Kann ich ein geleastes Auto verkaufen?

Die kurze Antwort auf diese Frage lautet: nein. Du kannst ein geleastes Auto nicht verkaufen, da du als Leasingnehmer zwar Besitzer des Fahrzeugs bist, nicht aber dessen Eigentümer. Mit deinen monatlichen Leasingraten zahlst du lediglich für die Nutzung des Wagens, Eigentümer aber bleibt der Leasinggeber / die Leasinggesellschaft.

Gut zu wissen:

Eine Ausnahme bildet das sogenannte Leasing mit Kaufoption. Hierbei zahlst du wie gewöhnlich eine monatliche Leasingrate, kannst dich am Vertragsende jedoch entscheiden, ob du das Fahrzeug an den Leasinggeber zurückgeben möchtest oder es lieber erwirbst. Diese Option muss jedoch vor Vertragsabschluss im Leasingvertrag festgehalten werden (Ankaufsrecht).

Eine weitere Möglichkeit ist das sogenannte Buyout, bei dem du das Fahrzeug zum aktuellen Restwert auslöst. Anschließend bist du der rechtmäßige Eigentümer und kannst das Auto auch verkaufen.

Möchtest du dein Leasingauto loswerden, gibt es aber noch einige andere Möglichkeiten, um aus dem Leasingvertrag auszusteigen.

Leasingvertrag vorzeitig kündigen

Diese Option gestaltet sich nicht selten schwierig, denn der Leasinggeber hat per se kein Interesse daran, dass du als Leasinggeber den Vertrag vorzeitig beendest. In jedem Falle musst du dessen Einverständnis für eine Kündigung einholen, verpflichtet ist er dazu nämlich nicht.

Achtung:

Anders verhält sich die Sache freilich, wenn ein sogenannter kündbarer Leasingvertrag abgeschlossen wurde. Hier vereinbaren Leasinggeber und -nehmer bereits vor Vertragsabschluss bestimmte Konditionen für eine eventuelle vorzeitige Beendigung des Leasingvertrags.

Stimmt der Leasinggeber einer vorzeitigen Kündigung zu, ist das im Normalfall mit hohen Kosten verbunden. Der Leasinggeber nämlich würde dabei ein Verlustgeschäft machen.

Leasingübernahme als Alternative zur Kündigung

Als kostengünstiger und praktikabler hat sich hingegen die sogenannte Leasingübernahme erwiesen. Hierbei wechselt der ursprüngliche Leasingnehmer innerhalb der Vertragslaufzeit und eine andere Person übernimmt den laufenden Vertrag inklusive aller geltenden Bedingungen, wie noch zu zahlenden Leasingraten und erhält im Gegenzug das Nutzungsrecht für den Wagen.

Möchtest du also deinen Leasingwagen nicht länger behalten, kannst du aktiv nach einem Nachfolger suchen. Entsprechende Angebote findest du auf speziellen Plattformen. Beachte jedoch, dass auch hier der Leasinggeber sein Einverständnis erklären muss, bevor du dich auf die Suche nach einem geeigneten Nachfolger machst.

Tipp:

In unserem Ratgeberartikel “Leasing vorzeitig beenden” erklären wir ausführlich, welche weiteren Optionen du hast und wann eine Kündigung des Leasingvertrags doch möglich ist.

Möchtest du deinen Leasingvertrag vorzeitig beenden, kannst du den Leasinggeber fragen, ob er einer Kündigung zustimmt. Lehnt er ab oder ist diese mit zu hohen Kosten verbunden, stellt oftmals eine Leasingübernahme eine attraktive Option dar. Hierbei übernimmt eine andere Person deinen Vertrag für die restliche Leasinglaufzeit. Unter bestimmten Bedingungen ist auch eine außerordentliche Kündigung möglich, etwa im Falle eines Totalschadens.