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Selbstauskunft Leasing
Im Rahmen der Bonitätsprüfung verlangt der Leasinggeber vom Leasingnehmer noch vor Abschluss des Leasingvertrags in aller Regel eine Selbstauskunft. Die Angaben helfen der Leasinggesellschaft einzuschätzen, ob es deine finanzielle Situation erlaubt, die monatlichen Raten auch über die gesamte Leasinglaufzeit hinweg zu zahlen.
Welche Informationen gehören in eine Leasing Selbstauskunft?
In der Leasing Selbstauskunft fragt der Leasinggeber verschiedene relevante Informationen ab, anhand derer er die finanzielle Lage des Leasingnehmers besser einschätzen kann. Sowohl bei Privat- als auch bei Gewerbeleasing ist das Ausfüllen eines Selbstauskunft-Formulars erforderlich. Du erhältst dieses direkt vom Leasinganbieter.
Diese Informationen beinhaltet eine Selbstauskunft für Leasing in der Regel:
Daten zur Person (Name, Staatsangehörigkeit, Familienstand, ...)
Kontodaten
Adresse
Selbstauskunft Leasing: erforderliche Daten von Privatkunden
Wenn du ein Fahrzeug privat leasen möchtest, werden im Allgemeinen zusätzlich zu den oben genannten Daten auch diese Informationen / Unterlagen verlangt:
Angaben zum Beruf (Arbeitgeber, Arbeitsvertrag befristet / unbefristet, ...)
Angaben zu Finanzen (Nettoeinkommen, Miete, Unterhaltszahlungen, ...)
Gehaltsnachweise der letzten drei Monate
Kopie Ausweis / Reisepass (plus Aufenthaltsgenehmigung und Meldebestätigung bei ausländischen Leasingnehmern)
Selbstauskunft Leasing: erforderliche Daten von Gewerbekunden
Wer ein Auto gewerblich leasen möchte, wird in aller Regel dazu aufgefordert, zusätzlich zu den oben genannten Daten auch diese Informationen / Unterlagen einzureichen:
Daten zum Unternehmen (Adresse, Jahresumsatz, Branche, Unternehmensform, ...)
Gewinnermittlung / BWA (Betriebswirtschaftliche Auswertung)
Gewerbeanmeldung / Handelsregisterauszug
bei Freiberuflern und Einzelunternehmern: Bescheid des Steuerberaters über Art der Tätigkeit und Eintragung in Kammer / Berufsregister
Kopie Ausweis / Reisepass des Geschäftsführers (plus Aufenthaltsgenehmigung und Meldebestätigung bei ausländischen Leasingnehmern)