwert beziehungsweise vereinbarte Kilometerleistung
Regelmäßige Nebenkosten:
Versicherung
Kfz-Steuern
Reparaturen, sofern nicht durch Garantie abgedeckt
Wartung und Inspektion
Tank- / Ladekosten
Tipp:
In diesem Ratgeberartikel zum Thema Nebenkosten beim Leasing findest du alle Informationen rund ums Thema!
Wie beim Privatleasing wird auch beim Firmenwagen die Rate entweder auf Basis der Kilometerleistung oder des Restwerts berechnet.
Beim Kilometerleasing legst du im Vertrag gemeinsam mit dem Leasinggeber eine bestimmte Jahresfahrleistung fest. Je höher die vereinbarte Kilometerzahl, desto höher fällt in den meisten Fällen auch die Rate aus (es gibt Ausnahmen!). Fährst du am Ende der Vertragslaufzeit mehr als vereinbart, zahlst du einen bestimmten Betrag pro gefahrenem Mehrkilometer. Wie hoch dieser ausfällt, steht in deinem Leasingvertrag. Andersherum erhältst du auch einige Cent pro nicht gefahrenen Kilometer. Bedenke aber, dass die Vergütung für Minderkilometer meist viel geringer ausfällt als der Betrag, den du für Mehrkilometer zahlen musst. Kalkuliere deine Fahrleistung deswegen realistisch, um hohe Kosten bei der Rückgabe oder eine zu hohe Leasingrate zu vermeiden.
Wichtig: Das Kilometerleasing ist besonders transparent und das Restwertrisiko liegt beim Leasinggeber, nicht bei dir als Leasingnehmer. Wir von GoLeasy empfehlen ausdrücklich diese Variante und haben auch fast ausschließlich entsprechende Angebote bei uns gelistet. Inserate mit Restwertleasing bilden die Ausnahme. Prüfe aber unbedingt die geltenden Bedingungen, bevor du deinen Vertrag unterschreibst.
Beim Restwertleasing wird zu Vertragsbeginn ein geschätzter Restwert festgelegt. Liegt der tatsächliche Wert am Ende darunter, muss die Differenz nachgezahlt werden - ein Risiko, das viele Leasingnehmer beziehungsweise Unternehmen beim Gewerbeleasing meiden. Entsprechend wird dieses Modell immer seltener angeboten.
Der Leasingfaktor ist die wichtigste Kennzahl, um Firmenwagen-Angebote objektiv zu vergleichen. Er berechnet sich aus dem Bruttolistenpreis, der monatlichen Rate, der Anzahlung sowie der Laufzeit:
((Rate + (Anzahlung / Laufzeit)) / Bruttolistenpreis) *100 = Leasingfaktor
Für die meisten Angebote liegt der Wert zwischen 0,5 und 2,0. Ab einem Leasingfaktor von 1,1 oder niedriger spricht man von einem guten Deal. Da Gewerbeleasing-Konditionen oft besonders vorteilhaft sind, sind Top-Deals mit einem Leasingfaktor unter 0,5 keine Seltenheit, besonders bei Elektrofahrzeugen.
Diese Werte geben dir eine Orientierung, ob es sich bei einem Deal um ein gutes, ein sehr gutes oder sogar ein Top-Leasingangebot handelt:
Leasingfaktor 1,2 und höher: teures Leasingangebot
Leasingfaktor 1,1 und niedriger: durchschnittliches Leasingangebot
Leasingfaktor 0,9 und niedriger: gutes Leasingangebot
Leasingfaktor 0,7 und niedriger: sehr gutes Leasingangebot
Leasingfaktor 0,5 und niedriger: Top-Leasingangebot
Ein Audi A3 Limousine (150 PS) wird mit folgenden Eckdaten angeboten:
Laufzeit 48 Monate
monatliche Bruttorate 519,00 €
keine Anzahlung
Bruttolistenpreis 49.090,00 €
Leasingfaktor = ((519,00 € +( 0,00 €/48)) ÷ (49.090,00 €) × 100 = 1,06
Gut zu wissen:
Nutze entweder immer die Nettobeträge oder immer die Bruttobeträge, um ein korrektes Ergebnis zu erzielen. Beide zu mischen führt zu fehlerhaften Angaben.
Natürlich kannst du auch für Gebrauchtwagen attraktive Angebote finden. Das macht vor allem dann Sinn, wenn es sich um eine Tageszulassung oder einen Jahreswagen handelt. So profitierst du von attraktiven Raten, aber fährst ein Auto, das dennoch über die neueste Technik verfügt.
Ist der Wagen bereits einige Jahre alt, ist dies für Unternehmen jedoch meist wenig lohnend. Ältere Fahrzeuge verursachen durch Verschleiß eventuell höhere Reparatur- und Spritkosten. Und weil sich die Versteuerung am ursprünglichen Bruttolistenpreis orientiert, fällt die Steuer auf private Fahrten trotz Wertverlust gleich hoch aus wie bei einem Neuwagen.
Hinzu kommt: Bei Gebrauchtfahrzeugen ist die Restgarantie meist kürzer oder bereits erloschen, sodass Reparaturkosten häufiger vollständig vom Unternehmen getragen werden müssen. Auch die Auswahl an verfügbaren Modellen, Farben und Ausstattungen ist deutlich kleiner als bei Neuwagen-Leasingverträgen.
Ein Vorteil bleibt jedoch: Gebrauchtwagen sind im Normalfall sofort verfügbar, während Neuwagen je nach Modell und Ausstattung mehrere Monate Lieferzeit mit sich bringen können. Wer kurzfristig ein Fahrzeug benötigt - etwa zur Überbrückung, bis der bestellte Neuwagen eintrifft - findet im Gebrauchtwagen-Leasing dann eventuell trotzdem eine sinnvolle Option.
| Zielgruppe | Geeignet? | Warum |
|---|---|---|
| Kapitalgesellschaften (GmbH, AG, ... ) mit Außendienst | Sehr gut geeignet | Repräsentatives Fahrzeug, volle steuerliche Absetzbarkeit, planbare Kosten |
| Selbstständige und Freiberufler mit hohem Fahrtaufkommen | Gut geeignet | Steuervorteile bei überwiegend dienstlicher Nutzung, keine Kapitalbindung |
| Start-ups und junge Unternehmen | Bedingt geeignet | Bonitätsprüfung oft strenger, Sonderzahlung oder kurze Laufzeit hilft |
| Unternehmen mit stark schwankender Auftragslage | Eher ungeeignet | Mehrjährige Vertragsbindung passt schlecht zu unsicherer Finanzplanung |
| Unternehmen, die ein Fahrzeug nur sporadisch benötigen | Eher ungeeignet | Auto-Abo oder Mietwagen oft wirtschaftlicher als ein Leasingvertrag |
| Flottenbetreiber mit mehreren Fahrzeugen | Sehr gut geeignet | Skaleneffekte möglich, einheitliche Kostenstruktur |
Wer sich unsicher ist, sollte die erwartete Fahrleistung, die geplante Nutzungsdauer und die finanzielle Stabilität des Unternehmens realistisch einschätzen, bevor er sich für einen mehrjährigen Leasingvertrag entscheidet. Ein kurzer Vergleich zwischen Leasing, Finanzierung und Auto-Abo lohnt sich in jedem Fall, besonders dann, wenn die zukünftige Auftragslage schwer vorhersehbar ist.
Die monatlichen Leasingraten gelten als Betriebsausgabe und sind daher im Normalfall vollständig absetzbar. Wird ein Firmenwagen auch privat genutzt, entsteht für Mitarbeitende ein geldwerter Vorteil, der versteuert werden muss. Das geschieht entweder pauschal über die 1%-Regelung oder anhand eines lückenlos geführten Fahrtenbuchs. Bei der 1-%-Regelung wird monatlich ein Prozent des Bruttolistenpreises zuzüglich 0,30 € pro Kilometer für den Arbeitsweg versteuert. Wer überwiegend dienstlich fährt, profitiert meist deutlich vom Fahrtenbuch, hat allerdings einen höheren Dokumentationsaufwand.
Für reine Elektro-Firmenwagen gilt die 0,25-%-Regelung bei einem Bruttolistenpreis bis 100.000 Euro (seit 19. Juli 2025 angehoben, vorher 70.000 Euro). Liegt der Preis höher, greift die 0,5%-Regelung.
Plug-in-Hybride werden mit 0,5 % versteuert, allerdings nur, wenn sie mindestens 80 Kilometer elektrische WLTP-Reichweite erreichen oder höchstens 50 Gramm CO₂ pro Kilometer ausstoßen (verschärfte Anforderung seit 1. Januar 2025). Erfüllt ein PHEV diese Hürde nicht, greift die volle 1-%-Regelung wie bei einem Verbrenner. Diese Regelungen gelten nach aktuellem Stand bis mindestens 2030.
Hinweis: Alle Angaben ohne Gewähr. GoLeasy übernimmt keine Haftung und ersetzt keine Steuerberatung.
| Antrieb | Versteuerung als Firmenwagen |
|---|---|
| Verbrenner | 1 % des Bruttolistenpreises |
| Plug-in-Hybrid (Anforderungen erfüllt) | 0,5 % des Bruttolistenpreises |
| Plug-in-Hybrid (Anforderungen nicht erfüllt) | 1 % des Bruttolistenpreises |
| Elektro bis 100.000 € Bruttolistenpreis | 0,25 % des Bruttolistenpreises |
| Elektro über 100.000 € Bruttolistenpreis | 0,5 % des Bruttolistenpreises |
Das gewerbliche Leasing eignet sich nicht nur für größere Unternehmen, sondern auch für Selbstständige, Freiberufler und Einzelunternehmer.
Für wen kommt Gewerbeleasing infrage?
Kapitalgesellschaften (GmbH, AG)
Personengesellschaften (GbR, OHG, KG)
Selbstständige, Gewerbetreibende und Freiberufler
Wichtig:
Manche Leasinganbieter schließen bestimmte Unternehmensformen kategorisch aus, etwa nebenberuflich geführte Kleingewerbe oder UGs (haftungsbeschränkt). Neben der passenden Rechtsform benötigst du zudem eine ausreichende Bonität, eine positive SCHUFA-Auskunft sowie aktuelle betriebswirtschaftliche Unterlagen. Besonders bei jungen Unternehmen und Start-ups gelten hier mitunter strenge Regeln.
Nicht selten erleben vor allem junge Unternehmen eine Ablehnung beim ersten Leasingantrag. Es gibt aber Möglichkeiten, trotzdem an den gewünschten Firmenwagen zu kommen. Diese Optionen können helfen:
Sonderzahlung oder Kaution: senkt die monatliche Rate und erhöht die Bewilligungschance
Kurze Vertragslaufzeit: ein einjähriger Vertrag senkt das Ausfallrisiko für den Leasinggeber deutlich
Bürgschaft: ein Bürge mit ausreichender Bonität wird von vielen Leasingbanken als Sicherheit akzeptiert
* Weitere Informationen zum offiziellen Kraftstoffverbrauch und den offiziellen spezifischen CO2-Emissionen neuer Personenkraftwagen können dem "Leitfaden über den Kraftstoffverbrauch, die CO2-Emissionen und den Stromverbrauch neuer Personenkraftwagen" entnommen werden, der an allen Verkaufsstellen und bei der Deutschen Automobil Treuhand GmbH unter www.dat.de unentgeltlich erhältlich ist.
** Schnelle, flexible Mobilität mit dem Auto-Abo. In der transparenten monatlichen Abo-Rate sind alle Kosten des Fahrzeugbetriebs enthalten – außer tanken oder laden
*** Nur für Neukunden vom 14.03.2025 bis 30.04.2025 einlösbar und nur über den Partner FINN. Der Gesamtrabatt ist max. so hoch wie die erste Rate, jedoch nicht höher als 250€
**** Sämtliche Preise verstehen sich inklusive der gesetzlichen MwSt. Ein Monat entspricht einem Zeitraum von 30 Tagen; zzgl. einmalig 0,00 - 199,00 EUR Startgebühr. Abhängig von ausgewählter Vertragsoption gilt eine bindende Mindestlaufzeit von 30 Tagen, 6 Monaten oder 12 Monaten. Nach Ablauf der Mindestlaufzeit verlängert sich der Vertrag immer automatisch um jeweils weitere 30 Tage. Der Kunde ist berechtigt, das Vertragsverhältnis jederzeit durch Rückgabe seines Fahrzeugs an einer SIXT Station ordentlich zu kündigen. Die Fahrzeugrückgabe an einer SIXT Station gilt dabei als ordentliche Kündigung des bestehenden Vertrags mit Wirkung nach Ablauf der vertraglich vereinbarten Mindestlaufzeit zum Ende der am jeweiligen Rückgabedatum laufenden 30-Tages-Abrechnungsperiode. Eine Kündigung des Vertrages durch SIXT ist frühestens nach Ablauf von 3 Monaten nach Vertragsbeginn und beendeter Mindestlaufzeit möglich. Lieferungen werden mit einer einmaligen Servicegebühr von 199,00 EUR verarbeitet. Es gelten die Anmietinformationen, die SIXT+ AGB sowie die Allgemeinen Vermietbedingungen (AGB) der Sixt GmbH & Co Autovermietung KG.