Leasing bei Arbeitslosigkeit - das sind deine Handlungsmöglichkeiten
Arbeitslos zu werden, obwohl man noch einen laufenden Leasingvertrag hat, ist sicherlich nicht die beste Konstellation, aber auch kein Grund zum Verzagen. Natürlich stellen die Leasingraten dann jedoch eine finanzielle Belastung dar. Umso ärgerlicher, wenn das Leasingfahrzeug vorrangig für den Weg zur Arbeit genutzt wurde und nun vielleicht gar nicht mehr benötigt wird.
Allen Widrigkeiten zum Trotz sind dir in dieser Situation nicht die Hände gebunden. Die folgenden 3 Optionen helfen dir, bestmöglich zu reagieren.
Leasingvertrag wegen Arbeitslosigkeit kündigen - nur in einem Fall möglich
Der Wunsch ist verständlich, denn wer keine Leasingraten mehr zahlen muss, spart schon einmal einiges an Geld. Einen Leasingvertrag kündigen kannst du in der Regel jedoch nicht oder nur unter sehr erschwerten Bedingungen. Da macht auch der Kündigungsgrund keinen Unterschied, selbst wenn es ein nachvollziehbarer ist.
Der Leasinggeber muss einer vorzeitigen Kündigung beziehungsweise dem Aufhebungsvertrag zustimmen. Doch selbst wenn er das tut, wird in aller Regel eine so hohe Abstandszahlung fällig, dass es finanziell letztendlich gar keinen Unterschied mehr macht, den Vertrag einfach laufen zu lassen.
Tipp:
In diesem Artikel verraten wir dir das Wichtigste zum Thema Leasingvertrag vorzeitig beenden!
Anders sieht es natürlich aus, wenn du dich bei Vertragsabschluss für einen kündbaren Leasingvertrag entschieden hast. Hierbei vereinbaren Leasinggeber und Leasingnehmer im Vorhinein, ob, wann und zu welchen Konditionen du das Vertragsverhältnis vorzeitig beenden darfst. So bleibst du flexibel und hältst dir die Option auf eine kürzere Vertragslaufzeit immer offen.
Ist das nicht der Fall, bist du vertraglich verpflichtet, die Leasingraten auch bei Arbeitslosigkeit weiterhin zu begleichen.
Leasingübernahme bei Arbeitslosigkeit
Möchtest du deinen Leasingvertrag loswerden, ist eine Leasingübernahme meist die beste Option. Hierbei suchst du aktiv nach einem Nachfolger, der den Vertrag mit allen bestehenden Konditionen übernimmt und dann als neuer Leasingnehmer fungiert. Du kannst dein Angebot auch auf entsprechenden Plattformen veröffentlichen und so die Chance erhöhen, gefunden zu werden. Manchmal halten andere Menschen gezielt nach solch einer Möglichkeit Ausschau, etwa wenn sie sich eine besonders kurze Leasinglaufzeit und ein sofort verfügbares Auto wünschen.
Natürlich muss auch der neue Leasingnehmer von der Leasingbank als Vertragspartner akzeptiert werden. Bei positiver Bonitätsprüfung steht dem Wechsel nichts mehr im Wege. Die dabei geltenden Voraussetzungen sind dieselben wie bei jedem anderen Leasingvertrag, nämlich beispielsweise ein regelmäßiges Einkommen, keine negativen SCHUFA-Einträge sowie ein Wohnsitz in Deutschland.
Gut zu wissen:
Bei einer Leasingübernahme fallen üblicherweise Kosten für verschiedene Leistungen an. Dafür erhebt der Leasinggeber häufig eine Gebühr, die oft zwischen 200 und 600 Euro liegt.
Versicherung für Arbeitslosigkeit beim Leasing
Besteht bereits bei Abschluss des Leasingvertrags eine reelle, absehbare Gefahr, dass du während der Leasinglaufzeit arbeitslos werden könntest, lohnt sich eventuell der Abschluss einer Leasingratenversicherung. Diese springt im Falle von Arbeitslosigkeit ein und übernimmt die monatlichen Raten für die restliche Leasingdauer.
So kannst du dein Auto einfach weiterfahren und musst dir über die Leasingkosten keine Gedanken machen. Ob solch eine Versicherung jedoch sinnvoll ist, muss jeder Leasingnehmer im Einzelfall entscheiden.
Informiere dich ausführlich über die geltenden Bedingungen und eventuelle Einschränkungen. Manchmal springt die Leasingversicherung bei Arbeitslosigkeit nur unter bestimmten Voraussetzungen ein, zum Beispiel erst nach einer bestimmten Wartezeit oder für einen maximalen Zeitraum. Vergiss auch nicht, dass du nicht nur die Leasingraten für ein Leasingauto zahlen musst, sondern auch Kosten für Sprit / Strom, Versicherung, eventuelle Reparaturen usw. anfallen.