Leasing Rückgabe Schäden

Ein Schaden am Auto ist immer ärgerlich. Handelt es sich jedoch um ein Leasingfahrzeug, kreisen die Gedanken oft um die Frage, welche Auswirkungen dieser bei der Leasingrückgabe hat. Wir können dich beruhigen: Du musst dein Fahrzeug nicht in einem perfekten Zustand zurückgeben. In der Regel haben kleinere Schäden wie Abnutzungen am Lenkrad oder kleine Steinschläge keine negativen Auswirkungen und werden bei der Rückgabe nicht beanstandet. Selbst bei größeren Schäden bist du normalerweise durch die Versicherung weitestgehend abgesichert und damit vor der Zahlung sehr hoher Summen geschützt. 

Gebrauchsspur oder wertmindernder Schaden? 

Ob du bei der Leasing Rückgabe etwas nachzahlen musst oder nicht, hängt von der Frage ab, ob es sich bei den Schäden um typische, alltägliche Gebrauchsspuren handelt oder um einen Minderwert.

Unter einem Minderwert versteht man beim Leasing über normale Abnutzungsspuren hinausgehende Schäden am Fahrzeug, die durch übermäßige Beanspruchung entstehen. Während Gebrauchsspuren in der Regel einkalkuliert werden und keine Folgen für dich haben, bist du bei Minderwerten als Leasingnehmer in der Pflicht, für diese zu zahlen. 

Typische Gebrauchsspuren am Leasingfahrzeug

Welche Schäden genau als Abnutzungsspuren gewertet werden, ist normalerweise detailliert im Leasingvertrag festgehalten. Im Zweifel findest du dort zuverlässige Antworten, ob du für den Schaden (bzw. den dadurch entstandenen Minderwert) aufkommen musst.

Folgende Mängel zählen in der Regel zu typischen Gebrauchsspuren:

  • kleine Kratzer und Schrammen in der Nähe von Tür- und Kofferraumgriffen / Tankdeckel

  • kleine Steinschläge (ohne Risse)

  • leichte Dellen an den hinteren Seitenteilen (z.B. durch enge Parklücken) 

  • minimale Kratzer auf dem Dach durch Waschanlagen

  • kleine Abplatzungen des Lacks an Türrändern 

  • Lackabschürfungen an der Ladekante

Minderwert bei Leasingrückgabe

Eine Wertminderung des Leasingfahrzeugs ist dann gegeben, wenn an diesem eine übermäßige Abnutzung erkennbar ist. Ist das der Fall, musst du als Leasingnehmer selbst für diese Schäden aufkommen. Als übermäßige Nutzung werden alle Schäden gelistet, die durch eine unverhältnismäßig hohe Beanspruchung des Fahrzeugs entstehen und damit nicht der üblichen Nutzung eines PKW entsprechen.

Wichtig:

Der Leasingnehmer ist lediglich verpflichtet, für bestehende Minderwerte zu zahlen - also die Summe, um die der Fahrzeugwert gemindert ist - nicht jedoch für die kompletten Reparaturkosten eines Schadens.

Die Beweislast, welche Schäden durch eine typische und welche durch eine übermäßige Nutzung entstanden sind, trägt immer der Leasinggeber. Ein Minderwertgutachten gibt in solch einer Situation eine verlässliche Orientierung und informiert über den Zustand des Leasingfahrzeugs. Häufig beauftragt der Leasinggeber für die Erstellung externe Gutachter, beispielsweise vom TÜV oder der DEKRA.

Folgende Mängel zählen in der Regel als wertmindernde Beschädigungen:

  • nicht herauszupolierende Kratzer

  • starker Lackabrieb

  • Rückstände von Autobeschriftungen / Werbefolien

  • starke Dellen und Verformungen

Achte bei der Leasingrückgabe außerdem darauf, dass keine Teile fehlen bzw. das gesamte Zubehör vollständig ist. Dazu gehören insbesondere:

  • Serviceunterlagen

  • Radsätze

  • Zweitschlüssel

In den Vertragsunterlagen ist aufgelistet, welche Gegenstände du dem Leasinggeber bei der Rückgabe mit aushändigen musst. Schaue rechtzeitig nach und vermeide so unnötigen Stress durch fehlendes Zubehör.

Tipp:

Du bist unsicher, wie vorhandene Schäden an deinem Leasingfahrzeug einzuordnen sind? Bei TÜV und DEKRA findest du online kostenlose Sachkataloge, die dir bei der Unterscheidung zwischen Gebrauchsspur und Minderwert helfen. Die Beispiele sind sogar häufig mit Fotos versehen, so bekommst du einen besseren Eindruck vom akzeptablen Ausmaß der Schäden. Eine weitere Möglichkeit (siehe Tipp 2) ist die Beauftragung eines unabhängigen Experten, der dir ein Gutachten erstellt. Diese Person kann anschließend auf Wunsch sogar die Rückgabe deines Leasingautos übernehmen.


Leasingrückgabe nach Vertragstyp

Ob und welche Kosten bei der Leasingrückgabe auf dich zukommen, richtet sich auch nach der jeweiligen Vertragsart. Abhängig davon, ob es sich um Kilometerleasing oder Restwertleasing handelt bzw. der Leasinggeber Gebrauch von seinem Andienungsrecht macht, bemisst sich die Höhe der zu leistenden Zahlung. 

Leasingrückgabe beim Kilometerleasing

Beim Kilometerleasing orientiert sich die Höhe der Leasingrate an den voraussichtlich gefahrenen Kilometern. Vor Vertragsbeginn legen der Leasinggeber und du fest, wie viele Kilometer du innerhalb der Vertragslaufzeit maximal fahren möchtest. Überschreitest du die vereinbarte Fahrleistung, zahlst du bei der Rückgabe einen Betrag pro gefahrenen Mehrkilometer. Andersherum bekommst du eine Erstattung, wenn du weniger Kilometer als vorhergesagt gefahren bist. Bedenke, dass im Falle einer übermäßigen Abnutzung dennoch Kosten für die oben beschriebenen Minderwerte hinzukommen.

Übrigens:

Wer sich bewusst für eine hohe Kilometerleistung entscheidet, aber weiß, dass er deutlich weniger Kilometer fährt, spart durch die Erstattung der Minderkilometer in der Regel nicht. Verglichen mit den Kosten für einen der tatsächlichen Fahrleistung angepassten Leasingvertrag ist der Satz pro Minderkilometer nämlich meist deutlich niedriger als der für Mehrkilometer. Je höher die vereinbarte Fahrleistung, desto höher fällt auch die Leasingrate aus. Am besten ist es, wenn du die Fahrleistung dir gegenüber ehrlich und realistisch einschätzt.

Leasingrückgabe beim Restwertleasing

Beim Restwertleasing kommt es deutlich häufiger zu hohen Nachzahlungen für Leasingnehmer, denn hierbei trägst du das sogenannte Restwertrisiko. Die Berechnungsgrundlage für die Höhe der monatlichen Raten bildet die Differenz zwischen dem Neupreis und dem Restwert des Fahrzeugs bei der Rückgabe.

Häufig wird dieser jedoch unrealistisch hoch eingeschätzt, sodass die Leasingraten zunächst niedrig erscheinen. Der Haken: Stellt der Leasinggeber bei der Leasingrückgabe eine Abweichung vom zunächst angenommenen Restwert fest, musst du diese Summe selbst zahlen. Bei einer positiven Differenz würdest du die Summe ausgezahlt bekommen, diese Konstellation trifft jedoch in den seltensten Fällen zu.

Merke:

Leasingnehmer müssen bei der Leasingrückgabe im Rahmen eines Restwertleasing-Vertrags häufig mit hohen Nachzahlungen rechnen.


Leasingrückgabe bei Andienungsrecht

Das Andienungsrecht kann beim Restwertleasing bzw. Teilamortisationsverträgen zum Tragen kommen und berechtigt den Leasinggeber, den Leasingnehmer am Ende der Vertragslaufzeit zum Kauf des Leasingfahrzeugs zu verpflichten. Das Andienungsrecht muss jedoch im Vertrag vereinbart sein. Du als Leasingnehmer hast kein Recht darauf, das Fahrzeug im Anschluss an die Leasinglaufzeit zu erwerben, es sei denn, diese Option ist ebenfalls vertraglich festgehalten. 

Tipps für eine erfolgreiche Leasingrückgabe

Niemand braucht sich vor dem Tag der Leasingrückgabe zu fürchten, denn dass dein Fahrzeug leichte Gebrauchsspuren aufweist, ist ganz normal. Es wird also nicht erwartet, dass du mit einem Auto im Zustand eines Neuwagens vorfährst.

Damit du gut vorbereitet bist und der Termin stressfrei vonstattengeht, haben wir nachfolgend die wichtigsten Tipps für eine erfolgreiche Leasingrückgabe für dich zusammengetragen. 

1. Schon vor der Rückgabe: Auto pflegen

Während dein Leasingvertrag noch läuft, kannst du bereits einiges für eine reibungslose Leasingrückgabe tun. Pflege dein Auto regelmäßig und achte darauf, keine Inspektionstermine zu vergessen. So vermeidest du eine übermäßige Abnutzung und damit verbundene Nachzahlungen.

Übrigens:

Eine professionelle Aufbereitung deines Leasingautos vor der Rückgabe ist in vielen Fällen eine gute Idee. So präsentierst du das Fahrzeug in seinem bestmöglichen Zustand.

2. Unabhängigen Gutachter hinzuziehen

Bereits vor der Leasingrückgabe kannst du den Zustand deines Autos von einem Sachverständigen dokumentieren lassen. Der Vorteil: Du kannst dir den Gutachter selbst aussuchen.

3. Übergabe mit Zeugen

Es schadet nie, eine weitere Person zum Rückgabetermin mitzunehmen. Für den unwahrscheinlichen Fall, dass es zu einer gerichtlichen Auseinandersetzung kommt, kann der Zeuge deine Aussagen bestätigen.

4. Dokumentieren und Fotografieren

Dokumentiere alle Gebrauchsspuren / Schäden, die strittig werden könnten. Gehe dabei genau vor und fotografiere dein Leasingauto von allen Seiten - auch innen. Damit die Größe von Dellen oder Kratzern auf den Fotos besser eingeschätzt werden kann, empfiehlt es sich, einen Vergleichsgegenstand auf dem Bild zu platzieren - etwa eine Münze oder ein Lineal.

5. Zeit lassen beim Unterzeichnen des Mängelprotokolls

Der Händler erstellt am Tag der Rückgabe ein sogenanntes Rückgabe- bzw. Mängelprotokoll. Lass dich nicht drängen und unterschreibe das Dokument nicht, bevor du es nicht genau gelesen hast. Du läufst andernfalls Gefahr, nicht korrekte Mängel anzuerkennen oder Nachzahlungen zu akzeptieren. Du darfst das Protokoll auch mit nach Hause nehmen und dort in Ruhe lesen. Es wurden außerdem mündliche Abmachungen getroffen? Lass dir auch diese schriftlich bestätigen.

6. Schäden rechtzeitig kommunizieren

Informiere dich schon zu Beginn der Leasinglaufzeit, ob dein Vertrag eine Klausel enthält, laut der Schäden sofort gemeldet werden müssen. Dieses Vorgehen macht auch Sinn, wenn du nicht vertraglich dazu verpflichtet bist. So bist du auf der sicheren Seite und kannst das ideale Vorgehen besprechen.

Erfahre mehr zum Thema: Beim Leasing Auto Schaden melden

Du musst vor der Leasingrückgabe nicht zwingend einen Sachverständigen hinzuziehen. Wir empfehlen dir aber in jedem Fall, alle Mängel und Schäden im Vorhinein zu dokumentieren.

Es gibt verschiedene Gründe, die bei einer Leasingrückgabe zu Nachzahlungen führen können. Hast du im Rahmen eines Kilometerleasing-Vertrags beispielsweise die vereinbarte Laufleistung überschritten, zahlst du einen festgelegten Cent-Betrag pro Mehrkilometer. Sollte der Leasinggeber sogenannte Minderwerte am Fahrzeug feststellen, kommst du als Leasingnehmer auch dafür auf. Während sich die Gefahr für hohe Summen hier meist in Grenzen hält, gilt besondere Vorsicht beim Restwertleasing: Hier drohen hohe Nachzahlungen, wenn der Restwert des Leasingautos zum Zeitpunkt der Rückgabe niedriger bewertet wird als anfangs angenommen.

Häufig findet die Leasingrückgabe am Standort des Leasinggebers statt. Bei Unternehmen mit vielen Standorten, wie zum Beispiel Sixt, kann es aber auch sein, dass du dein Fahrzeug in einer beliebigen Filiale abgibst.