Für die Erstellung des Gutachtens sind Sachverständige zuständig, die allerdings nicht als Zeugen und Zeuginnen bei einem Gerichtsverfahren benannt werden dürfen.
Leasingrückgabe bei Schäden
Nach einem Schaden am Auto sind Schock und Ärger erst einmal groß – auch und insbesondere bei Schäden am Leasingwagen. Vor allem bei der Leasingrückgabe mit Schäden kann es kompliziert werden. Kleine Mängel und Unfälle stellen in der Regel kein großes Problem dar. Du musst den Leasingwagen nach Vertragsende nicht in einem perfekten Zustand zurückgeben. Kommt es zu größeren Schäden, bist du normalerweise durch die Versicherung ebenfalls weitestgehend abgesichert. Allerdings gibt es einige wichtige Aspekte, die du nicht vergessen solltest.
Kleine Leasing-Schäden - problemlose Abnahme
Kleine Kratzer und Schrammen in der Nähe von Tür- und Kofferraumgriffen oder am Tankdeckel sowie minimale Steinschläge gehören bei einem Leasingfahrzeug zu den normalen Abnutzungsspuren. Das gilt auch bei leichten Dellen an den hinteren Seitenteilen, die bei einem hohen Verkehrsaufkommen oder engen Parklücken entstehen können. Eine Fahrt durch die Waschanlage kann dagegen für leichte Kratzer auf dem Dach sorgen. Hierbei geht es also um typische Gebrauchsspuren, die normalerweise mit einkalkuliert werden. Sogar Abplatzungen des Lacks an den Rändern der Türen fallen in diese Kategorie. In solchen Fällen musst du also keine zusätzlichen Kosten befürchten.
Das passiert bei einer übermäßigen Abnutzung bei Leasing-Rückgabe
Eine Wertminderung des Leasingfahrzeugs ist dann gegeben, wenn eine übermäßige Abnutzung erkennbar ist. Die Folge: Leasingnehmer:innen müssen für diese Leasing-Schäden selbst aufkommen. Unter einer übermäßigen Abnutzung versteht man Schäden, die nicht der üblichen Nutzung des PKWs entsprechen. Du musst aber nicht für die Reparatur bezahlen, sondern vielmehr für die entstandene Minderung des Fahrzeugwerts. Die Mängel bzw. deren Reparaturkosten dürfen dabei aber nicht aufsummiert werden. Stattdessen gilt es, das Fahrzeug bei der entsprechenden Bewertung als Ganzes zu betrachten. Als Maßstab wird immer folgendes genommen:
das Alter des Autos
der Erhaltungszustand, welcher der Fahrleistung entspricht
Was dann? Die Beweislast liegt immer bei den Leasinggebern
Der Leasinggeber muss stets exakt darlegen, welche Schäden durch eine übermäßige und welche durch eine typische Nutzung entstanden sind. Dies dient als Grundlage für die Aufstellung der Schadenskosten. Ein Gutachten vollkommen ohne Begründungen ist hingegen nicht zulässig.
Achtung:
Leasinggeber sind immer selbst für die Darlegung der Übermaßbeanspruchung zuständig. Für eine ordnungsgemäße Beweissicherung ist stets ein konkrete Auftragsstellung seitens der Leasinggeber notwendig. Sie müssen ihrer Beweisführungspflicht außerdem innerhalb von zwei Wochen nach der Rückgabe des Leasingfahrzeugs nachkommen.
Tipp:
Bist du unsicher, wenn es um die Schäden an deinem Leasingfahrzeug geht? Dann beauftrage einen unabhängigen Experten oder eine Expertin für eine eigene Begutachtung. Diese Person kann dann auch die Rückgabe deines Leasingautos übernehmen.
Braucht es zwingend Sachverständige bei Rückgabe mit Schäden?
Nicht unbedingt! Möchtest du keinen externen Sachverständigen hinzuziehen, solltest du aber zumindest selbstständig den aktuellen Zustand und die kleineren Beschädigungen fotografieren. Eine Geldmünze oder ein Maßband, das für das Foto neben den jeweiligen Kratzer oder die Delle gelegt wird, hilft Betrachter:innen bei der Einschätzung des Schadensausmaßes. Autohäuser bieten auch selbst eine sogenannte Vorprüfung an, damit du ungefähr einschätzen kannst, was dich bei der Rückgabe erwartet. Diese Art von Prüfung bzw. deren Ergebnis ist allerdings nicht verbindlich.
Unser Tipp:
Lass dich am Tag der Rückgabe von einem Zeugen oder einer Zeugin begleiten, damit du bei eventuellen Rechtsstreitigkeiten Unterstützung hast.
Rückgabeprotokoll zur Bestätigung
Leasinggeber sind dazu verpflichtet, die übermäßigen Abnutzungen in einem Übergabeprotokoll zu dokumentieren und ggf. mit Fotografien der Mängel anzureichern. Leasingnehmer:innen müssen das Protokoll allerdings noch mit einer Unterschrift bestätigen. Lies dir das Protokoll gründlich durch und beanstande durchaus Punkte, mit denen du nicht einverstanden bist.
Leasing Schaden? Rückgabe bei Kilometerleasing
Wie der Name bereits andeutet, geht es beim Kilometerleasing immer um die gefahrenen Kilometer. Fährst du mehr, als vereinbart wurde, musst du entsprechend mehr nachzahlen. Fährst du weniger, erhältst du eine Erstattung. Auch beim Kilometerleasing müssen Leasingnehmer:innen bei Schäden oder übermäßiger Abnutzung für den Minderwert des Fahrzeugs haften, allerdings existieren bei dieser Art des Leasings keine objektiven Kriterien, an denen sich diese Art von Abnutzung festmachen ließe. Zwar lassen sich Sachverständige einsetzen, diese müssen sich aber auch nicht immer einig sein, wenn es darum geht, wann die Grenze zur Übermäßigkeit überschritten wurde. Bei Vertragsabschluss wird in der Regel eine Broschüre ausgehändigt, in denen akzeptierte und nicht akzeptierte Mängel dokumentiert sind.